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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung Tornesch

 

Die Geschäftsordnung wurde nach Vorberatung durch den Hauptausschuss durch Beschluss der Ratsversammlung vom 15.12.2020 geändert. Die Lesefassung finden Sie im Ortsrecht auf der Homepage www.tornesch.de und im Ratsinformationssystem.

 

Änderung der Verwaltungsgliederung; hier Einrichtung einer Stabsstelle „Zentrale Steuerungsunterstützung“

 

Über den Vorschlag zur Besetzung der Stabsstelle „Zentrale Steuerungsunterstützung entscheidet der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2021.

 

Entscheidung über die Aussetzung der  Erhebung von Ganztagsentgelten:

a)      Verzicht auf den  Einzug von Elternentgelten an der Johannes-Schwennesen-Schule

b)     Erstattung von Elternentgelten an den Träger des Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule

 

Nach den Weihnachtsferien wurde für die Grundschulen ein Betretungsverbot ausgesprochen und im Ganztag darf seit dem Zeitpunkt nur eine Notfallbetreuung für einzelne Kinder angeboten werden. Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, dass es für die Zeit der Notbetreuung die Elternentgelte erstatten wird und entsprechende Erstattungsanträge wurden durch die Stadt für die Johannes-Schwennesen-Schule und die Trägerin des Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule an das Land gestellt. Die Elternentgelte für Februar und März 2021 wurden ausgesetzt und können verrechnet werden, wenn feststeht ab wann der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die beschlossene Regelung zur Erstattung von Elternentgelten durch die Stadt Tornesch wurde bisher noch nicht angewendet. Der Fachausschuss wird fortlaufend über den Stand der Erstattungen informiert. Es ist in Aussicht gestellt worden, dass die Erstattung von Elternentgelten bei Fortbestand des Betretungsverbotes über März hinaus seitens des Landes fortgesetzt wird.

 

Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT für das Wirtschaftsjahr 2021

 

Der Haushalt der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT für 2021 wurde am 03.02.2021 von der Kommunalaufsicht genehmigt. Über die Aufhebung des Sperrvermerks für die Haushaltsmittel zur Rathaussanierung wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 17.03.2021 beraten. Darüberhinaus steht der Haushaltsbegleitbeschluss hinsichtlich der Prüfung eines Verkaufs geeigneter Gebäude der GGT auf der Tagesordnung am 17.03.2021.

 

 

Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Tornesch ABT für das Wirtschaftsjahr 2021

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg hat von dem Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes Tornesch Kenntnis genommen. Der Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes Tornesch ist genehmigungsfrei.

 

Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Tornesch

 

Der Jahresabschluss für 2019 wurde festgestellt. Ein Antrag auf Gewährung einer Fehlbedarfszuweisung wurde rechtzeitig gestellt. Eine Abschlagszahlung hat die Stadt Tornesch bereits erhalten. Zurzeit arbeitet das Gemeindeprüfungsamt am Prüfungsbericht, der dem Innenministerium als Grundlage für die Feststellung der Fehlbetragszuweisung dient. 

 

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Tornesch

 

Der Haushalt 2021 wurde ohne Auflagen genehmigt und ist am 07.01.2021 in Kraft getreten.

Der Haushaltsbeschluss umfasst noch Sperrvermerke und Haushaltsbegleitbeschlüsse, die im Laufe des Haushaltsjahres abgearbeitet werden.

 

 

Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Tornesch GmbH und des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

 

Die Unterzeichnung und die notarielle Beglaubigung der Verträge sind in Vorbereitung.

 

41. F-Planänderung und B-Plan 47, 3. Änderung und Erweiterung „Businesspark Tornesch – Erweiterung nördlich Asperhorner Weg“

Abwägung zur erneuten öffentlichen Auslegung, Feststellungs- und Satzungsbeschluss

 

Die Genehmigungsanträge wurden beim Innenministerium in Kiel eingereicht. Mit einer Genehmigung der Verfahren wird im April gerechnet.

 

B-Plan 96 „zwischen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskamp“

Abwägung zur öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss

 

Nach Eingang der Genehmigung zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan bekannt gemacht und damit rechtskräftig.

 

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