Beschlussvorlage - VO/20/267
Grunddaten
- Betreff:
-
Künftiger Umgang mit dem Straßennamen Von-Helms-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
|
|
|
16.11.2020
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit E-Mail vom 22.01.2020 wandte sich Frau Katharina Kegel, wohnhaft in der Von-Helms-Straße, an die Bürgermeisterin und teilte mit, dass die Straße aus ihr nicht ersichtlichen Gründen 1973 von Norderstraße in Von-Helms-Straße umbenannt wurde.
Sie wies darauf hin, dass Herr von Helms u. a. während des NSDAP Regimes Bürgermeister der Stadt Tornesch war und verwies auf weitere Berichte, die aufzeigen, dass er mit der NSDAP bzw. SA kooperierte.
Da es ihr widerstreben würde, dass der Name Von-Helms in ihrem Ausweis stünde und sie die jedes Mal vor Augen geführt bekomme, wenn sie ihre Adresse aufschreibe, fragte sie an, welche Schritte sie einleiten könne, um ggfs. eine Änderung des Straßennamens oder andere Maßnahmen herbeizuführen.
Mit der Anwohnerin wurde dann vereinbart, dass der zuständige Ausschuss über ihr Anliegen in der nächsten JSSKB Sitzung informiert wird. Zusätzlich wurde darüber informiert, dass es wie in anderen Orten üblich sei, die Tätigkeit eines Bürgermeisters post mortem durch Benennung einer Straße zu würdigen. So sei seinerzeit die Entscheidung gefallen auch diesen Bürgermeister zu würdigen.
Die Mitglieder des JSSKB wurden folgend am 08.06.2020 (zeitliche Verzögerung aufgrund von Corona bedingten Sitzungsabsagen) über die Anfrage in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde ihnen eine Stellungnahme zur Historie über Herrn von Helms sowie über den Vorgang der Straßenumbenennung von der Stadtarchivarin und Historikerin Annette Schlapkohl zur Verfügung gestellt.
Ergänzend hierzu hat Frau Schlapkohl anhand von zwei Städten (Hamburg/Bergedorf und Mainz) anliegend dargelegt, wie in anderen Orten mit zu prüfenden Straßennamen umgegangen wird. Hier wurden jeweils Kriterien entwickelt, die zur Entscheidungsfindung beitragen können.
Die Unterlagen von Frau Schlapkohl sind der Vorlage beigefügt.
Seitens der Fraktionen wurde gebeten, das Thema in einer nächsten Ausschusssitzung zur Beratung vorzusehen.
Bei einer weiteren Kontaktaufnahme mit Frau Kegel teilte diese mit, dass sie eine Abstimmung über die Umbenennung der Von-Helms-Straße zu diesem Zeitpunkt als verfrüht ansieht. Nach ihrer Meinung würde neben einer reinen Umbenennung noch andere Möglichkeiten bestehen.
Frau Kegel hat daher ihre Vorstellung einmal schriftlich in der anliegenden Stellungnahme zusammengefasst.
Frau Schlapkohl wird für weitere Fragen und zur Klärung des Sachverhaltes in der Sitzung zur Verfügung stehen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Sollte eine weitere geschichtliche Aufarbeitung durch Frau Schlapkohl gewünscht sein, würden zusätzliche Personalkosten anfallen. Es ist vorerst mit ca. 20 Stunden á 30,00 € zuzüglich eventueller Fahrtkosten zu rechnen.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
112,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
166,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
16,4 kB
|