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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/281-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zuletzt hat das Bildungsministerium am 27.01.2021 mitgeteilt, dass die Gebühren für die Aussetzung des Präsenzunterrichts an Schulen vom 7. Januar 2021 bis zum 14. Februar 2021 erstattet werden, damit der Fortbestand gewachsener Strukturen bei den Ganztags- und Betreuungsangeboten sichergestellt wird.

Der Träger soll somit in der Lage bleiben, die Arbeitsplätze des Betreuungspersonals in vollem Umfang zu erhalten und auch die Notbetreuung im erforderlichen Rahmen durchzuführen. Die Notbetreuung am Nachmittag kann nur von den Kindern in Anspruch genommen werden, auf die die in § 7 der Schul-Corona-VO abschließend genannten Voraussetzungen zutreffen und die bislang an den Ganztags- und Betreuungsangeboten teilgenommen haben.

An beiden Standorten nehmen nur wenige Kinder an der Notbetreuung teil.

 

Für die Erstattung gilt u.a. Folgendes:

  • Der Erstattungszeitraum ist vom 07.01. bis zum 14.02.2021 vorgesehen, so dass bei monatlichen Abrechnungen die Erstattung von 1,5 Monatsbeiträgen erfolgt.
  • Kosten für den Mittagstisch sind nicht erstattungsfähig.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung galt im Speziellen für den Kreis Pinneberg:

  • Der Schulbetrieb wird über den 21. Februar 2021 hinaus bis zum 28. Februar 2021 im Wege des Distanzlernens fortgesetzt. Dies gilt auch an den Grundschulen.
  • Ab 1. März 2021 wird an den Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1 – 4 der Unterrichtsbetrieb in Form des Wechselunterrichts aufgenommen.
  • In den Klassen 1 – 6 gibt es ein Notbetreuungsangebot.

 

Nicht klar ist, ob das Land Schleswig-Holstein auch für den Zeitraum 15.02.-28.02.2021 (also 0,5 Monate) weiterhin übernimmt.

 

Sollte dies nicht der Fall sein, gilt entsprechend der Beschlusslage (VO/20/281) folgende städtische Regelung:

Pro Monat werden die Tage zusammengezählt und wie folgt erstattet:

 

1-5 Tage Ausfall

6-10 Tage Ausfall

11-15 Tage Ausfall

Ab 16 Tage Ausfall

Keine Erstattung

(„Eigenanteil““

25% der Monatsgebühr wird erstattet

50% der Monatsgebühr wird erstattet

75% der Monatsgebühr wird erstattet

 

Dementsprechend würden die Gebühren für den Zeitraum 15.02.-21.02. (=25%) nicht erstattet und ab dem 22.02.-28.02.2021 aus Stadtmitteln erstattet. Ob und wie danach Erstattungen fortgesetzt werden, hängt davon ab, wie der Ganztag im Wechselunterricht angeboten werden kann.

 

In der Sitzung wird über die Entwicklungen bzw. aktuellen Stand berichtet.

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