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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/181

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Der Nachtrag für den Teilhaushalt 01 besteht aus den Veränderungen, die sich aus dem Nachtragsstellenplan 2020 ergeben (siehe Vorlage VO/20/187) und VE´s für die Freiwillige Feuerwehr. Ansonsten ergeben sich aus diesem Haushalt keine nennenswerten Veränderungen. Auf eine komplette Hochrechnung des Personalhaushaltes wurde verzichtet, da lange nicht klar war, ob eine zweite Nachtragshaushaltssatzung überhaupt erlassen werden soll. Die Kosten für die Personalveränderungen entnehmen Sie bitte der o.g. Vorlage und dem anliegenden Teilhaushalt Personalkosten.

 

Mit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes wurden auch die Investitionen vorgelegt. Die Ratsversammlung hat diese Fortschreibung zur Kenntnis genommen. Über einzelne Maßnahmen soll im Einzelnen beschlossen werden. Laut Investitionstabelle sollten bereits im Jahr 2020 ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) für den Standort Ost und der Jugendfeuerwehrbus ersatzbeschafft werden. Die beiden Fahrzeuge sind nach der AfA bereits abgeschrieben.

Im Jahr 2020 war aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage eine Ersatzbeschaffung nicht möglich. Um diese im Jahr 2021 realisieren zu können bittet der Fachdienst Feuerwehr um Zustimmung für die Ersatzbeschaffungen, damit mit der Ersatzbeschaffung begonnen werden kann. Die Fahrzeuge sollen dann nach dem Vertrag mit dem Kreis Pinneberg über die Zentrale Vergabestelle – ZVS -ausgeschrieben werden. Für die Anmeldung der Ausschreibung bei der ZVS ist es notwendig, dass die Finanzierung gesichert ist.

 

Das Mehrzweckfahrzeug am Standort Ost wurde 2002 gebaut. Das MZF dient der Gemeindewehrführung und der Ortswehrführung als Führungsfahrzeug. Es rückt bei allen Einsätzen der Feuerwehr Ahrenlohe mit den entsprechenden Führungskräften als erstes Fahrzeug mit aus. Von diesem Fahrzeug aus findet an der Einsatzstelle eine erste Absicherung statt, sowie die Koordination der ersten Maßnahmen. Bei größeren Schadenslagen ergänzt das Fahrzeug den Einsatzleitwagen – ELW – und soll künftig die Atemschutzüberwachung zentral übernehmen (S. 45 des Feuerwehrbedarfsplanes). 2018 standen der Wehr Haushaltsmittel in Höhe von 8.500 € für den Umbau des jetzigen MZF zur Verfügung. Es sollten Regale eingebaut werden, damit das Atemschutzequipment mitgeführt werden kann (Atemschutzüberwachungstafel, klappbare Bänke und Brandschutzpläne für den Bereich Ost). Dies wurde von der Verwaltung mit Hinweis auf das Alter des Fahrzeuges und die baldige Ersatzbeschaffung abgelehnt. Genauso wie die Umrüstung der Abgasanlage, damit das Fahrzeug an die Absauganlage in der Feuerwache angeschlossen werden kann.

Die Erneuerung der Reifen sowie die Erneuerung der Heckabsicherung (Beklebung) stehen an. Selbstverständlich ist ein älteres Fahrzeug auch reparaturanfälliger.

 

Die Jugendfeuerwehr Tornesch wurde 2001 gegründet. 2002 bekam sie ihren Jugendfeuerwehrbus, der gebraucht gekauft wurde. Er wurde 2001 gebaut. Er dient der Jugendfeuerwehr zum Transport bei ihren Dienstabenden und für Ausflüge und Fahrten (Leistungsspange, Besuche bei Partnerwehren etc.). Bei Großschadenslagen steht er der aktiven Wehr auch zum Mannschaftstransport zur Verfügung und ebenfalls auch für andere Fahrten. Den technischen Zustandsbericht entnehmen Sie bitte dem anliegenden Bericht des Jugendwartes. Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass das Fahrzeug keine Airbags hat.

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen, wobei die Anschaffungspreise am oberen Limit

angesetzt sind. Es handelt sich um eine Schätzung. Die endgültigen Leistungsverzeichnisse müssen noch erstellt werden.

 

  • Mehrzweckfahrzeug Standort Ost mit zusätzlicher Atemschutzüberwachung, geschätzte Kosten 110.000 €, Zuweisung nach § 23 FAG ca. 13.500 €, die Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung nach § 13 FAG ist möglich, Höchstbetrag 67.500 €.
  • Jugendfeuerwehrbus, geschätzte Kosten 65.000 €, Zuweisung nach § 23 FAG ca. 10.500 €, die Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung ist nicht möglich, da die Investitionssumme unter der Mindestsumme von 80.000 € liegt. Jedoch möchte die Stadt ein Sponsoring bei ausgewählten Firmen in Tornesch durchführen. Dies wurde bereits bei der Erstbeschaffung im Jahr 2001 so gehandhabt. Die Höhe des Sponsorings kann natürlich noch nicht benannt werden.

 

Im Investitionsplan der Stadt sind die beiden Fahrzeuge für das Haushaltsjahr 2020 bereits enthalten. Die Mittel müssen dann in das Haushaltsjahr 2021 verschoben werden. Eine Kreditfinanzierung ist daher möglich.

Wie bereits erwähnt, wurde die Ersatzbeschaffung bereits ein Jahr geschoben. In den Folgejahren stehen weitere Ersatzbeschaffungen an. Eine weitere Verschiebung könnte zu einem Investitionsstau führen. Solange die Stadt Tornesch Fehlbetragszuweisungen erhält, ist auch eine Beantragung von Sonderbedarfszuweisungen möglich.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

91.500

 

 

 

Auszahlungen

 

 

175.000

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

18.300

18.300

18.300

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

35.000

35.000

35.000

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

175.000

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

175.000

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Übernahme des Nachtrages des Teilhaushaltes 01 in den 2. Nachtragshaushalt der Stadt Tornesch.

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Anlagen

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