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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Hundesteuersatzung besteht in ihrer jetzigen Form seit dem 01.01.2006. Durch das Gerichtsurteil des VG Schleswig-Holstein vom 20. April 2020 (Az.: 4 A 260/19) ist eine Anpassung der Hundesteuersatzung notwendig.

 

Die Hundesteuersatzung regelt in § 3 Abs. 1, dass die Steuerpflicht mit dem Monat entsteht, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendermonat, in dem er drei Monate alt wird. Darin sieht das Gericht einen Verstoß gegen höherrangiges Recht, denn die Norm stehe im Widerspruch zu § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO.

 

Hierzu stehe die Regelung in § 3 Abs. 1 der Hundesteuersatzung im Widerspruch, wonach die Steuerpflicht mit dem Kalendermonat entsteht, in dem der Hund in den Haushalt/Wirtschaftseinheit aufgenommen wird. Sie verlagere nach Ansicht des Gerichtes die Entstehung des Gebührenanspruches damit in unzulässiger Weise auf den Zeitpunkt des Kalendermonats der Aufnahme des Hundes; zu diesem Zeitpunkt sei der Tatbestand, an den die Hundesteuersatzung die Steuerpflicht anknüpft, jedenfalls noch nicht vollständig verwirklicht (z.B. Aufnahme des Hundes zum 15. eines Monats). Hier sieht das Gericht eine unzulässige Vorverlagerung der Steuerpflicht.

 

Zusätzlich muss eine entsprechende Änderung der Regelung zur Beendigung der Steuerpflicht in der Hundesteuersatzung (§ 3 Abs. 3) vorgenommen werden.

Beide Änderungen haben gemein, dass sie die Monate mit den steuerauslösenden oder steuerbeendenden Ereignissen (Aufnahme oder Anschaffung etc.) jeweils nicht mitzählen.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Tornesch über die Erhebung einer Hundesteuer wird in der anliegenden Form beschlossen.


 

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Anlagen

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