Beschlussvorlage - VO/20/062-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anordnung der Verkehrszeichen 325.1/325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) in den Straßen Zanderbogen und Forellenring
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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22.06.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Es wird Bezug genommen auf die umfangreichen Ausführungen in der Beschlussvorlage 62/2020. Der Ausschuss hatte sich am 02.03.20 mit dem Sachverhalt befasst und über verschiedene Möglichkeiten zur Problemminimierung gesprochen. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Kreises Pinneberg über die Möglichkeiten einer Beschilderung „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ und/oder der Einrichtung einer Einbahnstraße zu sprechen. Gleichzeitig wurden die anwesenden Anlieger gebeten, diese Option in der Anliegerschaft zu besprechen. Die Verwaltung hat in Folge dessen Kontakt mit der Verkehrsbehörde aufgenommen und die Ergebnisse aus dem Ausschuss geschildert. Betont wurde, dass die Straße ganz überwiegend nur den Anliegern bzw. deren Besuchern dient und die Zielsetzung daher vor allem die Minimierung von fremden Verkehrsteilnehmern sei. Um dieses Ziel zu erreichen wurde um Prüfung gebeten, ob die Anordnung folgender Verkehrszeichen möglich ist:
1) VZ 250 + Anlieger frei (beide Einmündungen) oder
2) VZ 220 + VZ 250 (je eine Einmündung)
Die Verkehrsbehörde hat auf diese Anfrage zunächst eine erste, recht eindeutige, Einschätzung abgegeben.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Zeichen nicht anordnungsfähig sind.
Mit Blick in § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen „nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. … Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Die Straße dient ganz überwiegend nur den Anliegern bzw. deren Besuchern. Es ist nicht bekannt oder davon auszugehen, dass die Straßen von anderen Verkehrsteilnehmern als Abkürzung oder aus anderen Gründen genutzt wird. Sollten gelegentlich fremde Verkehrsteilnehmer die Straßen nutzen, stellt dies eine ganz normale und nicht unübliche Nutzung einer öffentlich gewidmeten Straße dar. Eine andere, atypische Situation gegenüber anderen Straßen ohne entsprechende Verkehrszeichen ist nicht zu erkennen. Ein besonderer Anordungsgrund, den es nach § 45 (9) StVO bedarf, ist nicht zu erkennen.
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ und „Einbahnstraße“ nicht anordnungsfähig sind.
Es besteht somit weder Aussicht auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches, noch auf die Anordnung vorgenannter Verkehrszeichen. Dies gilt auch für alle weiteren Nebenstraßen in dem Quartier.
Ohne weitere bauliche Maßnahmen bleiben die Straßen somit in ihrer heutigen Form Bestandteil der bestehenden Tempo-30-Zone.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Anlass für die Be-reitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zum Zwecke des Einbaus von nachträglichen Pflan-zinseln o.ä. mit dem Ziel der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit Verkehrs-zeichen 325.1/325.2 in den Straßen Zanderbogen und Forellenring wird nicht gesehen. Glei-ches gilt für die weiteren Nebenstraßen im Quartier Tornesch am See.