Beschlussvorlage - VO/07/214
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre B-Plan 74 "Wilhelmstraße - Königsberger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.09.2007
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.10.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
(Kursiv = Auszug Vorlage Nr. 07/213, B-Plan 74) Aus Anlass von Bauabsichten auf dem Eckgrundstück Wilhelmstraße Königsberger Straße werden planerische Überlegungen für die tiefen Grundstücke an der Wilhelmstraße zwischen B-Plan 29 und Königsberger Straße erforderlich.
Die bauliche Dichte sowie die Höhenentwicklung künftiger Gebäude muss angesichts der Unterschiede in der Siedlungsstruktur geregelt werden, damit neben den Investorenabsichten auch den nachbarlichen Belangen Rechnung getragen wird.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen und im nächsten Schritt eine Veränderungssperre zu erlassen, damit die erforderlichen Beratungen im Bau- und Planungsausschuss nicht durch einen Bauantrag unter Druck geraten können.
Die Veränderungssperre nach § 16 BauGB gilt für zunächst 2 Jahre und stellt sicher, dass in dieser Zeit an den Grundstücken im Geltungsbereich keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre erlischt mit Rechtskraft des Bebauungsplans.
Der Entwurf der Veränderungssperre sieht so aus:
Satzung
der Stadt Tornesch über eine Veränderungssperre
gemäß § 14 Abs.1 BauGB
Aufgrund der § 14 Abs.1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 21.12.2006 (BGBl.I.S.3316) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig - Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2007 (GVOBI. S.271), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom ............ folgende Satzung über eine Veränderungssperre erlassen:
§ 1
(1) Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet östlich der Wilhelmstraße in einer Tiefe von ca. 75 m und südlich der Königsberger Straße in einer Tiefe von ca. 85 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich.
(2) Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
(1) In dem Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden.
§ 3
Die Satzung tritt mit dem Tag der abgeschlossenen Bekanntmachung in Kraft.
Tornesch, den
Bürgermeister
Roland Krügel
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung entfällt
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Veränderungssperre wird vom FD Planung erarbeitet, besondere Kosten entstehen nicht.