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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/354

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Anzahl der Ordnungsverfügungen: 96 (letzter Berichtszeitraum: 207)

 

Davon allg. Ordnungs- und Abfallrecht: 32 (44)

Davon Obdachlosenrecht:       29 (139)

Davon Leichenwesen:   17 (9)

Davon Tierschutz/Hundegesetz:  18 (15)

 

Die Anzahl der Ordnungsverfügungen im Obdachlosenrecht war im Jahr 2019 aufgrund der Gebührenanpassung hoch, da hierfür sämtliche Bescheide neu zu erstellen waren. Im Jahr 2020 handelt es sich um reguläre Einweisungs- oder Umsetzungsverfügungen.

 

Anzumerken ist, dass gerade im allg. Ordnungsrecht der weitaus größte Teil der Angelegenheiten mündlich bzw. mittels Verwarnungen geklärt werden können, so dass eine schriftliche Ordnungsverfügung nicht erforderlich ist. Die o.g. Zahlen sind daher wenig aussagekräftig.

 

Durch die hiesige Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr wurden im Jahr 2020 insgesamt 1.060 Ordnungswidrigkeiten (2019: 2.356 Fälle) festgestellt und mit einem Verwarnungsgeld belegt. Die im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Anzahl der Fälle resultiert aus dem geringeren Pendleraufkommen im Zuge der Corona-Pandemie.

 

Die weitere Abwicklung dieser Verfahren obliegt dem Kreis Pinneberg. Der städtische Außendienstmitarbeiter nimmt auch Überwachungstätigkeiten in den Bereichen Abfallwesen, Tierschutz, Straßenreinigung und Rückschnitt von Hecken wahr, so dass ein Großteil dieser Fälle mittlerweile unbürokratisch durch persönliche Ansprache oder Hinweiszettel mit Fristsetzung erledigt werden kann.

 

Auslastung der Obdachlosenunterkünfte:  81,8 % (96,21 %)

 

Die Anzahl der von der Stadt Tornesch untergebrachten Personen ist im Jahr 2020 von anfangs 224 auf 174 gesunken. 156 davon haben einen Flüchtlingshintergrund. Die Gebührenkalkulation berücksichtigt eine Leerstandsquote in Höhe von 20 %, die damit fast erreicht wurde. Aufgrund von Fortzügen wurden bereits Wohnungen an die Vermieter zurückgegeben.

 

Anzahl der Gewerbeuntersagungen:  0 (0)

 

Im Jahr 2020 wurde keine Gewerbeuntersagung ausgesprochen.

 

Anzahl der Gaststättenkonzessionen: 13 (14)

 

Von diesen 13 Gaststättenkonzessionen wurden im Jahre 2020 wegen Betreiberwechseln 2 neu erteilt.

 

Sondernutzungen StrWG:      38 (68)

 

Die Anzahl umfasst u.a. Plakatierungsgenehmigungen, Containeraufstellungen etc.

 

Sondernutzungsgenehmigungen StVO: 28 (25)

 

Die Anzahl umfasst Veranstaltungen wie Straßenfeste sowie angeordnete Halteverbote für Umzüge etc.

 

Anordnungen zur Baustellensicherung: 265 (235)

 

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