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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/307

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Nahverkehrsgesellschaft NAH.SH GmbH plant zur Vorbereitung eines möglichen 3- oder 4-gleisigen Ausbaus der Strecke 1220 Hamburg - NeumünsterKiel im Abschnitt Pinneberg - Elmshorn die Auflassung verschiedener Bahnübergänge auf der Strecke sowie ggf. deren Ersatz durch höhenfreie Kreuzungen. Für die Stadt Tornesch werden die Bahnübergänge am Neuendeicher Weg sowie am Kreyhorn betrachtet.

 

Hintergrund der Auflassung der Bahnübergänge ist die Optimierung des Bahnbetriebes durch den Rückbau von störanfälligen Altanlagen. Zudem könnten zwei Gefahrenquellen für den querenden Verkehr aufgehoben und die Instandhaltungskosten für den Straßenbaulastträger als auch die DB AG verringert werden.

 

Sollten die Bahnübergänge wie jetzt weiterbetrieben werden, würden sich neben den anhaltenden Instandhaltungskosten vor allem Schließzeiten mit Blick auf den möglichen 3- oder 4-gleisigen Ausbau signifikant erhöhen. Derzeit verkehren rund 150 Züge je Tag und Richtung auf dem Abschnitt. Die Prognose des Bundesverkehrsplanes für 2030 sieht ca. 185 Züge je Tag und Richtung vor. Die möglichen zusätzlichen Fahrten durch die Express-S-Bahn sind hier noch nicht berücksichtigt.

 

Als korrespondierende Maßnahme plant die DB AG das elektronische Stellwerk (ESTW) in Eidelstedt, in das die Bahnübergänge integriert werden sollen. Durch eine frühzeitige Festlegung der Auflassung kann eine kostenintensive Software-Nachrüstung des ESTW vermieden werden.

 

Nach der Novelle des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) aus dem März 2020 entfällt der bis dahin noch notwendige finanzielle Anteil der Kommunen bei Beseitigungen von Bahnübergängen. Entsprechend des § 13 Abs. 2 EBKrG (2) trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße.

 

Für den Bahnübergang am Neuendeicher Weg wird nach Ansicht der DB Netz, der NAH.SH und den beteiligten Verwaltungen (Tornesch und Heidgraben) eine Auflassung des Bahnüberganges ohne die Schaffung eines Ersatzweges präferiert. Der nächste offene Bahnübergang am Koppeldamm liegt 450 m entfernt. Der maximale Umweg beträgt 1,9 km und wird verwaltungsseitig - auch im Hinblick auf die Frequentierung des Neuendeicher Weges an dieser Stelle - als zumutbar eingeschätzt. Aufgrund der Lage der Regenrückhaltebecken nordöstlich der Bahn wäre ein möglicher Ersatzweg nur auf dem Gemeindegebiet von Heidgraben möglich.

 

Für den Bahnübergang am Kreyhorn wird nach Ansicht der DB Netz, der NAH.SH und der Verwaltung eine Auflassung des Bahnüberganges mit der Einrichtung eines Ersatzweges präferiert. Der maximale Umweg beträgt unter Benutzung des Bahnübergans Denkmalstraße ca. 3 km. Da dieser im Rahmen der K 22 ebenfalls aufgehoben wird und der Kreyhorn sowohl für den landwirtschaftlichen als auch den touristischen noch eine Rolle spielt, soll ein Ersatzweg auf der nordöstlichen Seite der Bahntrasse vorgesehen werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen könnten bereits bis Ende 2022 erfolgen. 

 

Weiterführende Informationen sind den angehängten Konzeptbeschreibungen der DB Netz zu entnehmen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet die Auflassung des Bahnübergangs Neuendeicher Weg in der dargestellten Form.

 

  1. Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet die Auflassung des Bahnübergangs Kreyhorn in der dargestellten Form mit der Schaffung eines Ersatzweges nordöstlich der Bahntrasse.


 

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Anlagen

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