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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/113-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Durch das Betretungsverbot für Schulen seit dem 16.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie wurde auch die nachschulische Betreuung an der Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule ausgesetzt. Nach derzeitigem Stand wird ein Schulbeginn frühestens ab dem 04.05.2020 möglich sein. Ob und wie die Betreuung ab dem 04.05.2020 wieder aufgenommen werden kann, ist noch nicht bekannt. Die Höhe und damit die Länge der Erstattung hängt von der Entscheidung über das Betretungsverbot ab.

 

Die Landesregierung hat angekündigt, dass die Entgelte zu nachschulischen Betreuungsangeboten, die während des Betretungsverbots nicht genutzt werden konnten, für bis zu zwei Monate erstattet werden. Ein entsprechender Beschluss fehlt aber noch (siehe Anlage).

Die sofortige Erstattung der Gebühren für März und April 2020 wird nicht empfohlen, da auf eine Forderung verzichtet wird, obwohl die Refinanzierung noch final entschieden ist. Es wird erst einmal nur auf den Einzug/die Einzahlung verzichtet, d.h. die Forderung bleibt noch bestehen. Auch müsste alles wiederholt werden, wenn die erste Maihälfte auch noch erstattet werden soll. Die Verrechnung ist die schnellste, aber auch verwaltungstechnisch sicherste Möglichkeit. Es handelt sich um ca. 400 Fälle, die geprüft werden müssen.

 

Im Moment wurden an beiden Standorten Entgelte für die Schulzeit für die zweite Märzhälfte und den gesamten April plus Entgelte für die Ferienbetreuung gezahlt. Wenn das Betretungsverbot verlängert wird, kann noch die erste Maihälfte vom Land erstattet werden.

 

Es fehlen noch die genauen Rahmenbedingungen der Erstattungen. Noch nicht geklärt werden konnte, ob und wie für die Notbetreuung seit dem 16.03.2020 Gebühren erhoben werden können. Weiter sollen auch Kosten für Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung beim Land erstattungsfähig sein. Vorsichtshalber sollte hier noch abgewartet werden, da Letzteres  der Regelung zum Erstattungsverfahren der KiTa-Gebühren widerspricht.

 

Daher wird folgendes Verfahren vorgeschlagen,  um die Eltern/Gebührenzahlen zu entlasten:

 

Johannes-Schwennesen-Schule

Die Gebühren für den Ganztag an der Johannes-Schwennesen-Schule werden von der Stadt als Trägerin verrechnet, Ermäßigungen werden schon im Bescheid angerechnet. Die Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule v. 05.07.2016/27.09.2019.

 

  1. Der Gebühreneinzug für Mai und Juni 2020 wird ausgesetzt und die Selbstzahler werden gebeten, die Überweisung zu stoppen. Dies betrifft die Gebühren für die Schulzeit und die Gebühren für die Ferien/Option Fest (§ 6 Abs. 3 Buchst. a der o.g. Gebührensatzung). Die Gebühren für die Ferien/Option Spontan (§ 6 Abs. 3 Buchst. b der o.g. Gebührensatzung) werden noch nicht festgesetzt.
  2. Die Rahmenbedingungen und Entscheidung vom Land, die im Mai 2020 getroffen werden, werden abgewartet.
  3. Danach wird die Erstattung für März, April und ggf. Mai plus Ferien berechnet. Die Erstattung wird dann mit den ausgesetzten Einzügen aus dem Mai und Juni verrechnet, Guthaben werden erstattet.

 

Fritz-Reuter-Schule

Bei der Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule zahlen die Eltern aufgrund der geschlossenen Verträge das volle Betreuungsentgelt an die Trägerin, Frau Hauschildt. Die Gebührenzahler bekommen einen Teil über die Sozialstaffel oder Geschwisterermäßigung zurückerstattet.

 

  1. Frau Hauschildt verzichtet im Mai und im Juni 2020 auf die Elternentgelte. Diese Entgelte werden Frau Hauschildt von der Stadt erstattet.
  2. Die Rahmenbedingungen und Entscheidung vom Land im Mai werden abgewartet.
  3. Danach wird die Erstattung für März, April und ggf. Mai plus Ferien berechnet. Mögliche Guthaben werden an die Eltern ausgezahlt. Die Erstattungszahlung vom Land wird an die Stadt gezahlt.

 

An beiden Schulen wird zunächst auf den Einzug von zwei Monaten verzichtet, die dann später mit voraussichtlich zwei Monaten, die erstattet werden, verrechnet werden. In fast allen Fällen werden diese Beträge sich in der Höhe entsprechen. Einzelfälle werden gesondert gelöst.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die Stadt verauslagt nur Entgelte an die Betreuungsklasse/FRS bzw. verzichtet auf Einnahmen im Ganztag/JSS, die spätestens Ende 2020 vom Land erstattet werden.

Es handelt sich um durchlaufende Posten, die aber zu einem Liquiditätsabfluss führen bis die Zahlung des Landes vereinnahmt wird.

Die Refinanzierung kann durch eine Deckung innerhalb des Deckungskreises erfolgen.

Die genaue Höhe der Erstattungen kann erst ermittelt werden, wenn sicher ist, ob und wie die Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung erstattet wird.

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Auf den Einzug/die Einzahlung der Benutzungsgebühren für die Schul- und Ferienzeit an der Johannes-Schwennesen-Schule für die Monate Mai und Juni 2020 wird verzichtet.
  2. Frau Hauschildt als Trägerin der Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule verzichtet auf den Einzug/die Einzahlung der Eltern für die Schul- und Ferienzeit und bekommt diese Summe von der Stadt Tornesch erstattet. Die Stadt tritt in Vorleistung, erhält diese durch die Erstattung des Landes zurück.
  3. Es werden Anträge auf Erstattung der Kosten gestellt. Wenn die Rahmenbedingungen des Landes für die Erstattung der Entgelte für nachschulische Betreuungsangebote feststehen, werden die Erstattungen für die Monate März, April und ggf. Mai mit den Eltern abgerechnet und mit den Monaten Mai und Juni verrechnet. Darüberhinausgehende Guthaben werden ausgezahlt.

 

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Anlagen

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