Beschlussvorlage - VO/21/349
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsbegleitbeschluss zum Prüfbericht 2017;
Zuschüsse an das Blaue Kreuz (Mitgliedschaft) sowie Prüfung von weiteren Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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15.03.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund des Haushaltsbegleitbeschluss zum Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes 2017 wurde die Verwaltung gebeten, Vorlagen für die entsprechenden Fachausschüsse zu erarbeiten, um eine Beschlussfassung zu den jeweiligen Abzügen und Kritiken des Gemeindeprüfungsamtes zum Haushalt 2017 zu ermöglichen.
Bei der Ermittlung des Fehlbetrages für 2017 wurde unter anderem der an das Blaue Kreuz gezahlte Zuschuss in Höhe von 200,00 € in Abzug gebracht.
Das Blaue Kreuz ist eine selbständige Begegnungsgruppe für Alkohol- und Medikamentenabhängige und deren Angehörige. Sie gibt es bereits seit über 30 Jahren in Tornesch. Die Gruppe gehört dem Bundesverband Blaues Kreuz in Deutschland e.V. an. Sie arbeitet mit der professionellen Suchtkrankenhilfe im Kreis Pinneberg zusammen.
Neben der wöchentlich stattfindenden Gruppenstunde werden auch Geburtstagsessen, Ausflüge und weitere Veranstaltungen geplant und besucht.
Die Gruppe ist auf Spendengelder angewiesen.
Im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales am 28.10.1991 kamen die Ausschussmitglieder überein, dass die Gemeinde Tornesch dem Blauen Kreuz, Begegnungsgruppe Tornesch, als passives Mitglied beitritt und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 200,00 DM entrichtet. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Nach anschließender Aussage des Blauen Kreuzes war eine Mitgliedschaft nur für Einzelpersonen möglich, so dass angeregt wurde, dass die Gemeinde die 200,00 DM als jährlichen Zuschuss an das Blaue Kreuz zahlt.
Im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass versehentlich seit 2004 kein jährlicher Zuschuss mehr an das Blaue Kreuz überwiesen wurde.
Nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Krügel sollte daher ab 2010 die jährliche Zahlung wieder aufgenommen und ein Zuschuss in Höhe von 200,- € gewährt werden.
Da auch in den Folgejahren davon auszugehen ist, dass der Zuschuss an das Blaue Kreuz bei der Ermittlung des anzuerkennenden Fehlbetrages durch das Gemeindeprüfungsamt in Abzug gebracht wird, sollte der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung eine Entscheidung treffen, ob der Zuschuss auch weiterhin in der Höhe an das Blaue Kreuz geleistet werden soll.
Des Weiteren äußerte das Gemeindeprüfungsamt Kritik an den Mitgliedschaften der Stadt Tornesch in diversen Vereinen und Verbänden. Das GPA empfiehlt der Stadt die Kosten und den Nutzen der einzelnen Mitgliedschaften unter Beachtung der Vorgaben des maßgeblichen Erlasses des Landes zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen zu prüfen. Mögliche Abzüge in Zukunft werden durch das Gemeindeprüfungsamt nicht ausgeschlossen.
Aus diesem Grund wird anliegend nochmals die Übersicht der bestehenden Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden beigefügt, die den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung betreffen.
Die Ausschussmitglieder werden gebeten, die bestehenden Mitgliedschaften zu prüfen und zu beraten, ob gegebenenfalls bestehende Mitgliedschaften gekündigt werden sollen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Mittel für das Blaue Kreuz in Höhe von 200,- € stehen bei dem Produktkonto 331000.531870 (Zuschüsse an Blaues Kreuz) zur Verfügung.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: 331000.531870 | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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11,8 kB
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