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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/113-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zur weiteren Entlastung der betroffenen Eltern und Träger hat die Landesregierung beschlossen, die Elternbeiträge zu schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten, die während des Betretungsverbots nicht durchgeführt werden konnten, für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 15.06.2020 und somit abschließend für das Schuljahr 2019/2020 aus dem Landeshaushalt zu finanzieren.

Die Maßnahme wurde um einen weiteren Monat verlängert. Der Beschluss der vorangegangenen Vorlage VO/20/113-1 wurde entsprechend angepasst.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die Elternbeiträge werden für den Zeitraum 16.03.2020 bis zum 15.06.2020 vom Land Schleswig-Holstein erstattet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Auf den Einzug/die Einzahlung der Benutzungsgebühren für die Schul- und Ferienzeit an der Johannes-Schwennesen-Schule für die Monate Mai, Juni und Juli 2020 wird verzichtet.
  2. Frau Hauschildt als Trägerin der Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule verzichtet auf den Einzug/die Einzahlung der Eltern für die Schul- und Ferienzeit für den Zeitraum Mai, Juni und Juli 2020 und bekommt diese Summe von der Stadt Tornesch erstattet. Die Stadt tritt in Vorleistung, erhält diese durch die Erstattung des Landes zurück.
  3. Es werden Anträge auf Erstattung der Kosten gestellt. Ab dem 09.06.2020 werden die Erstattungen für die Monate März bis Mitte Juni 2020 mit den Eltern abgerechnet und mit den Monaten Mai, Juni und Juli verrechnet. Darüberhinausgehende Guthaben werden ausgezahlt.

 

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