Beschlussvorlage - VO/20/181
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtragshaushalt 2020, Teilhaushalt 01 - Büro der Bürgermeisterin -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büroleitende Beamtin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.08.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Nachtrag für den Teilhaushalt 01 besteht aus den Veränderungen, die sich aus dem Nachtragsstellenplan 2020 ergeben (siehe Vorlage VO/20/187) und VE´s für die Freiwillige Feuerwehr. Ansonsten ergeben sich aus diesem Haushalt keine nennenswerten Veränderungen. Auf eine komplette Hochrechnung des Personalhaushaltes wurde verzichtet, da lange nicht klar war, ob eine zweite Nachtragshaushaltssatzung überhaupt erlassen werden soll. Die Kosten für die Personalveränderungen entnehmen Sie bitte der o.g. Vorlage und dem anliegenden Teilhaushalt Personalkosten.
Mit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes wurden auch die Investitionen vorgelegt. Die Ratsversammlung hat diese Fortschreibung zur Kenntnis genommen. Über einzelne Maßnahmen soll im Einzelnen beschlossen werden. Laut Investitionstabelle sollten bereits im Jahr 2020 ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) für den Standort Ost und der Jugendfeuerwehrbus ersatzbeschafft werden. Die beiden Fahrzeuge sind nach der AfA bereits abgeschrieben.
Im Jahr 2020 war aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage eine Ersatzbeschaffung nicht möglich. Um diese im Jahr 2021 realisieren zu können bittet der Fachdienst Feuerwehr um Zustimmung für die Ersatzbeschaffungen, damit mit der Ersatzbeschaffung begonnen werden kann. Die Fahrzeuge sollen dann nach dem Vertrag mit dem Kreis Pinneberg über die Zentrale Vergabestelle – ZVS -ausgeschrieben werden. Für die Anmeldung der Ausschreibung bei der ZVS ist es notwendig, dass die Finanzierung gesichert ist.
Das Mehrzweckfahrzeug am Standort Ost wurde 2002 gebaut. Das MZF dient der Gemeindewehrführung und der Ortswehrführung als Führungsfahrzeug. Es rückt bei allen Einsätzen der Feuerwehr Ahrenlohe mit den entsprechenden Führungskräften als erstes Fahrzeug mit aus. Von diesem Fahrzeug aus findet an der Einsatzstelle eine erste Absicherung statt, sowie die Koordination der ersten Maßnahmen. Bei größeren Schadenslagen ergänzt das Fahrzeug den Einsatzleitwagen – ELW – und soll künftig die Atemschutzüberwachung zentral übernehmen (S. 45 des Feuerwehrbedarfsplanes). 2018 standen der Wehr Haushaltsmittel in Höhe von 8.500 € für den Umbau des jetzigen MZF zur Verfügung. Es sollten Regale eingebaut werden, damit das Atemschutzequipment mitgeführt werden kann (Atemschutzüberwachungstafel, klappbare Bänke und Brandschutzpläne für den Bereich Ost). Dies wurde von der Verwaltung mit Hinweis auf das Alter des Fahrzeuges und die baldige Ersatzbeschaffung abgelehnt. Genauso wie die Umrüstung der Abgasanlage, damit das Fahrzeug an die Absauganlage in der Feuerwache angeschlossen werden kann.
Die Erneuerung der Reifen sowie die Erneuerung der Heckabsicherung (Beklebung) stehen an. Selbstverständlich ist ein älteres Fahrzeug auch reparaturanfälliger.
Die Jugendfeuerwehr Tornesch wurde 2001 gegründet. 2002 bekam sie ihren Jugendfeuerwehrbus, der gebraucht gekauft wurde. Er wurde 2001 gebaut. Er dient der Jugendfeuerwehr zum Transport bei ihren Dienstabenden und für Ausflüge und Fahrten (Leistungsspange, Besuche bei Partnerwehren etc.). Bei Großschadenslagen steht er der aktiven Wehr auch zum Mannschaftstransport zur Verfügung und ebenfalls auch für andere Fahrten. Den technischen Zustandsbericht entnehmen Sie bitte dem anliegenden Bericht des Jugendwartes. Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass das Fahrzeug keine Airbags hat.
Folgende Finanzierung ist vorgesehen, wobei die Anschaffungspreise am oberen Limit
angesetzt sind. Es handelt sich um eine Schätzung. Die endgültigen Leistungsverzeichnisse müssen noch erstellt werden.
- Mehrzweckfahrzeug Standort Ost mit zusätzlicher Atemschutzüberwachung, geschätzte Kosten 110.000 €, Zuweisung nach § 23 FAG ca. 13.500 €, die Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung nach § 13 FAG ist möglich, Höchstbetrag 67.500 €.
- Jugendfeuerwehrbus, geschätzte Kosten 65.000 €, Zuweisung nach § 23 FAG ca. 10.500 €, die Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung ist nicht möglich, da die Investitionssumme unter der Mindestsumme von 80.000 € liegt. Jedoch möchte die Stadt ein Sponsoring bei ausgewählten Firmen in Tornesch durchführen. Dies wurde bereits bei der Erstbeschaffung im Jahr 2001 so gehandhabt. Die Höhe des Sponsorings kann natürlich noch nicht benannt werden.
Im Investitionsplan der Stadt sind die beiden Fahrzeuge für das Haushaltsjahr 2020 bereits enthalten. Die Mittel müssen dann in das Haushaltsjahr 2021 verschoben werden. Eine Kreditfinanzierung ist daher möglich.
Wie bereits erwähnt, wurde die Ersatzbeschaffung bereits ein Jahr geschoben. In den Folgejahren stehen weitere Ersatzbeschaffungen an. Eine weitere Verschiebung könnte zu einem Investitionsstau führen. Solange die Stadt Tornesch Fehlbetragszuweisungen erhält, ist auch eine Beantragung von Sonderbedarfszuweisungen möglich.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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| 91.500 |
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Auszahlungen |
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| 175.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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| 18.300 | 18.300 | 18.300 |
Abschreibungsaufwand |
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| 35.000 | 35.000 | 35.000 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
| 175.000 |
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davon noch zu veranschlagen: |
| 175.000 |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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135,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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664,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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13 kB
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