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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/309-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 beschlossen, den Dienstleistungsvertrag mit der externen, an der JSS tätigen Reinigungsfirma zu kündigen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, temporär -maximal bis Ende Juni 2021- die Reinigung an einen lokalen Dienstleiter zu vergeben.

Die Verwaltung hatte dem Hauptausschuss zur Sitzung am 25.01.2021 mitgeteilt, dass die Kündigung vollzogen und mit der Übergangsreinigung ein lokales Unternehmen aus Uetersen beauftragt worden ist. Das Unternehmen hat eine Grundreinigung durchgeführt und reinigt nun zu Zeiten des Lockdowns in allen von der JSS zu Notbetreuungszwecken genutzten Räumlichkeiten. Dies sind, mit Ausnahme der Sporthalle, fast alle Schulbereiche in der JSS. Die Reinigungsleistungen sind sehr zufriedenstellend.

Dem Ausschuss wurde weiter mitgeteilt, dass die erfolgte Vergabe der Reinigungsleistungen ohne öffentliche Ausschreibung nur der vorrübergehenden Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Reinigung, insbesondere in dieser Pandemiezeit, dient. Der Ausschuss hatte darüber zu befinden, wie weiter verfahren werden soll. Verwaltungsseitig wurde vorgeschlagen, angesichts der aktuellen Pandemielage eine erneute externe Vergabe an der JSS auszusetzen und stattdessen eine Reinigung durch den städtischen Reinigungsdienst mit neuem, befristet eingestellten Personal zu organisieren. Das Risiko einer erneut problematischen Fremdreinigung kann aus Sicht der Verwaltung der Schule aktuell nicht zugemutet werden. Zudem hatte die externe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Unternehmens Rüttermann Consulting aufgezeigt, dass die Revierpläne und Leistungskennzahlen des städtischen Reinigungsdienstes wirtschaftlich organisiert sind. Weiter hatte die Verwaltung zur Sitzung darauf hingewiesen, dass nach wie vor eine Wiederbesetzungssperre und ein Beschluss über die befristete Beschäftigung von Personal im Reinigungsdienst besteht. Es wurde vorgeschlagen, angesichts der daraus resultierenden Probleme, diese Beschlüsse aufzuheben und mindestens für den Zeitraum der externen Reinigung in einem Quartier die Stellen im Reinigungsdienst zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs befristet nachzubesetzen.

Der Hauptausschuss hat am 25.01.2021 ausgiebig zu diesem Thema beraten und im Ergebnis mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Die Reinigung des Reviers Johannes-Schwennesen-Schule ist erneut für die externe Vergabe auszuschreiben. Die Verwaltung wird gebeten, die Unterlagen für die Ausschreibung mit den Unterlagen und Erfahrungen der Stadt Wedel abzugleichen und vor Veröffentlichung dem Hauptausschuss in seiner März-Sitzung vorzulegen.

2. Freiwerdende Stunden des Reinigungsdienstes im Jahr 2021, die durch das Ausscheiden von Mitarbeiter*innen entstehen, sind durch weitere Optimierungsmaßnahmen und Verschiebungen des eingesetzten Personals aufzufangen. Ein dadurch freiwerdendes Revier (Objekt) ist für die Reinigung extern zu vergeben. Die Verwaltung wird gebeten, die Unterlagen für die Ausschreibung mit den Unterlagen und Erfahrungen der Stadt Wedel abzugleichen und vor Veröffentlichung dem Hauptausschuss in seiner März-Sitzung vorzulegen.

 

Zu 1.:

Die Ausschreibungsunterlagen für die JSS sind dieser Vorlage beigefügt. Die Unterlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro Rüttermann Consulting erarbeitet, welches Kommunen regelmäßig bei bundesweiten, öffentlichen Ausschreibungen begleitet. Eine darüber hinaus gehende Abstimmung mit der Stadt Wedel im Rahmen der Erstellung von Ausschreibungsdokumenten wird nicht für erforderlich gehalten.

 

Zu 2.:

Der Hauptausschuss hat zudem beschlossen, dass die Wiederbesetzungssperre nicht aufgehoben wird. Weiter wurde beschlossen, dass freiwerdende Stellen nicht nachbesetzt, sondern im Rahmen einer weiteren Fremdvergabe organisiert werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Der Beschluss des Hauptausschusses sah für die Betrachtung das Jahr 2021 vor. Verwaltungsseitig wird zunächst darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Betrachtung des Jahres 21 problematisch ist. Die Verwaltung wurde dahingehend beraten, die externen Reinigungsleistungen für mindestens 2 Jahre auszuschreiben. Folgt man dieser Empfehlung und berücksichtigt man die nun erforderlichen Vorlaufzeiten, wird ein Vergleich nicht vor Ende 2023 möglich sein. Zudem wurde während der Sitzung darauf hingewiesen, dass auch fehlende Springerstunden im Rahmen des Verwaltungsvorschlags Berücksichtigung finden sollen.

Nach Prüfung planmäßig ausscheidender Mitarbeiter und fehlender Springerstunden ergibt sich folgender Bedarf:

 

31.05.2021 - 35 Std./Woche (befristetes Arbeitsverhältnis)

Spätestens 2023 - 20 Std./Woche (Renteneintritt, vermutlich früher - aktuell unklar)

Fehlende Springerstunden - 20 Std./Woche

Gesamt: 75 Std./Woche

 

Verwaltungsseitig wurde nun geprüft, welche Reviere im Rahmen einer erweiterten externen Vergabe entsprechend Beschlusslage des Hauptausschusses in Betracht kommen. Hierbei wurde schnell klar, dass die großen Reviere KGS+Hallen (304,68 Std./Woche) und FRS + Hallen (109,96 Std./Woche) aus Sicht des Reinigungsdienstes nicht geteilt vergeben werden sollten. Insofern wurde geprüft, welche der verbleibenden, kleineren Reviere für eine externe Vergabe in Betracht kommen.

 

Verbleibend sind:

 

Bauhof 4,92 Std./Woche

Fw Ahrenlohe 3,48 Std./Woche

FW Esingen 2,42 Std./Woche

Dorfgemeinschaftshaus 0,72 Std./Woche

Rathaus 34,67 Std./Woche

Bücherei 13,72 Std./Woche

JottZett 11,42 Std./Woche

Gesamt 71,35 Std./Woche

 

Die VHS (16,69 Std./Woche) wird bereits aktuell extern gereinigt.

 

Die Altentagesstätte (8,9 Std./Woche) wird durch die dort beschäftigte Hausmeisterin gereinigt. Ein anderweitiger Einsatz erscheint wenig sinnvoll.

 

Politisch ist nun zu beschließen, welche Reviere extern gereinigt werden sollen. Neben dem bereits vorliegenden Beschluss zur JSS könnten dies die 7 genannten Reviere mit einem Umfang von 71,35 Std./Woche sein.

 

Verwaltungsseitig wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass nach wie vor durch die Wiederbesetzungssperre ein großes Problem besteht. Es ist nicht auszuschließen, dass während der kommenden 2 Jahre der externen Reinigung weiteres Personal den Reinigungsdienst verlässt. Insbesondere durch die zuvor dargestellten Veränderungsoptionen ist zu befürchten, dass langjähriges Personal im Falle eines angeordneten Revierwechsels den Reinigungsdienst verlässt. Für diesen Fall muss sichergestellt sein, dass diese Stellen befristet nachbesetzt werden können. Ein solcher Grundsatzbeschluss sollte fairerweise erfolgen.

 

Die Verwaltung macht außerdem darauf aufmerksam, dass die erneute externe Reinigung der JSS während der Pandemiezeit immer noch sehr kritisch gesehen wird. Nach wie vor wird die Auffassung vertreten, dass dieses und alle weiteren Reviere auch weiterhin wirtschaftlich durch den stadteigenen Reinigungsdienst gereinigt werden können. Auf die zahlreichen Ausführungen und den Hinweis auf die Möglichkeit einer erneuten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hierzu wird verwiesen, angesichts der bereits seit geraumer Zeit andauernden Diskussion jedoch nicht wiederholt eingegangen. Insofern stellt der Beschlussvorschlag auch nicht die Meinung der Verwaltung dar, sondern er folgt nur der bisherigen, mehrheitlichen Beschlussfassung des Ausschusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Im Rahmen einer vorzubereitenden externen Ausschreibung der Reinigungsleistungen für die Dauer von 2 Jahren sind folgende Reviere vorzusehen:

-          JSS

-          Bauhof

-          Fw Ahrenlohe

-          FW Esingen

-          Dorfgemeinschaftshaus

-          Rathaus

-          Bücherei

-          JottZett

 

Für die Dauer der extern ausgeschriebenen Reinigungsleistungen dürfen Stellennachbesetzungen im Reinigungsdienst maximal befristet bis Ende 2023 nachbesetzt werden. Die bisherige Wiederbesetzungssperre wird hierfür aufgehoben.


 

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Anlagen

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