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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/251

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die für den Ausschuss relevanten Teile des Teilhaushaltsplans 4 sind dieser Vorlage beigefügt. Der Vorlage ist ebenfalls eine Übersicht der relevanten Ansatzveränderungen beigefügt. Aus dieser Tabelle kann auch die jeweilige Begründung entnommen werden.

 

Im Ergebnisplan gibt es zahlreiche Ansatzveränderungen im Bereich der Produktkonten "Wartungen / technische Einrichtungen" sowie "Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen". Bereits im Nachtrag 2020 gab es bei diesen Produktkonten Anpassungen gegenüber den ursprünglichen Ansätzen für das Jahr 2020. Im Bereich der Betreiberhaftung für insbesondere Liegenschaften sind in den letzten Jahren die Anforderungen stetig gestiegen. Immer neue technische Anlagen müssen regelmäßig geprüft/gewartet werden, um den haftungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Gleichzeitig werden insbesondere im Bereich der Trinkwasseruntersuchung immer kürzere Intervalle festgelegt und technische Anforderungen, wie z.B. automatische Spülvorrichtungen, gefordert. Diese müssen dann ebenfalls regelmäßig gewartet werden. Regelmäßige Prüfungen führen zu einer höheren Sicherheit für die Nutzer. Im Oktober konnte beispielsweise durch eine turnusmäßige Trinkwasseruntersuchung in den Sporthallen der Fritz-Reuter-Schule festgestellt werden, dass Grenzwerte für Legionellen überschritten waren. Gegenmaßnahmen konnten von einen auf den anderen Tag umgesetzt werden. Größere Ansatzveränderungen beruhen zum Teil auch auf durchzuführende "E-Checks", welche nicht jedes Jahr auszuführen sind.

 

Im Bereich der baulichen Unterhaltung sind ebenfalls Ansatzveränderungen vorgesehen. Die Ansatzveränderungen beruhen häufig auf Anpassungen an Jahresergebnisse der Vorjahre bzw. dem aktuellen Stand im Jahr 2020. Teilweise gibt es aber auch Ansatzverringerungen gegenüber dem Vorjahr (z.B. Wache Esingen). Im Bereich der Wache Ahrenlohe konnten Maßnahmen (Klimatisierung Serverraum und Schulungsraum) im Jahr 2020 nicht umgesetzt werden. Das Rechnungsergebnis wird sich entsprechend verbessern, die Mittel sind jedoch für 2021 neu eingeplant. In der Fritz-Reuter-Schule ist im Erdgeschoss die Netzwerkverkabelung zu erweitern bzw. zu erneuern (+5.000 EUR). Am Kleinsportfeld der JSS sind 2 Ballfangnetze zu erneuern (+500 EUR). Am Bauhof muss die Zufahrt von der Westseite gepflastert werden (+3.000 EUR Material).

 

Die Bewirtschaftungskosten liegen mit Ausnahme weniger Anpassungen (z.B. JSS, Sporthallen FRS) auf dem Vorjahresniveau.

 

Durch die neue Verwaltungsgebührensatzung und neue Gebührentatbestände werden erhöhte Gebühreneinnahmen erwartet (+900 EUR zum Vorjahr). 

 

Die Fortbildungskosten im Amt für Bauen, Planung und Umwelt bleiben unverändert auf dem Vorjahresniveau. Die Fortbildungskosten im Bereich des Bauhofes mussten leich gegenüber dem im Vorjahr reduzierten Ansatz erhöht werden, da einige Seminare in 2020 aufgrund von Corona nicht stattfinden konnten. Die Kosten wurden in 2020 dafür eingespart. Gleiches gilt für den Hausmeisterservice, wobei in 2021 einmalig erhöhte Kosten für die Fortbildung der Mitarbeiter zur elektrotechnisch unterwiesenen Person geplant sind.

 

Beim Servicebetrieb Bauhof wird, der im letzten Nachtrag erhöhte Ansatz für Fahrzeugreparaturen wieder verringert und ein Ansatz für einen Verkaufserlös des zu ersetzenden Deutz-Schleppers eingeplant.

 

Im Reinigungsdienst werden die Kosten für die externe Reinigung der JSS eingeplant (+60.000 EUR).

 

Im Produkt "Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen" sticht vor allem das Produktkonto "Geschäftsaufwendungen Bebauungspläne" hervor. Das Konto erhält einen ähnlichen Ansatz wie im Jahr 2020, im Jahr 2020 wurden der Ansatz jedoch um Reserven auf 130.000 EUR gekürzt. Es wurden die Verfahren B-Plan 96 "H+T" (20.000 EUR), B-Plan 105 "Oha II" (40.000 EUR), B-Pläne 91-94 "Ortskern" und B-Plan 102 "Ärztehaus" (10.000 EUR), B-Plan 107 "Bockhorn" (0 EUR*), B-Plan 108 "Friedrichstraße" (0 EUR*), Zuk. B-Plan 109 "Hafenstraße" (0 EUR*), Voruntersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (Altonaer Wellp.) (40.000 EUR) sowie zukünftige B-Pläne (20.000 EUR), auch im Zusammenhang mit Baumschutz als Planungsziel berücksichtigt. Die Gesamtsumme beträgt 130.000 EUR. für nicht berücksichtigte bzw. unterjährig initiierte Planungen wurde eine Reserve von 10% = 13.000 EUR, insgesamt demnach 143.000 EUR eingeplant. Berücksichtigt werden muss, dass Planungsleistungen für den Bebauungsplan 96 gänzlich erstattet werden. Hinzu kommt eine Förderung in Höhe von 75% für die Voruntersuchungen bei der AW. Die mit * gekennzeichneten B-Pläne werden jeweils durch Privatpersonen finanziert (Kostenübernahmevertrag).

 

Im Bereich der Straßenunterhaltung werden nach wie vor die Produkte "Gemeindestraßen" (Unterhaltung durch externe Firmen, Material für eigene Reparaturen und Geh- und Radwegunterhaltung), "Kreisstraßen" (Unterhaltung durch externe Firmen) sowie Wirtschaftswege (Unterhaltung durch externe Firmen) unterschieden. Es sind folgende Maßnahmen im Jahr 2021 geplant:

 

Gemeindestraßen

  • "Lindenweg; Synergie mit Maßnahme der SWT - 150.000 EUR
  • "Pracherdamm; Graben ggü. Bergstraße - 33.500 EUR
  • "Esinger Weg I (Uetersener Str.- Friedlandstr.) - 80.000 EUR
  • "Esinger Weg II (Friedlandstr. - Steenlohskamp) - 135.000 EUR
  • "Asphaltflicken (Uetersener Str., Pracherd., Gärtnerweg, L-M-A usw.) - 120.000 EUR
  • "Markierungen und Unvorhersehbares - 16.500 EUR

 

Die im vergangenen Jahr von den politischen Gremien geschobenen Maßnahmen Wilhelmstraße (Fahrradstraße), Pommernstraße (Erforderlichkeit), Willy-Meyer-Straße (Ortskernentwicklung) und Lise-Meitner-Allee (Oha II) wurden nicht vorgesehen, da aus Sicht der Verwaltung die jeweils entgegen sprechenden Gründe noch nicht geklärt sind. Im Bereich der Lise-Meitner-Allee werden jedoch aus Verkehrssicherungsgründen partiell Asphaltflicken herzustellen sein. Die Stadtwerke planen im Lindenweg die Verlegung einer neuen Wasserleitung. Vermutlich wird diese Leitung nicht im Gehweg zu verlegen sein. Parallel wird geprüft, ob es im Falle einer Verlegung in der Fahrbahn einen Synergieeffekt für eine komplett neue Fahrbahndecke geben könnte. Die Maßnahme im Pracherdamm ist bereits geschoben und ist aus haftungsrechtlicher Sicht zwingend zu empfehlen, zudem würde sich der Zustand im Falle ausbleibender Maßnahmen erheblich verschlechtern und deutlich teurere Maßnahmen nach sich ziehen. Die Maßnahme Esinger Weg I+II ist als Ausweichmaßnahme für vorgenannte geschobene Maßnahmen neu gewählt, da entsprechend in der Priorität folgend.

Für die Geh- und Radwege wurden folgende Mittel veranschlagt:

  • Förderantrag Markierung Radsymbole L107 (Beschluss UA) - 21.000 EUR
  • Unvorhersehbares - 19.000 EUR

 

Kreisstraßen

Für die Oberflächeninstandhaltung, insbesondere im Wischmöhlenweg, sind für 2021 30.000 EUR eingeplant. Mit diesen Mitteln werden immer nur die notdürftigsten Mängel behoben. Nach wie vor gibt es eine Diskrepanz zwischen den Erstattungen des Kreises (17.900 EUR) und den jährlichen Aufwendungen. Die Verwaltung ist mit dem Kreis hierzu im Gespräch und hofft auf eine Anpassung ab dem Haushaltsjahr 2022.

 

Wirtschaftswege

  • "Am Moor (Zwischen Brookkamp und Ahrenloher Str.) - 165.000 EUR
  • "Lestwiete (zwischen Kleine Twiete und Westerlohtwiete) - 76.000 EUR
  • "Ende Westerlohtwiete (Stück vor Wischmöhlenweg) - 12.000 EUR
  • "Unvorhersehbares - 15.000 EUR

 

Mit der Lestwiete und dem letzten Teilstück der Westerlohtwiete sowie der im Investitionsplan vorgesehenen Ausbaumaßnahme für Radfahrer in der Kleinen Twiete ist dieser Außenbereich dann abgeschlossen. Eine Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Ortbrookgraben Süd steht aktuell nicht mehr an und wird auch in naher Zukunft nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde nicht erwartet. Neu im Programm ist die Maßnahme "Am Moor". Hier geht es um den Streckenabschnitt von der Ahrenloher Straße bis zum bisherigen Ausbauende Höhe Brookkamp.

 

Investitionen

Im Bereich der Investitionen werden einige Maßnahmen aus 2020 in das kommende Haushaltsjahr übertragen (Aufzug FRS, Stadtanteil Moorreger Weg, Fahrradabstellanlage Alte Ahrenloher Straße, Fahrradgarage, Erschließung Tornesch am See, Ausbau Kleiner Moorweg, Rückbau Ohlenhoff und Verlegung, Straßenbau Schäferweg, Planung Ausbau Baumschulenweg, Auftragssoftware für den Bauhof, Ersatzbeschaffungen von 2 Fahrzeugen für den Bauhof).

 

Neu aufgenommen ist die Investition für den Bau der Veloroute in den kommenden 4 Jahren mit jeweils 150.000 EUR/Jahr. Anzumerken ist, dass nach aktuellem Stand aufgrund der Einstufung Torneschs als finanzschwache Kommune eine 100% Förderung erfolgen wird.

 

Bei der Investitionsmaßnahme "Fahrradabstellanlage Alte Ahrenloher Straße" mussten die im Herbst 2018 angenommenen und veranschlagten Mittel aufgrund der Baukostensteigerungen der letzten 2 Jahre und der Ausschreibungsergebnisse um 90.000 EUR erhöht werden. Positiv ist hierbei, dass die Förderung in Höhe von 82,5% sich entsprechend erhöhen wird und insofern der verbleibende Eigenanteil der erhöhten Kosten entsprechend gering ausfällt.

 

Im Bereich der Straßenbeleuchtung sind Mittel in Höhe von 22.000 EUR für Ergänzungen geplant. Hiermit soll im Wesentlichen, die im Großen Moorweg zugesagte Erweiterung der Beleuchtung vorgenommen werden.

 

Entsprechend des Beschlusses im Umweltausschuss soll zudem der Ausbau der Kleinen Twiete für den Radverkehr im Jahr 2021 vorgenommen werden. Diese Maßnahme wurde als Fördermaßnahme beim Kreis Pinneberg beantragt. Es wird eine Förderung von bis zu 110.000 EUR bei Ausgaben in Höhe von 178.500 EUR erwartet. Ob die Maßnahme auch ohne Förderung umgesetzt werden soll wäre zu gegebener Zeit im Ausschuss zu beraten.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Haushaltsplanung die Fahrzeugliste des Bauhofes mit Angaben über Baujahr, Anschaffungspreis, Wiederbeschaffungspreis und Abschreibungsdauer vorgelegt. Diese Liste wurde überarbeitet und ist ebenfalls der Vorlage beigefügt. Die für die kommenden Jahre zwingend erforderlichen Ersatzbeschaffungen wurden in die Investitionsplanung aufgenommen (2021=94.000 EUR, 2022=40.000 EUR, 2023=158.000 EUR, 2024=90.000 EUR). 2021 stehen Ersatzbeschaffungen für folgende Fahrzeuge an:

 

Fahrzeug              Baujahr     Anschaffung AFA   Wert 2020    Ansatz

PI- TO 5555 MB Pritsche 04.08.2009  31.297,00 €  8  1,00 €   49.000,00 €

PI 2726 Mengele Kippanhänger 27.11.1998  7.666,82 €  10  1,00 €   20.000,00 €

ESTESIA Aufsitzmäher  13.09.2004  8.177,23 €  8  1,00 €   25.000,00 €

 

Die MB-Pritsche, 3,5 to, ist Baujahr 2009 und hat 97.000 km Laufleistung. Das Fahrzeug wird aktuell vielseitig, vor allem durch die Hochbaukolonne, für z.B. Verkehrszeichen, Bauzäune, Abfälle und wilder Müll, Stuhltransporte, … eingesetzt. Das Fahrzeug wird nur für Kurzstrecken im Stadtgebiet eingesetzt und ist im Laufe der Jahre stark verschlissen. Aktuell müsste der Pritschenboden erneuert und der Rost am Unterbau beseitigt werden (ca. 3.000 EUR). In den vergangenen beiden Jahren lagen die Reparaturkosten bei 5.000 EUR. Das Fahrzeug ist bereits einige Jahre abgeschrieben.

 

Der Mengele 3-Seiten-Kippanhänger ist Baujahr 1998. Der Anhänger wird vor allem in der Gärtnerei für Busch-, Laub-, Holz- und Bodentransporte eingesetzt. Die Brückenkonstruktion ist stark verrostet und das Material sehr dünn, so dass es nicht mehr möglich ist den Rahmen zu schweißen. Die Reparaturkosten lagen in den letzten 2 Jahren bei 2.500 EUR. Der Anhänger ist bereits einige Jahre abgeschrieben.


Der Estesia Aufsitzrasenmäher ist Baujahr 2004 und hat 687 Betriebsstunden. Die geringe Anzahl resultiert aus dem Umstand, dass der Mäher keine Straßenzulassung hat und mit dem Anhänger zu den Einsatzorten (Sportplatz und umliegende Straße KGST) gefahren werden muss. Der Rasenmäher wird für Mäharbeiten auf unterschiedlichsten Flächen, u.a. Sportplatz, und zur Laubaufnahme eingesetzt. Der Mäher ist insgesamt sehr stark verschlissen und der Motor verliert Öl. Die jährlichen Reparaturkosten lagen in den vergangenen Jahren bei rd. 1.000 EUR/Jahr. Der Aufsitzmäher ist bereits einige Jahre abgeschrieben. Mit dem neuen Mäher, der eine Straßenzulassung haben wird, sollen neben den heutigen Mäharbeiten zusätzliche Mäharbeiten im öffentlichen Raum durch den Bauhof ausgeführt werden. Seit Reduzierung des Ansatzes zur Pflege der öffentlichen Grünflächen ab dem Haushaltsjahr 2020 um 30.000 EUR ist die Verwaltung gefordert, möglichst viele Mäharbeiten durch den Bauhof ausführen zu lassen.

 

Die durch die bauhofeigene Schlosserei aufgewandten Reparaturzeiten (Kosten) sind in den Reparaturkosten nicht enthalten, da sie in der Vergangenheit nicht fahrzeugspezifisch erfasst wurden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für den Ausschuss relevanten Ansätze für den Teilhaushalt 4 als Empfehlung für die Ratsversammlung zu übernehmen.

 

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Anlagen

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