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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/344

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände richtet jährlich das Seniorensommerfest und die Seniorenweihnachtsfeier aus.

 

Da die Spendenbereitschaft von Privatpersonen bzw. ansässigen Firmen in den letzten Jahren abgenommen hat, verringerte sich der Kassenbestand der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.

 

Ende 2017 stellte die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände einen Antrag auf Bezuschussung mit einem jährlichen Betrag i. H. v. 4.500,00 €.

 

Nach Absprache mit Herrn Krügel wurde dieser Betrag ab 2018 im Haushalt bei dem Produktkonto 281000.531800 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – öffentliche Feiern – Zuschüsse für kulturelle Vereine und Verbände) bereitgestellt.

 

Der Zuschuss wurde ab 2018 wie folgt ausgezahlt:

 

2018                                                                                        4.500,00 €

abzügl. von der ARGE eingenommenen Spenden in 2017    1.935,06 €

an die ARGE ausgezahlter Zuschuss                                     2.564,94 €

 

2019                                                                                        4.500,00 €

abzügl. von der ARGE eingenommenen Spenden in 2018    1.995,00

an die ARGE ausgezahlter Zuschuss                                     2.505,00 €

 

2020                                                                                        4.500,00 €

abzügl. von der ARGE eingenommenen Spenden in 2019    2.685,00

an die ARGE ausgezahlter Zuschuss                                     1.815,00 €

 

2021                                                                                        4.500,00 €

abzügl. von der ARGE eingenommenen Spenden in 2020    1.000,00 €

an die ARGE auszuzahlender Zuschuss                                3.500,00 €

 

Die Kassenwartin Frau Kobarg reicht den Jahresabschluss für 2020 ein (s. Anlage), aus dem der Kassenbestand per 31.12.2020 hervorgeht.

Da Corona bedingt im Jahr 2020 weder das Seniorensommerfest noch die Seniorenweihnachtsfeier stattfinden konnte und der Kassenbestand der Arge zum 31.12.2020 ein Guthaben in Höhe von 7.268,97 € ausweist, wird verwaltungsseitig die Zahlung eines Zuschusses im Jahr 2021 nicht als erforderlich angesehen.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Mittel i. H. v. 4.500,00 € stehen bei dem Produktkonto 281000.531800 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – öffentliche Feiern – Zuschüsse für kulturelle Vereine und Verbände) zur Verfügung.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e: 281000.531800

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

0

4.500

4.500

4.500

4.500

4.500

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen stimmt zu, der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände ab 2022 einen jährlichen Zuschuss i. H. v. bis zu 4.500,00 € zu gewähren.



 

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Anlagen

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