Beschlussvorlage - VO/20/208
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushalts-satzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.09.2020
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag
entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haus-
haltssatzung erreicht werden kann,
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei
einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendun-
gen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen,
3. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsför-
derungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
4. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt,
befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der
Stelenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Produktkonten, die in einem nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich. Weiterhin macht auch die Änderung des Stellenplans gem. § 95 Abs. 2 Nr. 4 (Anzahl der Stellen) den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderun-gen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeit-punkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Aus-zahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch, soweit vorhanden, im nach-folgenden 2. Nachtragshaushaltsplan 2020 berücksichtigt worden.
Alle Teilhaushalte wurden in den betroffenen Fachausschüssen beraten und es wurde den einzelnen Veränderungen entsprechend zugestimmt.
Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden nur die Veränderungen des 2. Nachtragshaushaltsplans 2020 in Form einer Excel-Tabelle dargestellt, ohne die in der Summe identischen (gekoppelten) Produktkonten des Finanzplans.
Die notwendigen Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden innerhalb der genannten Liste direkt unterhalb des jeweiligen Kontos dargestellt.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt