Beschlussvorlage - VO/20/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Radwegbenutzungspflicht entlang der Esinger Straße, L 107
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Miriam Schilling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.02.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Umweltausschuss wurde am 18.11.2019 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung überschlägig Kosten für die Herstellung eines Radschutzstreifens ermitteln soll und Gespräche führen soll, um eine mögliche Kostenübernahme durch den LBV-SH zu prüfen.
Gemäß überschlägiger Kostenermittlung belaufen sich die Kosten (inklusive Ingenieurhonorar) auf ca. 37.500 € ohne rote Farbe in den einmündenden Straßen, mit roter Farbe wurden die Kosten auf ca. 48.200€ geschätzt.
Im Anschluss wurde eine Übernahme der Kosten durch die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Pinneberg angefragt. Bedingung für diese Förderung ist jedoch, dass sich die Straße in der Baulast der Stadt befindet, dies ist bei der Landesstraße nicht der Fall.
In daran anschließenden Gesprächen mit der Verkehrsbehörde hat sich herausgestellt, dass einer Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht entlang der Esinger Straße aus Sicht der Verkehrsbehörde nichts entgegensteht. Jedoch würde die Verkehrsbehörde dann auf Grund der hohen Verkehrszahlen in dem Bereich einen Schutzstreifen anordnen. Diese Anordnung würde an den Straßenbaulastträger, den LBV-SH, gehen. Die Kosten wären durch den LBV-SH zu tragen.
Hingewiesen wurde durch die Verkehrsbehörde auf folgende rechtliche Konsequenzen:
- In dem Bereich der Radschutzstreifen darf nicht mehr geparkt werden
- Für Kinder über 10 Jahren gilt eine Benutzungspflicht des Schutzstreifens
Bei dem LBV-SH wurde angefragt, ob die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Folgen für die Unterhaltung oder die Baulast hat.
Seitens des LBV-SH wurde geantwortet, dass die Anordnung der Aufhebung selbst keine Folgen für die Baulast hat. Jedoch kann es nach der verkehrsrechtlichen Anordnung zu einer Neubeurteilung des Gehweges kommen. Eine geänderte Verkehrsbedeutung könnte dazu führen, dass eine Umwidmung erfolgt. Es wurde ergänzt, dass so ein Fall bisher nicht bekannt ist.
Somit kann leider keine abschließende Aussage getroffen werden, ob der Gehweg nach Aufhebung der Benutzungspflicht in die Baulast der Stadt Tornesch fällt.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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