Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/345

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage im Rückblick auf das Jahr 2020:

 

Um die Entwicklung des Arbeitsmarktes im vergangenen Jahr umfassend einschätzen zu können, ist es sinnvoll nicht nur die Dezemberwerte, sondern auch die Jahresdurchschnittswerte und damit längerfristige Trends zu betrachten.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind mit keiner Wirtschaftskrise zuvor vergleichbar. Die Zahl der Arbeitslosen ist binnen Tagen und Wochen drastisch gestiegen. Durch den erheblichen Einsatz von Kurzarbeit in einem noch nie dagewesenen Ausmaß konnte schlimmeres verhindert werden.

 

Die Arbeitslosigkeit im Kreis Pinneberg ist im Jahr 2020 verglichen zum Vorjahr deutlich angestiegen. Im Jahresdurchschnittswert waren 9.486 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 1.543 Personen oder 19,4 Prozent mehr als im Jahr 2019. Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresdurchschnitt 5,4 Prozent und liegt damit um 0,9 Prozent höher als im Vorjahr.

 

Die Menschen, die während der Coronakrise entlassen wurden, hatten überwiegend einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und meldeten sich daher bei den Arbeitsagenturen und weniger in den Jobcentern.

 

Von den jahresdurchschnittlich 9.486 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) 4.522.  Dies bedeutet einen Anstieg der Kundenzahl um 41 Prozent zum Vorjahr. Beim Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitssuchende) waren 4.964 Arbeitslose registriert. Dies sind 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

Als wirksames Instrument gegen eine krisenbedingte Massenarbeitslosigkeit hat sich das Kurzarbeitergeld erneut bewährt. Vielen Menschen blieben dadurch ihre Arbeitsplätze und den Betrieben ihr eingearbeitetes Personal erhalten. Die Kurzarbeit erreichte im letzten Jahr ein nie dagewesenes Niveau. Aus dem Kreis Pinneberg erreichten die Arbeitsagentur innerhalb des letzten Dreivierteljahres 3.538 Anzeigen auf Kurzarbeit für 42.694 Personen. Nicht jede vorab angezeigte Kurzarbeit wurde auch tatsächlich umgesetzt. Insgesamt lag die Kurzarbeiterquote bei 15,8 Prozent. Das heißt, dass sich fast jeder sechste sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Kurzarbeit befand. Die Spitze der Kurzarbeit lag im April.

 

 

 

Erläuterung zur Arbeitsmarktlage im Dezember 2020:

 

Im Dezember 2020 waren im Kreis Pinneberg insgesamt 9.694 Menschen arbeitslos. Die Quote lag bei 5,5 %. Vor einem Jahr hatte sie 4,5 % betragen. Damit ist die Arbeitslosenzahl um 58 Personen oder 0,6 Prozent zum Vormonat gesunken. Gegenüber dem Vorjahr liegt die Zahl um 1.841 Personen oder 23,4 Prozent höher.

 

Mit dem Dezember konnte im fünften Monat nacheinander ein Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen, auch wenn dieser nur leicht ausfällt, verzeichnet werden. Saisonal üblich wäre ein spürbarer Anstieg aufgrund von witterungsabhängigen Branchen, Saisonaushilfen und Angestellten mit auslaufenden Arbeitsverträgen, gewesen. Die von den Vorjahren abweichende Entwicklung lässt sich damit erklären, dass viele Branchen und Betriebe, die von dem zweiten Lockdown im November nicht betroffen gewesen sind, sich in einer Aufschwungbewegung befanden und gut ausgelastet waren. Dies überlagerte die typische Saisonentwicklung. 

  

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.arbeitsagentur.de) 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des Jahres 2020 (auszugsweise)

  

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.19

Fallzahlen

31.12.2020

 

Personen

31.12.2020

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.19

Kosten

31.12.2020

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

114

114

136

67

69

742.590,96 €

809.969,84 €

Hilfe zum Lebensunterhalt

30

23

23

10

13

248.134,61 €

208.929,99 €

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

10

9

9

5

4

80.941,71 €

78.630,07 €

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

42

34

34

12

22

681.831,52 €

676.000,95 €

Wohngeld/ Lastenzuschuss

8

10

 ---------

---------

--------

 25.296,50 € 

32.634,50 €

Wohngeld/ Mietzuschuss

73

84

 ---------

---------

--------

 200.883,00 €

267.010,26 €

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend.

Die Kostensteigerung ist, wie jedes Jahr, unter anderem auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01. zurückzuführen. Weiterhin erfolgte zum 01.01.2020, wie bereits mitgeteilt, eine Änderung des SGB XII. Ab diesem Zeitpunkt werden Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen ein Mehrbedarf für die Mittagsversorgung gezahlt. Bis zum 31.12.2019 erfolgte ein Abzug aus dem gewährten Regelsatz, da die Mittagsverpflegung bis zu diesem Zeitpunkt eine häusliche Ersparnis darstellte.

 

Aufgrund der Corona- Pandemie wurden die Sozialschutzpakete I und II von der Bundesregierung beschlossen.

Mehrkosten machen sich bei folgenden Punkten bemerkbar:

 

  • Bei Neuanträge in dem Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 erfolgt die Aussetzung der bisher geltenden Vermögensfreigrenzen (5.000 € für jede erwachsene Person im Haushalt), sofern der Antragsteller nicht über erhebliches Vermögen verfügt. Das erhebliche Vermögen wird, angelehnt an das Wohngeldgesetz, mit 60.000 € zuzüglich 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied beziffert.
  • Weiterhin erfolgte eine Aussetzung der Kostensenkungsverfahren bei unangemessen hohen Unterkunftsaufwendungen für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Antragstellung.
  • Die Mehrbedarfe für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen waren auch während der durch Corona bedingten Schließung zu zahlen.

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

In diesem Bereich sind die Fallzahlen zum Stichtag 31.12.2020 um sieben Fälle geringer als im Vorjahr. Die aufgelisteten Punkte im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind, bis auf die Regelungen von Hilfeempfängern in Werkstätten für behinderte Menschen, zutreffend.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum Jahr 2019 eine Fallzahlverringerung festzustellen. 

Die Kosten sind entsprechend niedriger als im Jahr 2019.

 

 Wohngeld

  

  

Wohngeldzahlungen 01.01. – 31.12.2020 für die Stadt Tornesch

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

17.182,00 €

 

68

 

1.948,50

 

9

 

19.130,50

77

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

19.219,00 €

 

64

 

2.681,00

 

8

 

21.900,00

72

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

21.346,00 €

 

74

 

2.565,00 €

 

9

 

18.554,00 €

83

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

22.555,00 €

 

83

 

2.943,00 €

 

9

 

25.498,00 €

92

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

19.367,00 €

 

79

 

1.889,00 €

 

8

 

21.256,00 €

87

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

23.877,63 €

 

81

 

2.557,00 €

 

9

 

26.434,63 €

 

90

 

Juli

28.218,00 €

 

91

 

4.406,00 €

 

11

 

32.624,00 €

102

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August

23.733,00 €

 

89

 

3.781,00 €

 

11

 

27.514,00 €

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September

22.615,00 €

 

89

 

3.186,00 €

 

12

 

25.801,00 €

101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oktober

22.120,00 €

 

90

 

2.342,00 €

 

11

 

24.462,00 €

101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

November

22.900,00 €

 

89

 

2.110,00 €

 

10

 

25.010,00 €

99

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember

23.877,63 €

 

105

 

2.557,00 €

 

11

 

26.434,63 €

 

116

 

 

 

1002

 

 

 

118

 

 

1019

Gesamt

267.010,26 €

84

 

18.382,00 €

10

 

161.845,63 €

85

 

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Jahr 2019 um 11 Fälle gestiegen. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Lastenzuschüsse sind im Vergleich um zwei Fälle erhöht. Die Kostensteigerung ist darauf zurückzuführen, dass bestehende Wohngeldfälle aufgrund der durch Corona bedingten Kurzarbeit, einen höheren Anspruch auf das zu leistende Wohngeld hatten und insgesamt mehr Personen Wohngeld beansprucht haben. 

 

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Im Jahr 2020 wurden 102.581 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 142.509 Erstanträge gestellt. Dies bedeutet ein Rückgang der Erstantragszahlen um 28,00 %.

26.520 der Asylerstantragstellenden (25,85 %) waren in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder im Alter unter einem Jahr wurden damit insgesamt 76.061 Erstanträge gestellt.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im Berichtsjahr 2020 am stärksten vertreten:

  • Syrien mit 36.433 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 39.270 Erstanträgen (-7,2 %)
  • Afghanistan mit 9.901 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 4 mit 9.522 Erstanträgen (+4,0 %)
  • Irak mit 9.846 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 13.742 Erstanträgen (-28,4 %)

 

Die Zahl der Folgeanträge im Zeitraum Januar bis Dezember 2020 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 16,4 % auf 19.589 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 122.170 Asylanträge im Berichtsjahr 2020 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (165.938 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 26,4 %.

 

Insgesamt wurden 145.071 Erst- und Folgeanträge im Jahr 2020 entschieden, davon:

  • Syrien 38.710 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 89,1 %),
  • Irak 12.852 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 36,5 %),
  • Afghanistan 10.803 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 42,5 %).

 

Ende Dezember 2020 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 52.056. Im Vergleich zum Vormonat (47.588) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 9,4 % gestiegen.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2020)

 

 

Schleswig-Holstein:

Im Berichtsjahr 2020 hat Schleswig-Holstein 3.804 Asylsuchende aufgenommen. Im gesamten Jahr 2019 waren es vergleichsweise 4.183 Personen und im Jahr 2018 insgesamt 4.427 Personen.

Die sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren Syrien, Irak, Afghanistan, Türkei, Iran und der russischen Föderation.

 

Im gesamten Jahr 2020 sind 325 Meschen freiwillig ausgereist, 125 wurden abgeschoben und 72 nach dem Dublin-Verfahren überführt. Das sind rund 58 Prozent weniger als 2019. Der Rückgang ist auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, die viele Ausreisen unmöglich gemacht hat.

 

In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg) stehen derzeit max. 3.600 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 2.350 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 69 % belegt.

 

(Quelle: Monatlicher Bericht (Dezember 2020) über Zuwanderung in Schleswig- Holstein vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten)

 

 

Tornesch:

Zum 31.12.2020 waren der Stadt Tornesch insgesamt 58 Personen (29 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, zugewiesen.

Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum 31.12.2020 auf 458.427,47 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten). Zum Stichtag 31.12.2019 waren der Stadt Tornesch insgesamt 70 Asylbewerber zugewiesen, die Kosten beliefen sich auf 459.882,77 €. Die Kostensteigerung ist auf die Erhöhung der Regelsätze sowie auf die Anpassung der Nutzungsentgelte für Obdächer zum 01.01.2020 durch das Ordnungsamt zurückzuführen. Weiterhin erfolgte zum 01.01.2020 eine Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes. In diesem Zuge ist seit Jahresbeginn ein zusätzlicher Mehrbedarf für die Stromkosten zu gewähren.

 

Nach Tornesch wurden im zweiten Halbjahr 2020 insgesamt 3 Asylsuchende verteilt. Somit wurden im ganzen Jahr 2020 12 Asylsuchende in Tornesch aufgenommen.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

Loading...