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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/20/281-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der beigefügten Anlage ist ersichtlich, dass das Bildungsministerium nur die Elternentgelte von zwei Wochen im März 2021 erstatten wird. Dies entspricht der Hälfte der Elternentgelte. Nach der beschlossenen Regelung durch die Stadt Tornesch (Siehe VO/20/281) würde für diesen Zeitraum folgende Regelung gelten:

 

Pro Monat werden die Tage zusammengezählt und wie folgt erstattet:

1-5 Tage Ausfall

6-10 Tage Ausfall

11-15 Tage Ausfall

Ab 16 Tage Ausfall

Keine Erstattung

(„Eigenanteil“)

25% der Monatsgebühr wird erstattet

50% der Monatsgebühr wird erstattet

75% der Monatsgebühr wird erstattet

 

Im März 2021 fand an 13 Tagen eine Notbetreuung statt und an 10 Tagen konnte der Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden. Da das Land bereits 50 % der Kosten erstattet hat, entspricht dies auch der beschlossenen Erstattungsregelung der Stadt Tornesch, so dass keine zusätzliche Erstattung erfolgen kann.

 

Problematisch ist der April 2021, da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht bekannt ist, ob und wie das Land Schleswig-Holstein Elternentgelte erstatten wird.

Im April 2021 würden folgende Elternentgelte erhoben werden:

  • Betreuungsentgelt für die Schulzeit (Berechnung erfolgt durchlaufend ohne Berücksichtigung der Ferien)
  • Ferienentgelt (Option Fest- die Entgelte werden auf das gesamte Jahr aufgeteilt, um die Kostenlast zu verteilen) ODER
  • Ferienentgelt (Option Spontan- Buchung nur für einzelne Tage, die vor den Ferien angemeldet wurden).

Eine Erhebung der Ferienentgelte Option Spontan sollte nicht stattfinden, da auch kein Betreuungsangebot gemacht werden konnte.

Die Eltern, die sich zum Schuljahresbeginn die Option Fest ausgesucht haben, könnten über das Jahr gerechnet gegenüber den Eltern mit der Option Spontan benachteiligt sein, da nur die Monate mit Notbetreuung erstattet werden und die übrigen Monate zu zahlen sind. Hier konnten möglicherweise Ferienangebote nicht in Anspruch genommen werden, die eigentlich eingeplant wurden und zu einer anderen Entscheidung zum Schuljahresanfang geführt hätten. Um eine Gleichberechtigung herzustellen, wird vorgeschlagen, für das Schuljahr 2020/21 bei den wenigen Eltern mit der gewählten Option Fest eine Einzelfallprüfung zu machen und die kostengünstigere Variante (Option Fest/Spontan) am Ende des Schuljahres in Rechnung zu stellen.

 

Hier ein erklärendes Beispiel:

Familie 1 hat am Anfang des Schuljahres für 5 Tage Option Fest gebucht und zahlt jeden Monat 8€/ gebuchten Ferientag im Monat: 5 Tage à 8 €= 40 €*12 Monate= 480 € (01.08.2020-31.07.2021), musste aber aufgrund der Beitragserstattung durch das Land voraussichtlich nur 7 Monate zahlen (=280 €). Das Kind konnte aufgrund der durch Corona bedingten Schließungen nur 12 Tage Herbstferien und 15 Tage in den Sommerferien an der Betreuung (=27 Tage) teilnehmen. Hätten sie die Option Spontan gebucht, müssten Sie für jeden gebuchten Tag 20 € also für diese Tage insgesamt 540 € zahlen. Hier ist somit weiterhin die gewählte Option Fest günstiger und damit in Rechnung zu stellen.

 

Anders sieht es bei Familie 2 aus: Diese hat am Anfang des Schuljahres für 5 Tage Option Fest gebucht und zahlt jeden Monat 8€/ gebuchten Ferientag im Monat: 5 Tage à 8 €= 40 €*12 Monate= 480 € (01.08.2020-31.07.2021), musste aber aufgrund der Beitragserstattung durch das Land voraussichtlich nur 7 Monate zahlen (=280 €). Das Kind konnte aufgrund der durch Corona bedingten Schließungen nur 8 Tage in den Herbstferien an der Betreuung teilnehmen. Hätten sie die Option Spontan gebucht, müssten Sie für jeden gebuchten Tag 20 € also für diese Tage insgesamt 160 € zahlen. Hier ist die gewählte Option Fest für die Familie wesentlich teurer und es ist davon auszugehen, dass sich die Familie mit dem Wissen über die nur begrenzt nutzbaren Angebote der Ferienbetreuung nicht für die Option Fest entschieden hätte. Im Sinne der Gleichberechtigung und Verhältnismäßigkeit ist somit nur der Betrag i.H.v. 160 € der Familie in Rechnung zu stellen.

 

Eine ähnliche Problematik gibt es an der Fritz-Reuter-Schule, bei der ebenfalls unterschiedlich hohe Gebühren für die Ferienbetreuung berechnet werden. Auch hier soll eine Einzelfallprüfung ermöglicht werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

**

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

**

 

 

 

 

 

 

**= Höhe noch nicht bekannt.

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Für das Schuljahr 2020/21 soll bei der Erhebung der Ferienentgelte an der Johannes-Schwennesen-Schule mit der gewählten Option Fest eine Einzelfallprüfung erfolgen und die jeweils kostengünstigere Variante am Ende des Schuljahres berechnet werden.

Dem Träger des offenen Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule wird bestätigt, dass auch hier der jeweils günstigere Betrag für die Ferien berechnet werden kann und die Mindereinnahmen der Stadt Tornesch in Rechnung gestellt werden können.

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