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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Bei der Erstellung von insektenfreundlichen Blühflächen werden ökologisch unattraktive Flächen, bestehend aus Rasen und Moos, die auch für die Tornescher Bürger nicht attraktiv sind, in insektenfreundliche Blühflächen umgewandelt. Hiermit werden mehrere positive Effekte erzeugt. Blühflächen brauchen nicht - vergleichbar wie Rasen - in einem  regelmäßigen Turnus im Rahmen der Grünflächenpflege gemäht werden. Dadurch verringert sich der Mähaufwand und es werden Ressourcen wie Personal- und Maschinenaufwand sowie CO² eingespart. Auch die Entsorgung des mehrfach aufgenommen Schnittguts entfällt.

 

An den Blühflächen wurden im Jahresverlauf mehrere etwas seltener gewordene Schmetterlingsarten gesichtet, wie der Bläuling, das Taubenschwänzchen und unzählige verschiedene Wildbienenarten. Jede zusätzlich umgewandelte Rasenfläche trägt zum Umwelt-, Natur-, und Bodenschutz bei.

 

Auch in diesem Jahr wird der Bauhof beauftragt in Zusammenarbeit mit einer Fremdfirma an folgenden Grünflächen insektenfreundliche und attraktive Blühmischungen anzulegen:

 

 

-          Kleiner Moorweg 400 m² (Schmetterlingsmischung)

 

-          Gr. Moorweg 200 m² (salzverträgliche Bankettmischung)

 

-          Pinnauring 400 (Bunter Saum)

 

-          Gewerbegebiet OHA in der Merianstrasse 600 (Schmetterlingsmischung).

 

 

Es handelt sich hierbei um eine zertifizierte Saatgutmischung, die auf Norddeutschland angepasst ist: Für die Gestaltung der Fläche von 1.600 m² werden ausschließlich Saaten von Pflanzen verwendet, die regional heimisch sind. Es handelt sich um ein- und mehrjährige Blühmischungen. Die Arbeiten werden im Frühjahr 2020 umgesetzt. Die Verwaltung achtet auf eine Auskömmlichkeit des zur Verfügung stehen Budgets von 6.000 €. Mit diesen Mitteln wird die Neuanlage und Pflege der neu geplanten Anlagen finanziert.

 

Der Budgeteinsatz von 6.000 ist wie folgt geplant: Für 1.600 m² Blühfläche steht ein Betrag von 3,75 € pro m² zur Verfügung, der die Neuanlage und Unterhaltung wie Wildkrautentfernung sowie die Bewässerung der Trockenheit in 2020 vollumfänglich abdeckt.


 

 

 

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Anlagen

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