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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/134

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In den letzten Monaten haben sich viele Bewerber*innen für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) in den Schulen und im Rathaus gemeldet. Auch die Schulleitungen der Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule würden gerne diese Möglichkeit anbieten, so dass die Voraussetzungen für ein FSJ oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) geprüft wurden.

 

Die Einsatzbereiche eines FSJ und BFD sind vielfältig über den gesamten Schultag möglich (z.B. Unterstützung bei der Organisation schulischer Angebote, Angebote in den Pausen, Hausaufgabenhilfe, Nachmittagsangebote oder Ganztag). Das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) empfiehlt die Übertragung der Organisation und Durchführung auf einen Träger, damit die Qualitätsstandards der pädagogischen Begleitung entsprechend der Richtlinien eingehalten werden.

Die tatsächliche Besetzung der Stellen, ob als FSJ oder BFD, steht noch nicht fest, wird aber vor Vertragsabschluss abgestimmt. Die Unterschiede sind gering, so ist z.B. das Höchstalter der Teilnahme unterschiedlich und beim BFD wird ein Zuschuss gezahlt, dafür muss aber auch ein Verwendungsnachweis erstellt werden.

Es wurden Angebote bei Trägern eingeholt und das Deutsche Rote Kreuz hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das DRK bietet neben der Bildungsarbeit auch die Abwicklung an, so dass der Verwaltungsaufwand gering ist. Neben einer festen monatlichen Pauschale, aus der auch die Freiwilligen vom Träger bezahlt werden, ist beim Schulverband eine geringe Aufwandspauschale für z.B. Fahrtkosten oder Nachweise einzuplanen. Insgesamt liegen die jährlichen Kosten pro Stelle für ein FSJ bei ca. 9.826,-€ und für ein BFD bei 7.390,-€.

 

Die Stellen sind im Nachtrag bei der Fritz-Reuter-Schule (211500) und Johannes-Schwennesen-Schule (211300) anzumelden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

X

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

8300

19800

19800

19800

19800

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

8300 19800 19800 19800 19800

19800

19800

19800

19800

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

1. Der Einrichtung jeweils einer Stelle an der Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule für ein FSJ oder BFD ab dem 01.08.2020 wird zugestimmt. Die Stellen sind im Nachtrag zum Stellenplan einzurichten.

2. Es ist ein unbefristeter Trägervertrag mit dem DRK für ein FSJ oder BFD zu schließen.

3. Im Nachtragshaushalt 2020 sind die Mittel i.H.v. 8.300 € im Jahr 2020 und 19.800 € bei den Produkten Fritz-Reuter-Schule (211500) und Johannes-Schwennesen-Schule (211300) einzustellen.

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