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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/340

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Städte Uetersen und Tornesch sowie die Gemeinden Heidgraben und Moorrege sind durch einen gemeinsamen Flächennutzungsplan verbunden.

 

Die Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Uetersen hat beschlossen, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche für das Gebiet nördlich der Reth-Wetter zwischen Neuendeich-Rosengarten/östlich der Gemeindegrenze Neuendeich und westlich der Gemeindegrenze Groß Nordende durchzuführen. In der Sitzung vom 26.11.2021 wurde der Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Aus der Erklärung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan von 1972 geht hervor, dass bei Änderungen des Flächennutzungsplanes gleichlautende Beschlüsse aller vier beteiligten Gemeinden gefasst werden. Dies betrifft Flächen, die entweder größer als 5 ha sind oder im Grenzbereich von mindestens zwei Gemeinden liegen. Daher bittet die Stadt Uetersen um die Fassung eines gleichlautenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Mit der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III wurde in der Stadt Uetersen ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen. Danach sind nur innerhalb von Eignungsgebieten raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) zulässig. Aktuell befinden sich bereits sechs WEA innerhalb des Eignungsgebiets. Die bestehenden Anlagen sollen durch neue und effizientere Anlagen ersetzt werden. Aufgrund einer größeren Höhe und entsprechend notwendigen Abstandsflächen, werden sich die Standorte leicht von den bestehenden Standorten unterscheiden. Die Anzahl der Anlagen wird sich von sechs auf vier Anlagen reduzieren.

 

Zur Umsetzung des Vorhabens ist für das Gebiet die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans vorzunehmen und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Derzeit legt der F-Plan eine Fläche für Landwirtschaft fest, welche künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergie und Landwirtschaft festgesetzt werden soll.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

  1. Der Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich der Reth-Wetter, östlich der Gemeindegrenze Neuendeich und westlich der Gemeindegrenze Groß Nordende“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 b Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

 

 


 

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Anlagen

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