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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/295

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Entsprechend den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik ist ein Haushaltsplan zu erstellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune. Dem Haushaltsplan ist ein Vorbericht, die Bilanz des Vorvorjahres sowie eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und der geplanten Verpflichtungsermächtigungen beizufügen.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Planjahres enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 1.050.700 Euro und bei den Aufwendungen mit 1.221.600 Euro ab und ergibt somit ein Jahresverlust von 170.900 Euro.

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Als investive Maßnahme im Jahr 2021 ist die Sanierung des Rathauses zu nennen. Für das Jahr 2021 werden Mittel in Höhe von 1.000.000,00 Euro und weitere 1.136.000,00 Euro als Verpflichtungsermächtigung für 2022 eingeplant.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 3.500.000 Euro und beinhaltet summarisch auch das Liquiditätsdarlehen der Stadt in Höhe von derzeit 516.400 Euro.

Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschluss(empfehlung) 

Der von der GGT für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 1.050.700 Euro und die Aufwendungen mit 1.221.600 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresverlust von 170.900 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 2.014.400 Euro sowie die Auszahlungen mit 2.326.500 Euro festgestellt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.136.000 Euro festgesetzt.


 

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Anlagen

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