Beschlussvorlage - VO/20/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Nachtrags-haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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28.04.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde unter § 2 der Satzung der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 € auf 20.000.000 € mit der Begründung angehoben, dass neben der Belastung aus den negativen Abschlüssen der Vorjahre, zusätzliche liquide Mittel für die Erweiterung des Gewerbegebietes in Oha (Oha II) erforderlich werden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist jedoch das für 2020 eingeplante Liquiditätsvolumen von 20.000.000 € zu eng bemessen.
Begründung:
Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Oha II sind Ende Dezember 2019 weitere 5.700.000 € zur Auszahlung gekommen, so dass zwischenzeitlich insgesamt 11.600.000 € der Landgesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt, bitte ich der als Anlage beigefügten Aufstellung „Berechnung Kassenkredit 2014 - 2020“ zu entnehmen.
Der in der o.g. Liquiditätsplanung 2020 berücksichtigte Verkauf weiterer Grundstücke im Bereich des B-Planes 97 (Neubaugebiet Tornesch am See) von rd. 7 Mio. € über die Landgesellschaft S-H wird sich zudem wegen der ausgefallenen Sitzungen verzögern, so dass mit den hieraus resultierenden Verkaufserlösen frühestens Mitte des Jahres gerechnet werden kann.
Eine weitere Belastung des Kassenkredits ist derzeit der Ausfall bzw. die verzögerte Zahlung von erwarteten Gewerbesteuereinnahmen zu den Fälligkeitsterminen, weil aufgrund der Corona-Krise eine Vielzahl von Stundungsanträgen bzw. Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer 2020 gestellt wurden.
Der in diesem Zusammenhang bevorstehende Ausfall der Kindergartengebühren bei den Trägern der KiTa´s und der damit verbundenen Auszahlung entsprechender Unterstützungsleistungen durch die Stadt Tornesch wird zu weiteren Liquiditätsengpässen führen.
Eine finanzielle Belastung wird sich aus der Erhöhung des Kassenkreditvolumens nicht ergeben, da Kassenkredite bei Inanspruchnahme derzeit eher mit Minus-Zinsen abgeschlossen werden.
Die Änderung des Höchstbetrages der Kassenkredite ist nur über eine Nachtragssatzung zum Haushaltsplan 2020 möglich, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Sachverhalt wurde bereits mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Frau Sabine Werner, telefonisch erörtert.
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist für diese Nachtragssatzung nicht erforderlich.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | X | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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123 kB
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(wie Dokument)
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159,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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