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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltungsgebührensatzung besteht in ihrer jetzigen Form bereits seit dem 01.01.2003 und wurde zuletzt mit Wirkung zum 30.03.2007 (3. Änderungssatzung) überarbeitet. Die Verwaltung sah dies als Anlass, nach Verbesserungsvorschlägen und Änderungswünschen in den Ämtern zu fragen und die Gebührentabelle entsprechend anzupassen.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (ansatzfähigen Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden, wobei die Gebühren in Abhängigkeit von Art und Umfang der Benutzung progressiv gestaltet werden können

 

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 KAG verliert eine Satzung zur Erhebung kommunaler Abgaben 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Auch Nachtragssatzungen verlängern diesen Zeitraum gemäß § 2 Abs. 1 S. 5 KAG nicht.

 

Da die Gültigkeit der derzeitigen Satzung daher in absehbarer Zeit ausläuft, ist es zweckmäßig, eine neue Ursprungssatzung zu erlassen. In dieser werden zudem einige redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

x

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e: Verwaltungsgebühren für diverse Produkte

Erträge/Aufwendungen

2020

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

+1.774,00

+2.221,00

+2.221,00

+2.221,00

+2.221,00

+2.221,00

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2020

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2020

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Satzung der Stadt Tornesch über die Erhebung von Verwaltungsgebühren wird in der anliegenden Form beschlossen.

 

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Anlagen

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