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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/267

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit E-Mail vom 22.01.2020 wandte sich Frau Katharina Kegel, wohnhaft in der Von-Helms-Straße, an die Bürgermeisterin und teilte mit, dass die Straße aus ihr nicht ersichtlichen Gründen 1973 von Norderstraße in Von-Helms-Straße umbenannt wurde.

Sie wies darauf hin, dass Herr von Helms u. a. während des NSDAP Regimes Bürgermeister der Stadt Tornesch war und verwies auf weitere Berichte, die aufzeigen, dass er mit der NSDAP bzw. SA kooperierte.

Da es ihr widerstreben würde, dass der Name Von-Helms in ihrem Ausweis stünde und sie die jedes Mal vor Augen geführt bekomme, wenn sie ihre Adresse aufschreibe, fragte sie an, welche Schritte sie einleiten könne, um ggfs. eine Änderung des Straßennamens oder andere Maßnahmen herbeizuführen.

 

Mit der Anwohnerin wurde dann vereinbart, dass der zuständige Ausschuss über ihr Anliegen in der nächsten JSSKB Sitzung informiert wird. Zusätzlich wurde darüber informiert, dass es wie in anderen Orten üblich sei, die Tätigkeit eines Bürgermeisters post mortem durch Benennung einer Straße zu würdigen. So sei seinerzeit die Entscheidung gefallen auch diesen Bürgermeister zu würdigen.

 

Die Mitglieder des JSSKB wurden folgend am 08.06.2020 (zeitliche Verzögerung aufgrund von Corona bedingten Sitzungsabsagen) über die Anfrage in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde ihnen eine Stellungnahme zur Historie über Herrn von Helms sowie über den Vorgang der Straßenumbenennung von der Stadtarchivarin und Historikerin Annette Schlapkohl zur Verfügung gestellt.

Ergänzend hierzu hat Frau Schlapkohl anhand von zwei Städten (Hamburg/Bergedorf und Mainz) anliegend dargelegt, wie in anderen Orten mit zu prüfenden Straßennamen umgegangen wird. Hier wurden jeweils Kriterien entwickelt, die zur Entscheidungsfindung beitragen können.

Die Unterlagen von Frau Schlapkohl sind der Vorlage beigefügt.

 

Seitens der Fraktionen wurde gebeten, das Thema in einer nächsten Ausschusssitzung zur Beratung vorzusehen.

 

Bei einer weiteren Kontaktaufnahme mit Frau Kegel teilte diese mit, dass sie eine Abstimmung über die Umbenennung der Von-Helms-Straße zu diesem Zeitpunkt als verfrüht ansieht. Nach ihrer Meinung würde neben einer reinen Umbenennung noch andere Möglichkeiten bestehen.

Frau Kegel hat daher ihre Vorstellung einmal schriftlich in der anliegenden Stellungnahme zusammengefasst.

 

Frau Schlapkohl wird für weitere Fragen und zur Klärung des Sachverhaltes in der Sitzung zur Verfügung stehen.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Sollte eine weitere geschichtliche Aufarbeitung durch Frau Schlapkohl gewünscht sein, würden zusätzliche Personalkosten anfallen. Es ist vorerst mit ca. 20 Stunden á 30,00 € zuzüglich eventueller Fahrtkosten zu rechnen.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 


 

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Anlagen

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