Beschlussvorlage - VO/20/240
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf finanzielle Förderung für den aktiven Chorbetrieb der Chorknaben Uetersen vom 09.09.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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16.11.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Chorknaben Uetersen als gemeinnütziger Verein mit 110 Sängern, davon 22 aktive Sänger aus Tornesch, im Alter zwischen 7 und 25 Jahren sind weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt.
Der Chor finanziert sich üblicherweise aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen, Spenden und insbesondere den Einnahmen durch die Konzerte.
Aufgrund von Corona und den daraus resultierenden Einschränkungen sind die aus Konzerten generierten Einnahmen seit Mitte März vollständig entfallen und sind aller Voraussicht nach auch für die nähere Zukunft nicht zu erwarten.
Die Einnahmeverluste und Mehrausgaben in der Zeit vom 20.03. bis 13.09.2020, die sich auf 5.759,50 € belaufen, wurden den Chorknaben Uetersen bereits durch das Land im Rahmen der „Soforthilfe zur Stärkung der Jugend und Familienbildung erstattet.
Inzwischen konnte zunächst die Stimmbildung und später auch die Probentätigkeit wieder aufgenommen werden. Somit ist es gelungen, die jüngsten Sänger trotz reduzierter Proben musikalisch zu betreuen und im Chor (als zahlende Mitglieder) zu halten.
Da diese Einzelstimmbildungen finanziell aufwendiger sind als die sonstig übliche Stimmbildung sind den Chorknaben Mehrkosten von ca. 1.000,00 €/Monat entstanden. Zusätzliche Einnahmen konnten jedoch nicht generiert werden.
Ein noch größeres Problem wird in der Adventszeit erwartet. Diese Zeit ist normalerweise mit zahlreichen sehr gut besuchten und daher lukrativen Konzerten gefüllt, die in diesem Jahr jedoch in der bisherigen Form nicht durchführbar sein werden.
Die Chorknaben Uetersen fürchten, dass der Verlust in dem genannten Zeitraum ca. 16.000,00 € betragen wird.
Einen genauen Überblick über die momentane finanzielle Situation ergibt sich aus der anliegend beigefügten Haushaltrechnung für das Jahr 2019/2020 sowie der Finanzplanung für das Jahr 2020/2021.
Auch wenn die Chorknaben Uetersen derzeit noch über finanzielle Reserven verfügen, umlaufende Kosten zu decken, ist abzusehen, dass die Mittel nur noch für wenige Monate ausreichen werden.
Mit anliegendem Schreiben vom 09.09.2020 wird die Stadt Tornesch um eine finanzielle Unterstützung i. H. v. 3.500,00 € gebeten, damit die Chorknaben Uetersen ihre Arbeit auch weiterhin erfolgreich fortsetzen können.
Lt. Auskunft des Vorsitzenden Herrn Remstedt wurde ebenfalls ein Antrag auf finanzielle Förderung bei der Stadt Uetersen und dem Amt Moorrege gestellt.
Die Nachfrage der Stadt Tornesch, ob vorrangig weitere Anträge wie das Förderprogramm „Neustart Kultur“ gestellt wurden, wurde vom Vorsitzenden verneint.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Bei dem Produktkonto 281000.531800 (Zuschüsse für kulturelle Vereine und Verbände) stehen derzeit keine Mittel für einen Zuschuss an die Chorknaben Uetersen zur Verfügung.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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352 kB
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