Beschlussvorlage - VO/20/104-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Straße "Kleiner Moorweg" zwischen Nixenring und Aalkamp -Freigabe der Ausführungsplanung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Miriam Schilling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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May 3, 2021
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May 31, 2021
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Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Bau- und Planungsausschusssitzung vom 09.03.2020 wurden die Planungen zur Maßnahme "Neubau Kleiner Moorweg" vorgestellt. Den Planungen wurde zugestimmt und die Verwaltung wurde beauftragt, eine Anliegerinformationsveranstaltung vorzubereiten.
Auf Grund der Corona Pandemie konnte diese Veranstaltung erst im Herbst 2020 durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Anliegerinformationsveranstaltung wurden einige Anregungen und Änderungsvorschlage geäußert. In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro dänekamp und partner aus Pinneberg hat die Verwaltung Möglichkeiten einer Umsetzung der Anregungen geprüft.
Es kam zum einen der Wunsch auf, auch auf der östlichen Seite einen Gehweg vorzusehen, um den Anliegern ein sicheres Queren der Straße an geeigneter Stelle zu ermöglichen.
Der Bau eines östlichen Gehwegs, z.B. als gepflasterte Variante, ist hier allerdings nicht realisierbar, da die Vorgaben der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) zu Gehwegbreiten und Schutzabständen durch die örtlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden könnten.
Um die Sicherheit dennoch zu erhöhen, wird das vorgesehene östliche Bankett aus Schotterrasen in einer durchgehenden Breite von 1m hergestellt und hinter einem Hochbord geführt. So ist es den Anwohnern möglich, sich bis zum Erreichen eines Knickdurchbruchs sicher auf der östlichen Straßenseite, getrennt vom Verkehr, zu bewegen, ohne das ein richtlinienkonformer Gehweg hergestellt wird. Durch das geplante Hochbord ist eine zusätzliche Entwässerungsrinne erforderlich.
Auch eine Herstellung weiterer Knickdurchbrüche wurde geprüft. Durch weitere Knickdurchbrüche wäre das Erfordernis eines begehbaren Bankettstreifens entfallen, da die östlichen Anlieger jeweils unmittelbar die Straße hätten kreuzen können, um zum vorhandenen Gehweg zu gelangen.
Diese Variante wurde allerdings nach Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde, welche kein Entgegenkommen signalisierte, nicht weiterverfolgt.
In der Anliegerinformationsveranstaltung wurde auch die Verfüllung des östlichen Grabens thematisiert. Von der Mehrheit wurde die Aufhebung begrüßt.
Bei einer Grenzfeststellung wurde festgestellt, dass sich Teile des öffentlichen Grabens auf privatem Grund befinden. Die betroffenen Eigentümer wurden durch die Verwaltung - mit der Bitte um Zustimmung zur Grabenverfüllung - angeschrieben. Die Verwaltung geht hier von einer zustimmenden Antwort der betroffenen Eigentümer aus. Sollte diese Zustimmung wider Erwarten nicht erteilt werden, würden auch für die Anlieger, durch etwaige statisch erforderliche Verbaumaßnahmen zur Sicherung der Straße, weitere Kosten entstehen. Auch aus diesem Grund sieht die Verwaltung die Verfüllung des Grabens als einzig umsetzbare Variante an.
Mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Pinneberg konnten kürzlich die Abstimmungen zum Kreuzungspunkt Schäferweg/kleiner Moorweg abgeschlossen werden. Die Ergebnisse wurden in die Ausführungsplanung eingearbeitet.
Sofern der Ausschuss die überarbeitete Planung frei gibt, würde sich dann die Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung anschließen. Die Umsetzung der öffentlichen Ausschreibung lässt die Stadt Tornesch durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg durchführen. Aufgrund eines Kooperationsvertrages werden alle größeren Ausschreibungen seit dem 01.01.2021 durch diese zentrale Stelle vorgenommen. Aktuell geht der zuständige Sachbearbeiter der Zentralen Vergabestelle davon aus, dass für den gesamten Ausschreibungs- und Vergabevorgang mindestens 3 Monate einzuplanen sind. Angesichts dieser zeitlichen Entwicklungen und der weiterhin vollen Auftragsbücher der Tiefbauunternehmen wird verwaltungsseitig empfohlen, die Durchführung der Baumaßnahme in das Jahr 2022 zu verschieben. Ansonsten wird nach den jüngsten Erfahrungen nicht mit wirtschaftlichen Angeboten zu rechnen sein. Diese werden eher zu erzielen sein, wenn rechtzeitig im Jahr 2021 für das folgende Frühjahr 2022 ausgeschrieben wird. Die Verschiebung der Maßnahme würde nicht mit anderen Ausbaumaßnahmen kollidieren und die Anwohner wurden bereits in einem allgemeinen Informationsschreiben über diesen möglichen geplanten Schritt informiert.
Durch die Veränderung der Pläne - sicher begehbares östliches Bankett und die damit verbundene Herstellung eines Hochbords mit Entwässerungsrinne - werden weitere Ausgaben von ca. 48.000,-€ erforderlich. Die Kosten werden zum Teil durch Ausbaubeiträge refinanziert. Ggf. sind zusätzliche Mittel im Nachtrag bereit zu stellen.
Der überarbeitete Planung wird während der Sitzung vom Ingenieurbüro vorgestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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