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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Umweltausschuss wurde am 18.11.2019 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung überschlägig Kosten für die Herstellung eines Radschutzstreifens ermitteln soll und Gespräche führen soll, um eine mögliche Kostenübernahme durch den LBV-SH zu prüfen.

 

Gemäß überschlägiger Kostenermittlung belaufen sich die Kosten (inklusive Ingenieurhonorar) auf ca. 37.500 € ohne rote Farbe in den einmündenden Straßen, mit roter Farbe wurden die Kosten auf ca. 48.200€ geschätzt.

 

Im Anschluss wurde eine Übernahme der Kosten durch die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Pinneberg angefragt. Bedingung für diese Förderung ist jedoch, dass sich die Straße in der Baulast der Stadt befindet, dies ist bei der Landesstraße nicht der Fall.

In daran anschließenden Gesprächen mit der Verkehrsbehörde hat sich herausgestellt, dass einer Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht entlang der Esinger Straße aus Sicht der Verkehrsbehörde nichts entgegensteht. Jedoch würde die Verkehrsbehörde dann auf Grund der hohen Verkehrszahlen in dem Bereich einen Schutzstreifen anordnen. Diese Anordnung würde an den Straßenbaulastträger, den LBV-SH, gehen. Die Kosten wären durch den LBV-SH zu tragen.

 

Hingewiesen wurde durch die Verkehrsbehörde auf folgende rechtliche Konsequenzen:

-          In dem Bereich der Radschutzstreifen darf nicht mehr geparkt werden

-          Für Kinder über 10 Jahren gilt eine Benutzungspflicht des Schutzstreifens

 

Bei dem LBV-SH wurde angefragt, ob die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Folgen für die Unterhaltung oder die Baulast hat.

Seitens des LBV-SH wurde geantwortet, dass die Anordnung der Aufhebung selbst keine Folgen für die Baulast hat. Jedoch kann es nach der verkehrsrechtlichen Anordnung zu einer Neubeurteilung des Gehweges kommen. Eine geänderte Verkehrsbedeutung könnte dazu führen, dass eine Umwidmung erfolgt. Es wurde ergänzt, dass so ein Fall bisher nicht bekannt ist.

 

Somit kann leider keine abschließende Aussage getroffen werden, ob der Gehweg nach Aufhebung der Benutzungspflicht in die Baulast der Stadt Tornesch fällt. 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verkehrsbehörde einen Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für den Bereich der L 107, Esinger Straße zwischen Bahnhofsvorplatz und Bockhorn/Bi de Möhl zu stellen.

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