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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/053

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Freiwillige Feuerwehr

 

 

Üblicherweise sind die Freiwilligen Feuerwehren im Land Schleswig-Holstein gesetzlich dazu verpflichtet, in den ersten drei Monaten d.J. ihre Jahreshauptversammlungen durchzuführen. Dies ist in Präsenz dieses Jahr pandemiebedingt nicht möglich. Die Gemeindewehrführung hat trotzdem ihren Jahresbericht erstellt, den sie anliegend zur Kenntnis erhalten.

 

Die weiteren Berichte entnehmen Sie bitte der anliegenden Tabelle.

 

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Anlagen

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