Beschlussvorlage - VO/20/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundekotbeutelstationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.02.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seit 2015 werden vermehrt Hundekotbeutelstationen im Tornescher Stadtgebiet aufgestellt. Hundekotbeutelstationen bestehen aus einem Edelstahlspender zur Entnahme der Kotbeutel und einem gelochten Mülleimer mit 33 Liter Fassungsinhalt, die als Einheit montiert werden. Der Materialpreis inkl. Montage pro Station beläuft sich auf 300 €. Die Stationen werden vom Bauhof im Rahmen der internen Leistungsverrechnung montiert, gereinigt und gewartet. Die Leerung erfolgt in der Regel montags und freitags durch den Bauhof. Es gibt jedoch Stationen, die mehr als 2mal wöchentlich gereinigt werden müssen, wie zum Beispiel im „Ohlenhoff“ oder der Durchgang „An der Kirche“.
Eine pauschale Aussage über die Kosten der Unterhaltung, der Neuanschaffung und der Montage aller Hundestationen ist kaum möglich, da Vandalismus mehrfach im Jahr vorkommt oder Beschädigungen durch Autoverkehr oder höhere Gewalt stattfinden können. Eine zusammenhängende Reinigungstour der 35 Stationen, wie sie zum Beispiel an einem Montag stattfinden würde, kostet 15 € pro Station. Eine komplette Reinigungstour kostet somit 525 €. Bei der Reinigungstour sind die Personalkosten, das Fahrzeug, das Nachfüllen der Beutel und die Entsorgungskosten berücksichtigt.
Nach welchen Kriterien werden diese Stationen aufgestellt? Im Jahr 2015 wurde bewusst mit dem Aufstellen der Stationen begonnen, da es sehr wenige Möglichkeiten gab den Hundekot fußläufig bequem zu entsorgen. Die Ausweisung und Umsetzung neuer Baugebiete, wie B-Plan 78, B-Plan 65, B-Plan 79, B-Plan 98, B-Plan, B-Plan 82 war ausschlaggebend für die Installation von „neuen Hundkotbeutelstationen“. Direkte Aufträge durch die Verwaltung, Bürgeranfragen und Feststellung von erheblichen Verunreinigungen im Stadtgebiet führten zum bisherigen Bestand an Hundekotbeutelstationen. Die Möglichkeiten zur Entsorgung von Hundekot werden vom Bürger positiv angenommen und bewertet. Die Verunreinigungen in den Grünflächen und auf den Gehwegen haben stark abgenommen und tragen positiv zu einem gepflegten Stadtbild bei.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | x | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 1.200 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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