Beschlussvorlage - VO/21/367
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Schulsozialarbeit an der Fritz-Reuter-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bildung und Kultur
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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15.03.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Schulrätin hat im Dezember 2020 mitgeteilt, dass die Sprachintensivmaßnahme an der Fritz-Reuter-Schule zum Ende des Schuljahres 2020/21 auslaufen wird und an einen anderen Standort umziehen soll. Bis zum 31.12.2021 gilt noch der mit der KoSoz geschlossene Überleitungsvertrag der Leistungsvereinbarung. Spätestens nächstes Jahr wäre ein neuer Vertrag mit einer längeren Laufzeit zu schließen, der nun einfach ausläuft.
Die Stellen beider Mitarbeiterinnen sind bereits in voller Höhe und mit entsprechenden Kosten im Stellenplan enthalten, jedoch fällt nun ab Sommer die Refinanzierung durch die SIM weg.
Bisher sind zwei Mitarbeiterinnen der Stadt in zwei Aufgabengebieten tätig: ¼ Schulsozialarbeit und ¾ SIM. Bisher standen der Fritz-Reuter-Schule insgesamt 19,5 Wochenstunden in Schulzeit (17,5 Std. im Stellenplan) für Schulsozialarbeit, aufgeteilt auf zwei Personen und bis ca. 11:45 Uhr zur Verfügung. Die Schulsozialarbeit konnte nur sehr reduziert bzw. mit Unterstützung der Lehrkräfte stattfinden.
Die Bedarfe der Schule, aber auch steigende Schülerzahlen machen eine Anpassung auf das Niveau der anderen Schulstandorte (Johannes-Schwennesen-Schule und Klaus-Groth-Schule (Personalausstattung)) dringend erforderlich; der Wegzug der SIM wiederum die Anpassung erst möglich. Auf die Ausführungen von der Fachdienstleitung, Herrn Krüger im Anhang wird verwiesen.
Der Kreis Pinneberg empfiehlt eine Mindestausstattung von einer Vollzeitkraft = 39 Stunden/Woche ohne Vorarbeitszeit bzw. Ferienüberhang auf 375 Schülerinnen und Schüler. Der Kreis schließt den Einsatz der Schulsozialarbeit als Betreuer bei Ganztagsangeboten noch aus, so dass der Stellenschlüssel nur für den Vormittag gilt.
Diesen Schlüssel erreicht bisher nur die Johannes-Schwennesen-Schule, da der dortige Schulsozialarbeiter auch den Ganztag mit eigenen schulsozialarbeits-spezifischen Angeboten unterstützt und hierfür ein eigenes, mit dem Kreis abgestimmtes Konzept entwickelt wurde. Dennoch ist er nicht in die Regelbetreuung des Ganztages eingeplant. Kostenanteile, die in den Nachmittag entfallen, sind quasi als „Kursangebote“ in der Gebührenkalkulation des Ganztages enthalten, so dass eine Teilrefinanzierung über Elternentgelte und Zuschüsse des Landes ermöglicht wird. Eine Durchmischung der „klassischen Schulsozialarbeit“ mit dem Ganztag ist aber nach wie vor noch nicht möglich, auch wenn die Unterstützung dringend erforderlich ist.
Ein ähnliches, auf die Schule abgestimmtes Angebot soll auch für die Fritz-Reuter-Schule erarbeitet werden. Folgende Punkte sprechen zusätzlich für die Ausweitung des Angebotes an der Fritz-Reuter-Schule:
- An der Fritz-Reuter-Schule ist auch die DaZ-Klasse verortet, deren Kinder zusätzliche Anforderungen stellen und besondere Unterstützungsbedarfe haben.
- Die Bedarfssteigungen infolge der Corona-Pandemie sind noch nicht evaluiert, aber es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass diese besteht.
- Die Fritz-Reuter-Schule wird voraussichtlich zusätzliche Schülerströme aufgrund steigender Schülerzahlen (Zuzüge) aufnehmen müssen, die den Stellenschlüssel weiter senken.
- Mit Einhaltung des Stellenschlüssels 375 SuS/ 39 Std. müssen die Fördermittel für flankierende Maßnahmen nicht mehr extra nachgewiesen werden, sondern werden allein aufgrund des Stellenschlüssels anerkannt.
Um das Niveau auf eine vergleichbare Besetzung der anderen Schulen anzugleichen, sollen folgende Punkte zur nächsten Sitzung entwickelt werden:
- Schulsozialarbeit entsprechend der Vorgaben des Kreises und des Landes mit 2x 19,5 Stunden = 39 Std. in Schulzeit
Anpassung des bestehenden Konzeptes an die tatsächlichen Bedarfe und Einordnung in das in Schulkonzept
- Neukonzeptionierung der Einsatzmöglichkeiten im Ganztag der Fritz-Reuter-Schule
Abstimmung der Aufgaben mit dem Kreis Pinneberg
Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung mit dem Träger des Ganztagangebotes.
| Wochen-stunden MA1 | Wochen-stunden MA2 | Anteile Stellenplan | Zeiten in Schulzeit | Teilrefinan-zierung |
Vormittag/ Termine Nachmittags/ Dokumentation | 19,5 | 19,5 | 39 | 43,5 | Kreis- und Landesmittel |
Ganztag | 15,5 | 15,5 | 31 | 34,5 | Eltern- und Landesmittel |
Gesamt: | 70 (=2*35 Std.) | 78,0 |
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Einrechnung dieser Kosten analog zu Kursangeboten in die ohnehin zum Sommer zu erstellende Gebührenordnung für den Ganztag an Tornescher Schulen.
Die vorhandenen 2x35 Stunden im Stellenplan bleiben unverändert bestehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,1 kB
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