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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Ab 01.08.2020 werden bereits einige Reformteile der „KiTa-Reform 2020“ vorgezogen, die jetzt gesetzlich im derzeit geltenden Kindertagesstättengesetz geregelt sind. Daher werden die neuen Beträge lediglich mitgeteilt und ein Beschluss ist nicht mehr erforderlich. Im ersten Schritt gehört dazu die Einführung eines „Beitragsdeckels“ für die von den Personensorgeberechtigten zu leistenden Betreuungsentgelte gemäß § 25 Absatz 1, Ziffer 2 des Kindertagesstättengesetzes für Schleswig-Holstein. 

 

Die Höchstbeiträge für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sind ab 01.08.2020 lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 19.05.2020 wie folgt zu berechnen:

 

Für Kindergarten und Hort     bis 07/2020:                              

Beitrag für einen Ganztagsplatz  226,40 €  (304,00 €)  

Beitrag für 7,5 Stunden  212,25  (285,50 €)  

Beitrag für 7 Stunden   198,10  (267,00 €)  

Beitrag für 6,5 Stunden  183,95   (244,50 €)  

Beitrag für 6 Stunden   169,80 €  (226,00 €)  

Beitrag für 5,5 Stunden  155,65  (207,50 €)  

Beitrag für 5 Stunden   141,50  (189,00 €)   

Beitrag für 4,5 Stunden  127,35  (170,50 €)   

Beitrag für  Halbtagsplatz / 4 Std. 113,20 €  (152,00 €)                                            

Zu- und Abschlag bei täglich verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit im Früh-

oder Spätdienst für Kindergarten und Hort :   mtl. 28,30 € / Std.                    

 

 

Für Krippe       bis 07/2020:                

Beitrag für einen Ganztagsplatz  288,40 €  (456,00 €)  

Beitrag für 7,5 Stunden  270,37  (428,50 €)   

Beitrag für 7 Stunden   252,35   (401,00 €)   

Beitrag für 6,5 Stunden  234,32 €  (365,50 €)                

 

 

 

Beitrag für 6 Stunden   216,30 €  (338,00 €)   

Beitrag für 5,5 Stunden  198,27 €  (310,50 €)  

Beitrag für 5 Stunden   180,25 €  (283,00 €)   

Beitrag für 4,5 Stunden  162,22  (255,50 €)

Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Std. 144,20 €  (228,00 €)   

 

Zu- und Abschlag bei täglich verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit im Früh- oder Spätdienst für Krippe              mtl. 36,05 € / Std.                                

 

 

 

Geschwisterermäßigung:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte erfolgt ab dem 01.08.2020 die Gewährung einer landeseinheitlichen Geschwisterermäßigung.

 

Diese beträgt unabhängig vom Einkommen der Personensorgeberechtigten

 

  • für das 2. Kind                         50% des jeweiligen Beitragssatzes
  • für das 3. Kind und weitere 100% des jeweiligen Beitragssatzes

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 



 

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Anlagen

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