Beschlussvorlage - VO/20/281-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Erhebung von Ganztagsentgelten
- Verzicht Einzug an der Johannes-Schwennesen-Schule
- Erstattung von Elternentgelten an Träger des Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bildung und Kultur
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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17.05.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der beigefügten Anlage ist ersichtlich, dass das Bildungsministerium nur die Elternentgelte von zwei Wochen im März 2021 erstatten wird. Dies entspricht der Hälfte der Elternentgelte. Nach der beschlossenen Regelung durch die Stadt Tornesch (Siehe VO/20/281) würde für diesen Zeitraum folgende Regelung gelten:
Pro Monat werden die Tage zusammengezählt und wie folgt erstattet:
1-5 Tage Ausfall | 6-10 Tage Ausfall | 11-15 Tage Ausfall | Ab 16 Tage Ausfall |
Keine Erstattung („Eigenanteil“) | 25% der Monatsgebühr wird erstattet | 50% der Monatsgebühr wird erstattet | 75% der Monatsgebühr wird erstattet |
Im März 2021 fand an 13 Tagen eine Notbetreuung statt und an 10 Tagen konnte der Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden. Da das Land bereits 50 % der Kosten erstattet hat, entspricht dies auch der beschlossenen Erstattungsregelung der Stadt Tornesch, so dass keine zusätzliche Erstattung erfolgen kann.
Problematisch ist der April 2021, da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht bekannt ist, ob und wie das Land Schleswig-Holstein Elternentgelte erstatten wird.
Im April 2021 würden folgende Elternentgelte erhoben werden:
- Betreuungsentgelt für die Schulzeit (Berechnung erfolgt durchlaufend ohne Berücksichtigung der Ferien)
- Ferienentgelt (Option Fest- die Entgelte werden auf das gesamte Jahr aufgeteilt, um die Kostenlast zu verteilen) ODER
- Ferienentgelt (Option Spontan- Buchung nur für einzelne Tage, die vor den Ferien angemeldet wurden).
Eine Erhebung der Ferienentgelte Option Spontan sollte nicht stattfinden, da auch kein Betreuungsangebot gemacht werden konnte.
Die Eltern, die sich zum Schuljahresbeginn die Option Fest ausgesucht haben, könnten über das Jahr gerechnet gegenüber den Eltern mit der Option Spontan benachteiligt sein, da nur die Monate mit Notbetreuung erstattet werden und die übrigen Monate zu zahlen sind. Hier konnten möglicherweise Ferienangebote nicht in Anspruch genommen werden, die eigentlich eingeplant wurden und zu einer anderen Entscheidung zum Schuljahresanfang geführt hätten. Um eine Gleichberechtigung herzustellen, wird vorgeschlagen, für das Schuljahr 2020/21 bei den wenigen Eltern mit der gewählten Option Fest eine Einzelfallprüfung zu machen und die kostengünstigere Variante (Option Fest/Spontan) am Ende des Schuljahres in Rechnung zu stellen.
Hier ein erklärendes Beispiel:
Familie 1 hat am Anfang des Schuljahres für 5 Tage Option Fest gebucht und zahlt jeden Monat 8€/ gebuchten Ferientag im Monat: 5 Tage à 8 €= 40 €*12 Monate= 480 € (01.08.2020-31.07.2021), musste aber aufgrund der Beitragserstattung durch das Land voraussichtlich nur 7 Monate zahlen (=280 €). Das Kind konnte aufgrund der durch Corona bedingten Schließungen nur 12 Tage Herbstferien und 15 Tage in den Sommerferien an der Betreuung (=27 Tage) teilnehmen. Hätten sie die Option Spontan gebucht, müssten Sie für jeden gebuchten Tag 20 € also für diese Tage insgesamt 540 € zahlen. Hier ist somit weiterhin die gewählte Option Fest günstiger und damit in Rechnung zu stellen.
Anders sieht es bei Familie 2 aus: Diese hat am Anfang des Schuljahres für 5 Tage Option Fest gebucht und zahlt jeden Monat 8€/ gebuchten Ferientag im Monat: 5 Tage à 8 €= 40 €*12 Monate= 480 € (01.08.2020-31.07.2021), musste aber aufgrund der Beitragserstattung durch das Land voraussichtlich nur 7 Monate zahlen (=280 €). Das Kind konnte aufgrund der durch Corona bedingten Schließungen nur 8 Tage in den Herbstferien an der Betreuung teilnehmen. Hätten sie die Option Spontan gebucht, müssten Sie für jeden gebuchten Tag 20 € also für diese Tage insgesamt 160 € zahlen. Hier ist die gewählte Option Fest für die Familie wesentlich teurer und es ist davon auszugehen, dass sich die Familie mit dem Wissen über die nur begrenzt nutzbaren Angebote der Ferienbetreuung nicht für die Option Fest entschieden hätte. Im Sinne der Gleichberechtigung und Verhältnismäßigkeit ist somit nur der Betrag i.H.v. 160 € der Familie in Rechnung zu stellen.
Eine ähnliche Problematik gibt es an der Fritz-Reuter-Schule, bei der ebenfalls unterschiedlich hohe Gebühren für die Ferienbetreuung berechnet werden. Auch hier soll eine Einzelfallprüfung ermöglicht werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | ** |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | ** |
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| **= Höhe noch nicht bekannt. |
Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Für das Schuljahr 2020/21 soll bei der Erhebung der Ferienentgelte an der Johannes-Schwennesen-Schule mit der gewählten Option Fest eine Einzelfallprüfung erfolgen und die jeweils kostengünstigere Variante am Ende des Schuljahres berechnet werden.
Dem Träger des offenen Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule wird bestätigt, dass auch hier der jeweils günstigere Betrag für die Ferien berechnet werden kann und die Mindereinnahmen der Stadt Tornesch in Rechnung gestellt werden können.