Beschlussvorlage - VO/21/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendsportförderung gem. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Tornescher Sportvereine und sonstige Vereine und Verbände für jugendliche Mitglieder und Jugendarbeit
hier: Überarbeitung der Richtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Heidi Gottschalk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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17.05.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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15.06.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gem. Beschluss im Finanzausschuss von 17.02.2021 soll der Zuschuss für die Sportförderung für eigengenutzte Sportstätten auf bis zu 60 % erhöht werden.
Dementsprechend ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Tornescher Sportvereine und sonstige Vereine und Verbände für jugendliche Mitglieder und Jugendarbeit zu ändern. Die überarbeitete Richtlinie ist als Anlage beigefügt (Änderungen sind fett gedruckt).
Gem. § 4 Abs. 2 der Richtlinie (Unterhaltungszuschüsse für vereinseigene Sportanlagen) erhalten Vereine und Verbände, die eigene Sportstätten für den Jugendsport oder andere Einrichtungen für Jugendarbeit zur Verfügung stellen, jährlich Zuschüsse für den laufenden Betrieb ihrer Einrichtungen anteilig im Verhältnis der Gesamtmitgliederzahl zur Anzahl der jugendlichen Mitglieder.
Danach dürfen die Unterhaltungszuschüsse derzeit die Hälfte der tatsächlich entstandenen Ausgaben nicht überschreiten.
Folgende Vereine verfügen über eigene Sportstätten und reichen entsprechende Bewirtschaftungskosten ein:
-TuS Esingen
-Reiterverein Esingen
-F.C. Union Tornesch
-Sportangelverein Tornesch/Uetersen
-Tennisclub Tornesch
-Schützenverein Tornesch
Da der F.C. Union Tornesch der einzige Verein ist, dessen Gesamtanzahl an Mitgliedern mehr als die Hälfte jugendliche Mitglieder beinhaltet, wirkt sich dies entsprechend bei der Berechnung der Unterhaltungszuschüsse für vereinseigene Sportanlagen aus.
Anerkannte Gesamtkosten: Anzahl aller Mitglieder x Anzahl jugendliche Mitglieder = zu gewährender Zuschuss.
Beispiel 1: Anerkannte Gesamtkosten 20.000,00 € : 2000 Mitglieder x 800 Jugendliche
= 8.000,00 €. Der Zuschuss überschreitet nicht die Hälfte der anerkannten
Gesamtkosten und ist somit zu gewähren.
Beispiel 2: Anerkannte Gesamtkosten 20.000,00 € : 2000 Mitglieder x 1100 Jugendliche
= 11.000,00 €.
Da gem. derzeitiger Richtlinie die Unterhaltungszuschüsse die Hälfte der
tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten dürfen, wird nur ein Zuschuss
i. H. v. 10.000.- € gewährt.
Bei einer Erhöhung des Zuschusses auf bis zu 60 % könnte der Zuschuss i. H. v. 11.000,00 € gewährt werden, da 60 % der anerkannten Gesamtkosten 12.000,- € betragen.
Auf Grundlage der Berechnung des Zuschusses 2020 für den F.C. Union Tornesch würde sich dieser bei Erhöhung auf bis zu 60 % der anerkannten Gesamtkosten um ca. 3.000,00 € erhöhen.
Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, ein Antragsformular zu erarbeiten, das durch eine detaillierte Aufstellung die einheitliche Einreichung der Betriebskosten der Vereine und die Berechnung durch die Stadt Tornesch ermöglichen.
Gem. Richtlinie zählen zu den Betriebskosten die üblichen Kosten der Bewirtschaftung wie Mieten, Pachten, Gas, Wasser, Strom, Reinigung u.a. unter Ausschluss der Kosten für Investitionen.
Eingereicht werden von den Vereinen mit eigenen Sportstätten Betriebskosten für die Bewirtschaftung der eigenen Sportstätte wie folgt:
-Pachten/Mieten
-Versicherungen (Gebäude/Haftpflicht)
-Strom/Gas/Heizöl
-Wasser/Abwasser
-Abfallgebühren
-Schornsteinfegergebühren
-Heizungswartung
-Personalkosten (Platzwart/Reinigung)
-Instandhaltungskosten (darin enthaltene Investitionskosten werden nicht
berücksichtigt)
Das von den Vereinen einzureichende Antragsformular für die Erhebung der Berechnung der Zuschüsse wurde entsprechend überarbeitet, damit eine einheitliche Einreichung der Vereine sowie eine Berechnung der Stadt Tornesch möglich ist (s. Anlage).
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Mittel für die sich durch die Erhöhung des Zuschusses für die eigengenutzten Sportstätten auf bis zu 60 % ergebenden Mehrausgaben stehen beim Produktkonto 421000.531853 (Zuschuss Förderung Vereine mit eigenen Sportstätten) mit einem Ansatz in 2021 i. H. v. 96.000,00 € zurzeit ausreichend zur Verfügung.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: 421000.531853 | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 96.000 | 96.000 | 96.000 | 96.000 | 96.000 | 96.000 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die Ratsversammlung stimmt auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen der überarbeiteten Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Tornescher Sportvereine und sonstige Vereine und Verbände für jugendliche Mitglieder und Jugendarbeit mit der Änderung, dass die Unterhaltungszuschüsse 60 % der tatsächlich entstandenen Ausgaben nicht überschreiten dürfen, zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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18 kB
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2
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18,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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17,6 kB
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