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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/069

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Anlage 1 ist eine Übersicht zur Einführung des offenen Ganztages beigefügt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die einzelnen Schritte zeitlich eng aufeinander abgestimmt sind und kaum Zeitreserven vorhanden sind, wenn der Beginn des offenen Ganztages zum 01.08.2020 realisiert werden soll.

 

1. Beschlussfassung über die Einführung des offenen Ganztages

und das Konzept

Die Genehmigung zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule ist durch den Schulträger formlos beim für Bildung zuständigen Ministerium bis zum 31. März für das darauffolgende Schuljahr zu beantragen. Hierfür ist von der Schule ein pädagogisches Konzept der Offenen Ganztagsschule zu erstellen, dem der Schulträger zustimmt. Es ist mit dem Kooperationspartner, der mit der Durchführung des Betreuungs- bzw. Ganztagsangebots beauftragt wird, abzustimmen. Die jeweils zuständige Schulaufsicht und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stimmen dem Konzept schriftlich zu.

In dem Konzept (Anlage 2) sind die pädagogischen Grundsätze und die Ziele der Ganztagsschule, die Kooperationspartnerschaft für die ergänzenden Veranstaltungen einschließlich Ausgestaltung und Finanzierung, die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern, Art, Umfang und Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote sowie ihre Verzahnung mit dem Unterricht, Zeitstruktur der Unterrichts- und Angebotsgestaltung, die Mittagsversorgung sowie Personal und Räumlichkeiten zu beschreiben.

Das Konzept wurde von der Schulleitung mit Unterstützung der Leitung der jetzigen Betreuungsklasse, Elternvertreterinnen und der Verwaltung erarbeitet. Die Schulkonferenz entscheidet am 04.03.2020 über das Konzept der offenen Ganztagsschule.

Der Entwurf wurde vorab dem Bildungsministerium zugesandt und dies hat bestätigt, dass das Konzept grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Der Ausschuss muss nun der Einführung des offenen Ganztages zustimmen, damit die Genehmigung beantragt werden kann.

2. Trägerschaft

Der offene Ganztag kann von der Stadt Tornesch geführt werden oder sie kann die Aufgabe durch einen Trägervertrag auf einen Dritten übertragen. Aufgrund der Wertgrenzen ist ein Vergabeverfahren durchzuführen. Die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg hat ein Angebot für die Durchführung dieses Verfahrens abgegeben (siehe Vorlage VO/20/079). Nach jetzigem Stand kann ein nationales Vergabeverfahren mit nur einem Bieter durchgeführt werden.

 

In der Anlage 3 ist das geplante Konstrukt als derzeitiger Stand der Planungen/Absichten beschrieben, das u.a. als Grundlage für das ergebnisoffene Vergabeverfahren zur Neu-Realisierung der Ganztagsbetreuung verwendet werden kann. Die finale Version soll zur Sitzung vorgelegt werden. Es fehlt u.a. noch eine Stellungnahme des FD Jugend/Kreis Pinneberg. Ziel ist es durch einen gemeinsamen Träger im Vor- und Nachmittagsbereich besondere Synergien zu entwickeln.

 

Der Hauptausschuss entscheidet in seiner Sitzung am 09.03.2020 über die Freigabe der Stellen und Umwandlung der Mittel, aus denen der Trägervertrag refinanziert werden kann.

Die genauen Kosten lassen sich erst beziffern, wenn das Vergabeverfahren abgeschlossen ist und ein Trägervertrag ausgehandelt wurde. Jedoch ist davon auszugehen, dass die durch die Umwandlung bereitgestellten Mittel ausreichen werden, um die Personalkosten zu decken.

 

Die Fördermittel aus der Richtlinie Ganztag und Betreuung sind bis zum 30.04.2020 zu beantragen. Da bis dahin noch keine Entscheidung über die Trägerschaft vorliegen wird, ist ein Antrag von der Stadt Tornesch zu stellen.

 

3. Baumaßnahmen

Die Machbarkeitsuntersuchung wurde der Schulleitung, der Leitung der Betreuungsklasse, dem Kollegium und den Elternvertreterinnen vorgestellt. Die Standortwahl entspricht den Vorstellungen der Schule. Die Größe für die Mittagsversorgung und das Lehrerzimmer sind nur so bemessen, dass die wachsenden Schülerzahlen sehr knapp versorgt werden können.

Es handelt sich nur um Entwurfsplanungen, die im nächsten Schritt weiter zu verfeinern sind.

Die Pläne sind in der Anlage 4 beigefügt. Frau Hasenbalg von dem Ingenieurbüro Tragplan wird die Planungen in der Sitzung kurz vorstellen.

 

Auf Bundesebene wird aktuell an einem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) gearbeitet. Damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Schulklasse ab 2025 erfüllt werden kann, sind u.a. bis spätestens 2025 die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen investiven Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, möchte der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen einrichten und führt diesem Sondervermögen in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel in Höhe von je 1 Milliarde Euro zu. Seitens des Bundesrates wurde im laufenden Verfahren beantragt, dieses Sondervermögen deutlich zu erhöhen und auch Mittel für den laufenden Betrieb bereit zu stellen. Diese Mittel sollten, wenn dies möglich wird, für diese Anbauten bzw. Sanierung der Pavillonklassen genutzt werden, so dass die Planungen und Kostenschätzungen nach DIN 276 erfolgen. Dieser Planungsstand ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördergeldern.

 

4. Kooperationsverträge

Das Konzept der offenen Ganztagsschule sieht die Kooperation mit örtlichen Partnern vor. Hierfür sind, wie bei der Johannes-Schwennesen-Schule auch, Kooperationsverträge zu schließen. Es wird vorgeschlagen die bestehenden Kooperationsverträge mit der VHS Tornesch- Uetersen und dem Turn- und Spielvereins Esingen e.V. um die Fritz-Reuter-Schule zu erweitern.

Außerdem sollte die Bürgermeisterin weitere Kooperationsverträge mit anderen Partnern für die Fritz-Reuter-Schule schließen können, um das Angebot im offenen Ganztag laufend ergänzen zu können.

Die Änderungsverträge und ein Vertragsentwurf werden zur nächsten Sitzung des JSSKB am 11.05.2020 vorgelegt. Sollten bis dahin Verträge z.B. für die Beantragung von Fördermitteln geschlossen worden sein, wird der Vertrag schon geschlossen und in der nächsten Sitzung des JSSKB zur Genehmigung vorgelegt. Für den Abschluss von Kooperationsverträgen sind Mittel i.H.v. 32.500 € veranschlagt.

 

5. Mittagsversorgung

Die Mittagsversorgung wird nicht wie jetzt in dem Trägervertrag enthalten sein, sondern ist gesondert zu vergeben. Solange das Essen noch nicht vor Ort fertig gegart werden kann, wird das Essen fertig gegart geliefert. Es ist beabsichtigt diese Leistung durch eine Dienstleistungskonzession zu vergeben. In dem Konzessionsvertrag soll das Betreiben der Essensausgabe und die Abrechnung der Essensgelder mit den Eltern enthalten sein. Hierzu ist ein Gespräch mit dem jetzigen Essensanbieter terminiert, so dass in der Sitzung über das Gespräch informiert werden kann.

 

6. Satzungsrecht

In den Trägervertrag ist eine Kostenvereinbarung aufzunehmen, der eine von der Stadt zu erlassende Satzung zugrunde legt. Daraus kann sich auch ein Anpassungsbedarf im Inhalt der Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für a) Betreuungsklassen nach Schulgesetz b) Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule ergeben. Der Kreis Pinneberg hat auch Daten für eine eigene Geschwister- und Sozialstaffel in der nachschulischen Betreuung gesammelt, so dass vom Kreis Pinneberg noch eine Regelung zu erwarten ist. Dies wird weiter beobachtet und ggf. ein Entwurf zur nächsten Sitzung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

1. Der Einführung des offenen Ganztages mit dem von der Schulkonferenz genehmigten Konzept zur offenen Ganztagsschule wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung über die zuständige Schulaufsicht und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Fördermittel für das Schuljahr 2020/21 beim Bildungsministerium zu beantragen.

2. Die Trägerschaft für den offenen Ganztag ist bis zum 31.07.2022 auf einen Träger der freien Jugendhilfe zu übertragen. Die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg ist mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragen.

3. Der nach der Machbarkeitsuntersuchung vorgeschlagenen Schulbauerweiterung wird zugestimmt. Die Planungen sind weiter zu verfeinern und eine Kostenschätzung für den Erweiterungsbau eines Lehrerzimmers und der Mensa für die Mittagsversorgung, sowie der Sanierung der Pavillonklassen ist zu erstellen.

Für die weitere Planung und die Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) werden Mittel i.H.v. 40.000 € bereitgestellt, die zunächst aus den Mitteln für die Sanierung der Pavillonklassen an der Fritz-Reuter-Schule zu finanzieren sind (Produktkonto: 111806.785100). Nach Zustimmung der vorgeschlagenen bedarfsgerechten Gebäudeerweiterung – und sanierung zum Zwecke der Realisierung des offenen Ganztags erfolgt die weitere Beratung über die bauliche Umsetzung im Bau- und Planungsausschuss.

4. Die Verwaltung wird beauftragt,

die Aufnahme der Fritz-Reuter-Schule in die bestehenden Kooperationsverträge mit der VHS Tornesch-Uetersen und dem Turn- und Spielvereins Esingen e.V. zu verhandeln und zur nächsten Sitzung vorzulegen.

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Anlagen

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