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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/349

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung des Bau- und Planungssauschusses am 28.10.2019 wurde dieses Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heidgraben bereits behandelt. Aufgrund der Vereinbarung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan der Städte Uetersen und Tornesch sowie die Gemeinde Heidgraben und Moorrege wurde der Auslegungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde Heidgraben beschlossen.

 

Inhaltliche Anregungen und Stellungnahmen können von Seiten der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nun im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach §§ 2 ff. BauGB geäußert werden. Diese Stellungnahmen werden dann von der planenden Gemeinde entsprechend des Abwägungsgebotes gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander abgewogen.

 

Die Planung zum B-Plan der Gemeinde Heidgraben sieht auf einer 5,6 ha großen Flächen im derzeit unbeplanten Innenbereich zwischen der Hauptstraße im Süden und dem Eichenweg im Norden die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes vor. Es sind bis zu 60 Bauplätze vorgesehen, auf denen Einzel- und Doppelhäuser errichtet werden sollen. In der Regel sind zwei Wohneinheiten je Wohngebäude geplant, für das südliche Quartier sind bis zu 12 Wohneinheiten je Wohngebäude (barrierearme und altengerechte Mehrfamilienhäuser) möglich.

 

Von Seiten der Verwaltung wird im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden die folgende Stellungnahme an die Gemeinde Heidgraben vorgebracht:

 

„Die Stadt Tornesch bedankt sich über die Zusendung der Beteiligungsunterlagen zu dem o.a. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heidgraben.

 

Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer möglichen Anzahl von mehr als 100 zusätzlichen Wohneinheiten sind die Belange der Stadt Tornesch durch den Bereich der Verkehrsentwicklung berührt. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Tornesch (Friedrichstraße und Ahrenloher Straße) Richtung Autobahn wird die Verkehrsbelastung zunehmen. Im Kapitel 9 der Begründung zur verkehrlichen Erschließung werden zwar Aussagen zur inneren Erschließung in Heidgraben getroffen. Aber zu den zusätzlichen Auswirkungen auf die L 107 und L 110 werden leider keine Annahmen oder Prognosen getroffen. Die Stadt Tornesch hat Bedenken bzgl. der Folgen auf den gesamten Verkehr in diesem Bereich und fordert die Gemeinde Heidgraben auf, die Auswirkungen des Verkehrsaufkommens auf den überörtlichen Verkehr zu untersuchen.“

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

 

 

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Anlagen

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