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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gem. Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2021 wurde die Verwaltung gebeten, um eine Beschlussfassung zu der in Abzug gebrachten Zweitwohnungssteuer zum Prüfungsbericht 2017 zum Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung, zu erarbeiten.

 

Mit Bescheid vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung v. 27.10.2020 und 02.02.2021 wurdef ür die Stadt Tornesch auf Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für die Haushaltsjahre 2017 + 2018 insgesamt 6.973.408,80 € festgesetzt. Vom Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg wurde von den entstandenen Jahresfehlbeträgen für die Haushaltsjahre 2017 +2018 ein Anteil an der Zweitwohnungssteuer als nicht bedarfsdeckungsfähig abgezogen. Die Berechnung erfolgte auf Basis der in der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Uetersen festgelegten Standards. Die Anzahl der Steuerpflichtigen wurde, unter Zugrundelegung der nach Auskunft der Stadt Tornesch mit Zweitwohnsitz gemeldeten Einwohner, geschätzt. In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wurden 15.840,-- bzw.  18.000,-- € in Abzug gebracht.

 

Im Januar 2019 hat das OVG geurteilt, dass die Bemessungsmaßstäbe für die Zweitwohnungssteuer wie bei der Grundsteuer B neu festzulegen sind. Da es noch keine gerichtsfeste neue Grundlage gibt, wird im Rahmen der Fehlbetragszuweisung ab 2019 keine Prüfung der Zweitwohnungssteuer mehr stattfinden. Im neuen Haushaltskonsolidierungserlass von 2020 sind daher keine %-Zahlen mehr angegeben, weil das nicht möglich ist, solange es keine rechtssichere neue Bemessungsgrundlage gibt (s. Ziffer 2.2 des aktuellen Erlasses). Nach dem aktuellen Erlass soll geprüft werden, ob eine Zweitwohnungssteuer erhoben werden kann. Für eine sachgerechte Entscheidung sollten die dadurch zu erwartenden Aufwendungen für die Erhebung den zu erwartenden Erträgen für einen Zeitraum von 10 Jahren gegenübergestellt werden. Aufgrund des hierzu erforderlichen hohen Arbeitsaufwandes und weil es ab 2019 vorerst zu keinem weiteren Abzug kommen wird, schlägt die Verwaltung vor, zunächst von der  Einführung einer Zweitwohnungssteuer abzusehen.

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Das Urteil des OVG über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist abzuwarten. Nach Vorliegen des Urteils wird die Angelegenheit erneut zur Beratung gestellt werden.

 

 

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