Beschlussvorlage - VO/20/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Kanalisation im Moorreger Weg
hier: Beratung über die Aufhebung des Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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28.04.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Es wird Bezug genommen auf die Beschlussfassung zur Vorlage VO/19/239. Der Bau- und Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 28.10.2019 beschlossen, dass der Variante 2 (Unterhaltung Gehweg, Bäume werden gefällt, Gehweg erhält Pflaster, Ersatzpflanzungen) im Rahmen der Straßenunterhaltung zugestimmt wird. Die Haushaltsmittel sollten für 2020 und 2021 bereitgestellt werden. Im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen wurde dann hinterfragt, ob für diese Maßnahme Ausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben sind. Bis zur Klärung wurden die Mittel im städtischen Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen.
Das Amt für Finanzen ist im Rahmen der Prüfung zu folgendem Ergebnis gekommen:
Der Abwasserbetrieb plant die Erneuerung der Kanalisation im Moorreger Weg. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Straßenentwässerung und auch die Unterhaltung des östlichen Gehweges durch Entfernen der Oberflächenbefestigung aus Asphalt, das Fällen der 28 Platanen einschl. Rodung der Wurzeln und Herstellung des Gehweges und der Zufahrtsbereiche in Betonrechteckpflaster.
Für die o.g. Maßnahmen ist für die Stadt nach einer Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von 843.000,00 € zu rechnen.
Von den Gesamtkosten entfällt ein Betrag in Höhe von ca. 300.000,00 € auf die Straßenentwässerung. Eine erneute Überprüfung hat ergeben, dass diese Kosten vom Abwasserbetrieb zu tragen sind. Die Erneuerung der Straßenentwässerung erfolgt zwangsläufig im Zuge der Erneuerung der Regenwasserkanalisation. Die Kosten für diese Erneuerung sind somit nicht von der Stadt zu tragen und demnach nicht beitragsfähig.
Die Kosten für die Unterhaltung des Gehweges in Höhe von ca. 240.000,00 € sind ebenfalls nicht beitragsfähig. Durch das Entfernen der Oberflächenbefestigung aus Asphalt und Herstellung des Gehweges und der Zufahrtsbereiche in Betonrechteckpflaster wird lediglich die Verschleißschicht des Gehweges erneuert. Die vorhandene Trag- und Deckschicht bleibt bestehen. Laut ständiger Rechtsprechung ist die Erneuerung der Verschleißschicht einer Straße nicht beitragsfähig, sondern als eine nicht beitragsfähige Instandsetzung einzustufen.
Für das Fällen der Bäume, Rodung der Wurzeln und Neupflanzungen wurden insgesamt Kosten in Höhe von ca. 193.000,00 € berechnet. Grundsätzlich ist die Neupflanzung der Bäume beitragsfähig. In der Vergangenheit wurden die Kosten für das Straßenbegleitgrün in Form von Bäumen jedoch nicht auf die beitragspflichtigen Anwohner umgelegt, um die Akzeptanz der Bürger zu erhalten. Von einer Beitragserhebung sollte deshalb auch hier abgesehen werden, zumal die Neupflanzung der Bäume nur vorgenommen wird, da seinerzeit von der Stadt gänzlich ungeeignete Platanen im Moorreger Weg gepflanzt wurden, durch dessen ausgeprägten Dickenwachstum der Wurzeln erhebliche Schäden entstanden sind.
Der Abwasserbetrieb plant die Maßnahme im Herbst 2020 auszuschreiben. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann im frühen Jahr 2021 beginnen. Die Bereitstellung der Mittel ab 2020 ist für die Veranlassung der Ausschreibung zwingend erforderlich. Aufgrund der Marktlage hat sich der Abwasserbetrieb zu diesem zeitlichen Vorgehen entschieden.
Die Verwaltung bittet um Aufhebung des Sperrvermerks und Freigabe der Mittel.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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davon noch zu veranschlagen: |
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