Beschlussvorlage - VO/20/307
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflassung der Bahnübergänge Neuendeicher Weg und Kreyhorn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.02.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Nahverkehrsgesellschaft NAH.SH GmbH plant zur Vorbereitung eines möglichen 3- oder 4-gleisigen Ausbaus der Strecke 1220 Hamburg - Neumünster – Kiel im Abschnitt Pinneberg - Elmshorn die Auflassung verschiedener Bahnübergänge auf der Strecke sowie ggf. deren Ersatz durch höhenfreie Kreuzungen. Für die Stadt Tornesch werden die Bahnübergänge am Neuendeicher Weg sowie am Kreyhorn betrachtet.
Hintergrund der Auflassung der Bahnübergänge ist die Optimierung des Bahnbetriebes durch den Rückbau von störanfälligen Altanlagen. Zudem könnten zwei Gefahrenquellen für den querenden Verkehr aufgehoben und die Instandhaltungskosten für den Straßenbaulastträger als auch die DB AG verringert werden.
Sollten die Bahnübergänge wie jetzt weiterbetrieben werden, würden sich neben den anhaltenden Instandhaltungskosten vor allem Schließzeiten mit Blick auf den möglichen 3- oder 4-gleisigen Ausbau signifikant erhöhen. Derzeit verkehren rund 150 Züge je Tag und Richtung auf dem Abschnitt. Die Prognose des Bundesverkehrsplanes für 2030 sieht ca. 185 Züge je Tag und Richtung vor. Die möglichen zusätzlichen Fahrten durch die Express-S-Bahn sind hier noch nicht berücksichtigt.
Als korrespondierende Maßnahme plant die DB AG das elektronische Stellwerk (ESTW) in Eidelstedt, in das die Bahnübergänge integriert werden sollen. Durch eine frühzeitige Festlegung der Auflassung kann eine kostenintensive Software-Nachrüstung des ESTW vermieden werden.
Nach der Novelle des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) aus dem März 2020 entfällt der bis dahin noch notwendige finanzielle Anteil der Kommunen bei Beseitigungen von Bahnübergängen. Entsprechend des § 13 Abs. 2 EBKrG (2) trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße.
Für den Bahnübergang am Neuendeicher Weg wird nach Ansicht der DB Netz, der NAH.SH und den beteiligten Verwaltungen (Tornesch und Heidgraben) eine Auflassung des Bahnüberganges ohne die Schaffung eines Ersatzweges präferiert. Der nächste offene Bahnübergang am Koppeldamm liegt 450 m entfernt. Der maximale Umweg beträgt 1,9 km und wird verwaltungsseitig - auch im Hinblick auf die Frequentierung des Neuendeicher Weges an dieser Stelle - als zumutbar eingeschätzt. Aufgrund der Lage der Regenrückhaltebecken nordöstlich der Bahn wäre ein möglicher Ersatzweg nur auf dem Gemeindegebiet von Heidgraben möglich.
Für den Bahnübergang am Kreyhorn wird nach Ansicht der DB Netz, der NAH.SH und der Verwaltung eine Auflassung des Bahnüberganges mit der Einrichtung eines Ersatzweges präferiert. Der maximale Umweg beträgt unter Benutzung des Bahnübergans Denkmalstraße ca. 3 km. Da dieser im Rahmen der K 22 ebenfalls aufgehoben wird und der Kreyhorn sowohl für den landwirtschaftlichen als auch den touristischen noch eine Rolle spielt, soll ein Ersatzweg auf der nordöstlichen Seite der Bahntrasse vorgesehen werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen könnten bereits bis Ende 2022 erfolgen.
Weiterführende Informationen sind den angehängten Konzeptbeschreibungen der DB Netz zu entnehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet die Auflassung des Bahnübergangs Neuendeicher Weg in der dargestellten Form.
- Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet die Auflassung des Bahnübergangs Kreyhorn in der dargestellten Form mit der Schaffung eines Ersatzweges nordöstlich der Bahntrasse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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793,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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732,5 kB
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