Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/138

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund des seit dem 16.03.2020 bestehenden Betretungsverbotes der Betreuungseinrichtung  infolge der Corona -Pandemie hat die Landesregierung zuletzt eine 3-monatige Beitragsfreistellung für die Elternbeiträge beschlossen. Hieraus folgt, dass mit Zustimmung der Standortkommunen das Gebühreneinzugsverfahren zulasten der Eltern für die Monate April, Mai und Juni 2020 ausgesetzt wurde. Für die Erstattung der daraus entstehenden Ausfallbeträge sind Sondermittel des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 50 Mio. Euro bereitgestellt worden. Die Erstattung beinhaltet lt. Stellungnahme aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ausdrücklich keine Beträge für Verpflegungskosten. Die Ausfälle für den Bereich der von den Eltern zu leistenden Betreuungsentgelte betragen für die Einrichtungen in der Stadt Tornesch mtl. rd. 120.000,00 €.

 

Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Corona-Ausnahmesituation, die den Wiedereinstieg in die Regelbetreuung in den Kindertagesstätten noch nicht wieder zulässt, sind viele Familien neben organisatorischen Herausforderungen zusätzlich auch von finanziellen Nachteilen betroffen (Stichwort „Kurzarbeit“). Aus diesem Grunde wurde auf Intention der Verwaltung unter vorheriger Einbeziehung der politischen Fraktionsspitzen der Tornescher Ratsversammlung und erfolgter Zustimmung zunächst, trotz der finanziell schwierigen Finanzlage, zusätzlich der Gebühreneinzug für die Verpflegungskostenanteile in den Monaten April bis Juni 2020 ausgesetzt. Die Ausfälle für die Kosten der Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Tornesch betragen monatlich rd. 29.000,00 €.

 

Nach Rücksprache mit verschiedenen Sachbearbeitern aus den Nachbarkommunen wird der Gebühreneinzug für Verpflegungskostenanteile in den Monaten April, Mai und Juni ebenfalls zunächst ausgesetzt. Die politischen Beratungen und Beschlussfassungen über die endgültige Freistellung von den Elternbeiträgen für Verpflegungskosten stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung teilweise noch aus.

 

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Wegen Einstellung der Regelbetreuung bedingt durch die Corona-Pandemie, erfolgt zusätzlich zur landeseinheitlich geregelten Freistellung von den Betreuungsgebühren ein Erlass   von den Kosten der Mittagsverpflegung für die Kinder, die nicht an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben. 

Für die Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, werden die Verpflegungskosten erhoben bzw. wurden bereits in Rechnung gestellt.

Für den Betreuungsmonat Juni 2020 soll eine Freistellung von den Verpflegungskosten nur für die Kinder erfolgen, die in diesem Monat durchgehend nicht in einer Kindertagesstätte betreut werden. Für die Kinder, die ab dem 01.06.2020 wieder in den Einrichtungen betreut werden -auch nur tageweise-, ist der volle Essengeldbeitrag in Höhe von mtl. 58,00 € zu entrichten.

Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Defizite sind durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel  in den  Nachtragshaushalt 2020 der Stadt Tornesch auszugleichen.



 

Loading...