Beschlussvorlage - VO/20/114
Grunddaten
- Betreff:
-
Reinigungsdienst
Verlängerung von Zeitverträgen und externe Reinigung eines Reviers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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28.04.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die grundlegenden Informationen über die Organisation und dem derzeitigen Status des Reinigungsdienstes können den Vorlagen VO/19/020 (Statusbericht kommunaler Reinigungsdienst) sowie VO/20/042 (Wiederbesetzungssperre für den Reinigungsdienst) entnommen werden.
Der Reinigungsdienst reinigt derzeit 33.906 m² Fläche verteilt auf 16 Liegenschaften mit 29 Reinigungskräften inklusive Overhead mit einem Stundenumfang von 703 Std./Woche. Die externe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Reinigungsdienstes hatte dem Reinigungsdienst grundsätzlich wirtschaftliches Handeln attestiert. Insbesondere die festgelegten Reviergrößen und Leistungskennzahlen entsprechen marktüblichen Vergleichen zu privaten Reinigungsunternehmen. Hinweise gab es seitens des externen Büros zum Vorgehen bei Neueinstellungen, hier bei der Festlegung der Entgeltgruppen. Bei Neueinstellungen wird seitdem entsprechend verfahren. Außerdem wurde empfohlen die Reviere an die bestehenden vertraglich festgelegten Arbeitszeiten anzupassen. Auch dieser Prozess wurde weitgehend abgeschlossen und hat u.a. dazu geführt, dass 2 durch Renteneintritt nachzubesetzende Stellen nicht nachbesetzt werden mussten.
Die politischen Gremien hatten im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Reinigungsdienst eine Wiederbesetzungssperre beschlossen. Als im Januar 2020 eine Reinigungskraft aus dem Revier der KGST gekündigt hatte stand die Entscheidung über eine Wiederbesetzung an. Die Verwaltung hatte in diesem Zusammenhang Größe und Stundenbedarf für das Revier der KGST dargestellt, mehrheitlich wurde jedoch entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung eine Wiederbesetzung der Stelle abgelehnt. Im Zusammenhang mit diesen Beratungen wurde auch geäußert, dass es durchaus sinnvoll sein könnte, ein Revier befristet extern reinigen zu lassen. Aus dieser externen Vergabe könnten echte Vergleichsdaten zu Wirtschaftlichkeit und Zufriedenheit bei der Reinigungsleistung über einen vorweg festgelegten Zeitraum in Erfahrung gebracht werden. Der Reinigungsdienst der Stadt könnte sich sowohl wirtschaftlich als auch qualitativ mit einem privaten Unternehmen vergleichen.
Um eine externe, wirtschaftliche Vergabe durchzuführen müsste eine Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt werden. Die Vorbereitung einer Ausschreibung sollte durch ein externes Fachbüro zum Zwecke der Erstellung einer rechtlich sicheren Leistungsbeschreibung begleitet werden. Aus Sicht der Verwaltung bedarf diese Vorbereitung einen entsprechenden Vorlauf. Mit einem Beginn der externen Reinigung sollte nicht vor Herbst 2020 gerechnet werden. Um ein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen sollte der Auftragszeitraum dann mindestens 1 Jahr betragen. Erste Ergebnisse eines Vergleichs zwischen dem Reinigungsdienst und einer externen Vergabe wären dann realistischerweise erst Mitte/Ende 2021 möglich.
Im Reinigungsdienst gibt es derzeit 4 Stellen, die im laufenden Jahr 2020 zeitlich befristet auslaufen. Die Stellen haben einen Umfang von 97,5 Std./Woche. 2 Mitarbeiterinnen sind in der KGST, 1 Mitarbeiterin in der VHS und 1 Mitarbeiterin in der Fritz-Reuter-Schule eingesetzt. Den Mitarbeiterinnen muss zeitnah mitgeteilt werden, ob eine befristete Weiterbeschäftigung erfolgen wird. Anderenfalls müssen die Mitarbeiterinnen sich demnächst arbeitssuchend melden und sich anderweitig bewerben. Eine um z.B. 1 Jahr befristete Weiterbeschäftigung wäre rechtlich möglich.
Eine Kompensation des Wegfalls dieser Stellen mit einem Umfang von 97,5 Std./Woche wäre nicht möglich. Auch bei anderer Reviereinteilung oder aber Intervallreduzierung kann dieser Stundenumfang nicht kompensiert werden. Zudem erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zunächst den angestrebten Vergleich mit einem externen Unternehmen Mitte/Ende 2021 abzuwarten, bevor gutes, eingearbeitetes Personal abgegeben wird. Es wird daher vorgeschlagen, die 4 Zeitverträge um ein weiteres Jahr zu befristen und zunächst den Vergleich in 2021 abzuwarten.
Der externe Vergleich soll an dem Revier "Johannes-Schwennesen-Schule" erfolgen. Aufgrund der Reviergröße und der Personalplanungen ist dieses Revier relativ einfach für eine externe Vergabe vorzubereiten. Wesentliche Daten wie Raumbücher liegen bereits vor. Zudem gibt es in diesem Revier aufgrund der täglichen Frequentierung verschiedenster Nutzergruppen eine gute Rückmeldungsmöglichkeit. Das Revier ist derzeit mit 45 Std./Woche besetzt. Die bislang in diesem Revier tätigen Mitarbeiter/innen werden als Ausgleich an der KGST die fehlenden Stunden ersetzen.
Der Gesamtstundenumfang (Vertragliche Arbeitszeit abzüglich Rüst- und Wegezeiten) liegt dann bei Soll 660,28 Std./Woche und IST 655,59 Std./Woche.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die 4 befristeten Verträge im Reinigungsdienst werden um ein weiteres Jahr verlängert. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Ausschreibung für eine externe Reinigung in der Johannes-Schwennesen-Schule für 1 Jahr vorzubereiten und durchzuführen. Für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung soll ein externes Büro hinzugezogen werden.