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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/262

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

 Arbeitslosenquote

Dezember 2019

Juni 2020

im Kreis Pinneberg

4,5 %

5,7

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 30.06.2020:

 

Während im Februar 2020 der Arbeitsmarkt des Kreises Pinneberg noch eine Frühjahrsbelebung erwartete und die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum Januar um 0,1 % sanken, hielt im März das Corona-Virus in Deutschland Einzug. Auch wenn die Arbeitslosenquote im März mit 4,6 % die Auswirkungen der Pandemie noch kaum darstellte, zeichnete sich ein tiefer Einschnitt ab. Die Anträge auf Kurzarbeit schnellten in die Höhe. Bereits im April stieg die Arbeitslosenquote auf 5,2 %. Die Kurzarbeit rettete zu diesem Zeitpunkt viele Jobs. Die wirtschaftliche Vollbremsung zeigte im Mai weitere Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote stieg auf 5,5 %.

Im Juni 2020 waren im Kreis Pinneberg insgesamt 10.050 Männer und Frauen arbeitslos. Die Quote lag bei 5,7 %. Die hohe Inanspruchnahme der Kurzarbeit und die allmählichen Lockerungen der Beschränkungen für Unternehmen nahmen im Juni viel Druck vom Arbeitsmarkt. Dennoch stieg die Arbeitslosigkeit weiter. Dazu trugen im Juni 2020 auch das Ende des Schuljahres und vieler Ausbildungsgänge bei. Zudem konnten Qualifizierungen und Praktika nicht im bisherigen Umfang stattfinden. Diese entlasten den Arbeitsmarkt sonst zusätzlich. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl um 2.181 Personen höher. Die Arbeitslosenquote betrug im Juni 2019 4,5%.

 

Von den insgesamt 10.050 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Juni 4.832 Personen. Damit ist die Zahl um 150 Personen oder 56,8 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen. Es waren 1.750 Personen mehr, als vor einem Jahr.

 

Beim Jobcenter (Grundsicherung) waren im Juni 2020 5.218 arbeitslose Männer und Frauen registriert. Das sind 55 Personen mehr als im Mai. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 431 Personen oder 9,0 Prozent gestiegen.

 

Im Geschäftsstellenbezirk der Agentur für Arbeit in Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Juni 2020 bei 5,5 %. Dies ist eine Erhöhung zum Vorjahresmonat um 1,2 %.

 

Die Arbeitslosigkeit ist von Mai auf Juni 2020 um 71 auf 2.602 Personen gestiegen. Im Vergleichszeitraum Juni 2019 waren es 578 Arbeitslose weniger.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de) 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des 1. Halbjahres 2020 (auszugsweise)

  

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.19

Fallzahlen

30.06.2020

 

Personen

30.06.2020

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.19

Kosten

30.06.2020

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

114

116

138

68

70

742.590,96 €

407.218,32 €

Hilfe zum Lebensunterhalt

30

23

23

10

13

248.134,61 €

104.604,57 €

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

10

8

8

4

4

80.941,71 €

40.539,63 €

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

42

38

38

9

29

681.831,52 €

364.317,03 €

Wohngeld/ Lastenzuschuss

8

9

 ---------

---------

--------

 25.296,50 € 

14.252,50 €

Wohngeld/ Mietzuschuss

73

75

 ---------

---------

--------

 200.883,00 €

123.546,63 €

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.

Die Kostensteigerung ist, wie jedes Jahr, unter anderem auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01. zurückzuführen. Weiterhin erfolgte zum 01.01.2020 eine Änderung des SGB XII. Ab diesem Zeitpunkt werden Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen ein Mehrbedarf für die Mittagsversorgung gezahlt. Bis zum 31.12.2019 erfolgte ein Abzug aus dem gewährten Regelsatz, da die Mittagsverpflegung bis zu diesem Zeitpunkt eine häusliche Ersparnis darstellte.

 

Aufgrund der Corona- Pandemie wurden die Sozialschutzpakete I und II von der Bundesregierung beschlossen.

Mehrkosten machen sich bei folgenden Punkten bemerkbar:

 

  • Bei Neuanträge in dem Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 erfolgt die Aussetzung der bisher geltenden Vermögensfreigrenzen (5.000 € für jede erwachsene Person im Haushalt), sofern der Antragsteller nicht über erhebliches Vermögen verfügt. Das erhebliche Vermögen wird, angelehnt an das Wohngeldgesetz, mit 60.000 € zuzüglich 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied beziffert.
  • Weiterhin erfolgte eine Aussetzung der Kostensenkungsverfahren bei unangemessen hohen Unterkunftsaufwendungen für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Antragstellung.
  • Die Mehrbedarfe für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen waren auch während der durch Corona bedingten Schließung zu zahlen.

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

In diesem Bereich sind die Fallzahlen zum Stichtag 30.06.2020 leicht rückläufig. Die aufgelisteten Punkte im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind, bis auf die Regelungen von Hilfeempfängern in Werkstätten für behinderte Menschen, zutreffend.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb und innerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum Jahr 2019 eine minimale Fallzahlverringerung festzustellen. 

Die Kosten sind geringfügig gestiegen. Gerade in der Hilfe zur Pflege können die Kosten aufgrund der verschiedenen Hilfebedarfe schwanken.

 

 

Wohngeld

  

  

Wohngeldzahlungen 01.01. – 30.06.2020 für die Stadt Tornesch

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

17.182,00 €

 

68

 

1.948,50

 

9

 

19.130,50

77

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

19.219,00 €

 

64

 

2.681,00

 

8

 

21.900,00

72

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

21.346,00 €

 

74

 

2.565,00 €

 

9

 

18.554,00 €

83

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

22.555,00 €

 

83

 

2.943,00 €

 

9

 

25.498,00 €

92

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

19.367,00 €

 

79

 

1.889,00 €

 

8

 

21.256,00 €

87

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

23.877,63 €

 

81

 

2.557,00 €

 

9

 

26.434,63 €

 

90

Gesamt

123.546,63 €

Ø

75

 

14.252,50 €

Ø

9

 

137.799,13 €

84

 

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Jahr 2019 um 2 Fälle gestiegen. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Lastenzuschüsse sind im Vergleich um einen Fall erhöht. Die Kostensteigerung ist darauf zurückzuführen, dass bestehende Wohngeldfälle aufgrund der durch Corona bedingten Kurzarbeit, einen höheren Anspruch auf das zu leistende Wohngeld hatten. 

 

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Im ersten Halbjahr 2020 wurden 47.309 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 72.953 Erstanträge gestellt. Dies bedeutet ein Rückgang der Erstantragszahlen um 35,2 %. 

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im Berichtsjahr 2020 am stärksten vertreten:

  • Syrien mit 14.915 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 19.850 Erstanträgen (-23,8%)
  • Irak mit 4.429 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 6.883 Erstanträgen (-35,7 %)
  • Afghanistan mit 3.612 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 6 mit 4.389 Erstanträgen (-17,7%)

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2020 waren 12.247 der Asylerstantragstellenden (25,9%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder im Alter unter einem Jahr wurden damit insgesamt 35.062 Erstanträge gestellt.

 

Die Zahl der Folgeanträge im ersten Halbjahr 2020 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 37,1% auf 7.489 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 54.798 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr 2020 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (84.866 Asylanträge) bedeutet dies ein Rückgang um 35,4 %.

 

Insgesamt wurden 78.976 Erst- und Folgeanträge im ersten Halbjahr 2020 entschieden, davon:

  • Syrien 19.353 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 87,2 %),
  • Irak 7.180 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 33,9 %),
  • Türkei 6.023 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 46,0 %).

 

Ende Juni 2020 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 43.617. Im Vergleich zum Vormonat (49.232) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 11,4 % gesunken.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2020)

 

 

Schleswig-Holstein:

Im bisherigen Berichtsjahr 2020 hat Schleswig-Holstein 2.475 Asylsuchende aufgenommen. Im gesamten Jahr 2019 waren es vergleichsweise 4.183 Personen und im Jahr 2018 insgesamt 4.427 Personen.

Die sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Türkei und Jemen.

 

Im Berichtsjahr wurde in 136 Fällen der Aufenthalt durch Abschiebungen in Herkunftsländer oder aufnahmeverpflichtende Drittländer, durch Rücküberstellungen nach dem Dublinverfahren oder durch geförderte/unterstützte freiwillige Ausreisen beendet.

Im Vorjahr lag die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen bei 1.243.

 

In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg) stehen derzeit max. 3.600 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 2.550 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 46 % belegt.

 

1.170 Personen wurden bis 30.06.2020 in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

 

(Quelle: Monatlicher Bericht (Juni 2019) über Zuwanderung in Schleswig- Holstein vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten)

 

 

Tornesch:

Zum 30.06.2020 waren der Stadt Tornesch insgesamt 58 Asylbewerber (davon 33 männlich und 25 weiblich) zugewiesen (29 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum 30.06.2020 auf 238.729,59 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten). Zum Stichtag 31.12.2019 waren der Stadt Tornesch insgesamt 70 Asylbewerber zugewiesen, die Kosten beliefen sich auf 459.882,77 €. Die Kostensteigerung ist auf die Erhöhung der Regelsätze sowie auf die Anpassung der Nutzungsentgelte für Obdächer zum 01.01.2020 durch das Ordnungsamt zurückzuführen. Weiterhin erfolgte zum 01.01.2020 eine Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes. In diesem Zuge ist seit Jahresbeginn ein zusätzlicher Mehrbedarf für die Stromkosten zu gewähren.

 

Nach Tornesch wurden im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 8 Asylsuchende verteilt.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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