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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/122

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde unter § 2 der Satzung der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 € auf 20.000.000 € mit der Begründung angehoben, dass neben der Belastung aus den negativen Abschlüssen der Vorjahre, zusätzliche liquide Mittel für die Erweiterung des Gewerbegebietes in Oha (Oha II) erforderlich werden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist jedoch das für 2020 eingeplante Liquiditätsvolumen von 20.000.000 € zu eng bemessen.

 

Begründung:

 

Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Oha II sind Ende Dezember 2019     weitere 5.700.000 € zur Auszahlung gekommen, so dass zwischenzeitlich insgesamt    11.600.000 € der Landgesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt, bitte ich der als Anlage beigefügten Aufstellung „Berechnung Kassenkredit 2014 - 2020“ zu entnehmen.

Der in der o.g. Liquiditätsplanung 2020 berücksichtigte Verkauf weiterer Grundstücke im Bereich des B-Planes 97 (Neubaugebiet Tornesch am See) von rd. 7 Mio. € über die Landgesellschaft S-H wird sich zudem wegen der ausgefallenen Sitzungen verzögern, so dass mit den hieraus resultierenden Verkaufserlösen frühestens Mitte des Jahres gerechnet werden kann. 

Eine weitere Belastung des Kassenkredits ist derzeit der Ausfall bzw. die verzögerte Zahlung von erwarteten Gewerbesteuereinnahmen zu den Fälligkeitsterminen, weil aufgrund der Corona-Krise eine Vielzahl von Stundungsanträgen bzw. Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer 2020 gestellt wurden.

Der in diesem Zusammenhang bevorstehende Ausfall der Kindergartengebühren bei den Trägern der KiTa´s und der damit verbundenen Auszahlung entsprechender Unterstützungsleistungen durch die Stadt Tornesch wird zu weiteren Liquiditätsengpässen führen.

 

Eine finanzielle Belastung wird sich aus der Erhöhung des Kassenkreditvolumens nicht ergeben, da Kassenkredite bei Inanspruchnahme derzeit eher mit Minus-Zinsen abgeschlossen werden.

 

Die Änderung des Höchstbetrages der Kassenkredite ist nur über eine Nachtragssatzung zum Haushaltsplan 2020 möglich, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Der Sachverhalt wurde bereits mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Frau Sabine Werner, telefonisch erörtert.

 

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist für diese Nachtragssatzung nicht erforderlich.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Ratsversammlung beschließt, nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes, die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Form anzunehmen.
 

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Anlagen

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