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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Tornesch hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2014 von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. Der Gesetzgeber ermöglichte auch die Bildung von Festwerten. Bei Festwerten handelt es sich um gleichartige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.

 

Die Stadt Tornesch hatte sich dazu entschieden, Festwerte anstelle einer Einzelinventarisierung für Vermögensgegenstände zu bilden. Aufgrund der zum 31.12.2019 gesetzlich vorgeschriebenen Folgeinventur wurden die bilanzierten Festwerte neu bewertet und angepasst. Während der Vorbereitung und bei der Durchführung der Folgeinventur durch die Firma KommCura wurde festgestellt, dass die gebildeten Festwerte nicht zu dem erwarteten Ziel, wie z.B. die schnellere Durchführung der Inventur und eine Buchungserleichterung mit sich bringt. Eine Reduzierung bzw. Auflösung der Festwerte wird aus heutiger Sicht, auch nach Rücksprache mit der Firma KommCura für sinnvoll erachtet. Vorteil im Hinblick auf weitere Folgeinventuren ist, dass auf die Inventur der Sammelposten (Vermögensgegenstände zwischen 150,-- und 1.000, -- €) verzichtet werden kann. Hier erfolgt eine Abschreibung über 5 Jahre, egal ob der Gegenstand noch im Bestand ist. Bei der Folgeinventur steht dann lediglich die Sichtung der Vermögensgegenstände über 1.000, -- € an und reduziert damit den Aufwand in der Zukunft. Unter Beibehalt der Festwerte wären bei einer Inventur hingegen alle Vermögensgegenstände anzusehen. Für die neu gebildeten Festwerte muss trotzdem alle 3 Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) durchgeführt werden. Allerdings nicht mehr in dem Umfang, wie bei der Folgeinventur auf den 31.12.2019.

 

Verwaltungen, die zur Eröffnungsbilanz Festwerte bildeten, lösen diese immer häufiger auf. Eine Reduzierung der Festwerte hat auch zum Vorteil, dass die Vermögensgegenstände nicht in voller Höhe der Anschaffungskosten in den Aufwand gebucht werden und dadurch der Ergebnisplan im Jahr der Anschaffung entlastet wird. Es findet nur in Höhe der Abschreibung verteilt auf die Nutzungsdauer und bei evtl. Kreditfinanzierung durch den Zinsaufwand eine Belastung statt.

 

Ersatzbeschaffungen, die nicht unter die Festwerte fallen, werden zu folgenden Wertgrenzen gebucht:

 

unter 150,00 € netto = Aufwand (Bsp. 527100)

150,01 € netto bis 1.000,00 € netto = Sammelposten (Bsp. 089100)

ab 1.000,01 netto = Einzelinventarisierung (Bsp. 07000)

 

 

Beispiel 1:

Ersatzbeschaffung einer Klapptafel i.H.v. 950,00 € netto.

 

    zuvor gab es einen Festwert Tafeln, in dem Fall würde die Ersatzbeschaffung als Aufwand verbucht werden

 

    durch die Anpassung der Festwerte und dem Wegfall des Festwertes Tafeln würde die Tafel aufgrund der Wertgrenze als Sammelposten gebucht werden

 

Beispiel 2:

Feuerwehrbudget 2021

 

Für die Planung des Feuerwehrbudgets für das Haushaltsjahr 2021 findet daher eine Verschiebung der Ansätze zum jetzigen Zeitpunkt i.H.v. ca. 62 T€ vom Ergebnisplan in den investiven Finanzplan statt. Das Feuerwehrbudget in Höhe von insgesamt 400 T€ wird jedoch nicht überschritten.

 

Beispiel 3:

Anpassung der Festwerte

 

Durch größere Anschaffungen u.a. von Schreibtischen und Bürostühlen wird z.B. der Festwert Mobiliar im Produkt Rathaus um ca. 36 T€ erhöht (Ergebnisverbesserung). Eine Anpassung des Festwertes Dienst- und Schutzkleidung erfolgt auch im Produkt der Feuerwehr durch die Beschaffung von Feuerwehrhelmen und Einsatzkleidungen. Dagegen kommt es zu einer Ergebnisverschlechterung bei den Grundschulen für die Festwerte EDV und audio - . Geräte.

 

Wartungen, Prüfungen, Reinigungen und Reparaturen von Vermögensgegenständen stellen unabhängig von der Rechnungshöhe keinen Festwert dar!

 

Diese Regelung findet ab dem HHJ 2020 Anwendung.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Anlagen

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