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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 45 c der Gemeindeordnung legt das Berichtswesen fest, zu welchen Themen und in welchen zeitlichen Abständen die Bürgermeisterin der Ratsversammlung, den Hauptausschuss oder die Ausschüsse zu unterrichten hat. Die Ratsversammlung muss nach § 28 Nr. 26 GO die Grundsätze für das Berichtswesen festlegen.

Aus dem Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen kam der Wunsch, die Berichte über die Sozialdaten von Berichterstattungen von Trägern an den Ausschuss weiterzuleiten (z.B. Kleine Riesen) und sich die Verwendungsnachweise für Zuschüsse aus freiwilligen Leistungen vorlegen zu lassen. Die Verwaltung schlägt vor, dies in tabellarischer Form umzusetzen.

Auf Nachfrage der Verwaltung wurden seitens der Fraktionen keine weiteren Änderungswünsche zum Berichtswesen hervorgebracht.

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Vorlage einiger Berichte an den Hauptausschuss zu verzichten. Diese Vorschläge sind durch Streichung in dem anliegenden Entwurf eingearbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Ratsversammlung beschließt die überarbeiteten Richtlinien zum Berichtswesen der Stadt Tornesch.
 

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Anlagen

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