Beschlussvorlage - VO/21/340
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Uetersen und Tornesch sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege - 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Uetersen - Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.03.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Städte Uetersen und Tornesch sowie die Gemeinden Heidgraben und Moorrege sind durch einen gemeinsamen Flächennutzungsplan verbunden.
Die Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Uetersen hat beschlossen, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche für das Gebiet nördlich der Reth-Wetter zwischen Neuendeich-Rosengarten/östlich der Gemeindegrenze Neuendeich und westlich der Gemeindegrenze Groß Nordende durchzuführen. In der Sitzung vom 26.11.2021 wurde der Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss gefasst.
Aus der Erklärung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan von 1972 geht hervor, dass bei Änderungen des Flächennutzungsplanes gleichlautende Beschlüsse aller vier beteiligten Gemeinden gefasst werden. Dies betrifft Flächen, die entweder größer als 5 ha sind oder im Grenzbereich von mindestens zwei Gemeinden liegen. Daher bittet die Stadt Uetersen um die Fassung eines gleichlautenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Mit der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III wurde in der Stadt Uetersen ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen. Danach sind nur innerhalb von Eignungsgebieten raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) zulässig. Aktuell befinden sich bereits sechs WEA innerhalb des Eignungsgebiets. Die bestehenden Anlagen sollen durch neue und effizientere Anlagen ersetzt werden. Aufgrund einer größeren Höhe und entsprechend notwendigen Abstandsflächen, werden sich die Standorte leicht von den bestehenden Standorten unterscheiden. Die Anzahl der Anlagen wird sich von sechs auf vier Anlagen reduzieren.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist für das Gebiet die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans vorzunehmen und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Derzeit legt der F-Plan eine Fläche für Landwirtschaft fest, welche künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergie und Landwirtschaft festgesetzt werden soll.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich der Reth-Wetter, östlich der Gemeindegrenze Neuendeich und westlich der Gemeindegrenze Groß Nordende“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 b Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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192,2 kB
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