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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/327-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzend zur Vorlage 327/21 beantragt die SPD-Fraktion mit Antrag vom 25.01.21 die bauliche Ausführung des Ausbaus des Radweges in der Kleinen Twiete als Spurbahn. Die Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.

Um eine vernünftige Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema zu ermöglichen, möchte die Verwaltung noch folgende Informationen übermitteln:

 

Bisher war man verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass die vorhandene Spurbahn in gänzlicher Breite (ca. 3m) asphaltiert werden soll. Der Antrag beim Kreis Pinneberg für die Förderung des Ausbaus wurde entsprechend gestellt. Eine politische Auseinandersetzung war angesichts der sehr kurzfristigen Antragsfristen zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die von der Verwaltung beantragte Variante würde auch den bisherigen Wirtschaftswegeerneuerungen In de Hörn und Westerlohtwiete entsprechen, wo ebenfalls eine Asphaltdecke aufgetragen wurde. Der vorhandene Mittelstreifen soll ca. 50cm ausgekoffert und mit tragfähigem Material (Betonrecycling) verfüllt werden. Im Anschluss wird die bestehende Betonspurbahn gefräst und profiliert. Dies dient dann als Unterbau für eine ca. 3m breite Asphaltdecke. Zu Bedenken ist auch, dass aktuell auf diesen Wegen landwirtschaftlicher Verkehr frei gegeben ist.

Der Kreis Pinneberg hat im Rahmen des Förderantrags bereits die naturschutzfachliche Betroffenheit mit geprüft und seitens der unteren Naturschutzbehörde wurde auferlegt, dass der dann neu asphaltierte Mittelstreifen an anderer Stelle in Form eines Flächenausgleichs ausgeglichen werden muss. Der Flächenanteil wird voraussichtlich über das Ökokonto im Zusammenhang mit anderen, größeren Ausgleichsmaßnahmen mit ausgeglichen.

Aus Verwaltungssicht muss im Rahmen dieser Maßnahme natürlich, so weit möglich, der naturschutzfachliche Apsekt berücksichtigt werden, jedoch soll auch eine eindeutige Verbesserung für den Radverkehr auf dieser Strecke erreicht werden. Eine Befragung des ADFC wurde in Kürze der Zeit nicht mehr vorgenommen, jedoch geht die Verwaltung davon aus, dass ein Mittelstreifen bzw. ein profilierter Seitenstreifen für den Radverkehr die schlechtere Variante darstellen. Fraglich ist zudem, wie der Fördergeber auf eine entsprechende Änderung der Planung zu Ungunsten des Radverkehrs reagieren würde.

Nach dem Antrag soll der Mittelstreifen begrünt werden, jedoch überfahrbar bleiben. Um dies zu gewährleisten müsste der Mittelstreifen regelmäßig gemäht werden, auch vor dem 01.07. eines jeden Jahres. Aus Naturschutzgründen wurde in den vergangenen Jahren versucht, die Banketten und Mittelstreifen möglichst so spät und so wenig wie möglich zu mähen. Zusätzliche Mähintervalle würden hier zusätzliche Kosten verursachen.

Technisch wäre es auch möglich den Asphalt mit Aufheller zu versehen, dies würde jedoch ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen.

 

Völlig unabhängig von der Ausführungsvariante ergibt sich ein weiteres naturschutzfachliches Thema auf der Ausbaustrecke. Auf einem Teilabschnitt befinden sich in südlicher Ausrichtung zahlreiche Bäume am heutigen Wegesrand, insgesamt ca. 30. Diese Bäume beeinträchtigen bereits zum heutigen Zeitpunkt den Weg durch Wurzelaufbrüche etc. in nicht unerheblichem Umfang. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wurden zudem zahlreiche Bäume als krank, mit Fäule bestanden, verkehrsunsicher (schief) oder in ihrer Lebenszeit abgeschlossen identifiziert. Es handelt sich um Vogelkirschen, Eschen, Pappeln, und amerikanische Roteichen bzw. Stieleichen. Durch Auffräsen der benachbarten Spurbahn ist zudem mit weiteren Beschädigungen des Wurzelwerks und damit mit Einschränkungen der Verkehrssicherheit zu rechnen.

Verwaltungsseitig wurde zunächst eine Verschiebung des Weges geprüft. Leider befindet sich jedoch auf der gegenüber liegenden Seite ein Stromkabel in der öffentlichen Bankette. Zudem würde eine Verschiebung in Anbetracht des fortgeschrittenen Wurzelwuchses wohl nur bedingt helfen können.

Es wird daher vorgeschlagen, für diese zum überwiegenden Teil ohnehin kranken bzw. verkehrsunsicheren Bäume Ersatz in Form einer adäquaten, konzeptionellen Aufforstung zu schaffen. In diesem Zusammenhang könnten dann auch die zusätzlichen Nachpflanzungen aus der Baumaßnahme Moorreger Weg (15 Stück) mitberücksichtigt werden. Verwaltungsseitig bestehen bereits erste Ideen, die dann aber im Umweltausschuss zu beraten wären. Die Fällung der Bäume müsste bis zum 28.02.2021 erfolgen um die Maßnahem noch in diesem Jahr umzusetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene und bereits vom Kreis Pinneberg bewilligte Ausbauvariante wird umgesetzt. Der notwendige Ausgleich für die zusätzliche Versiegelung wird über das Ökokonto ausgeglichen.

 

  1. Die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme als abgängig festgestellten Bäume werden im Rahmen einer durch den Umweltausschuss zu beratenden Aufforstungsmaßnahme nachgepflanzt. Die zusätzlichen Ersatzpflanzungen aus dem Moorreger Weg sind ggf. mit einzubeziehen.


 

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Anlagen

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