Beschlussvorlage - VO/21/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Kofinanzierung zur Finanzierung der neuen Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) der LAG AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.06.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Tornesch ist Mitglied der LAG AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest e.V..
Die Pinneberger Marsch & Geest ist eine von 22 AktivRegionen im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins, die von der EU-Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) profitieren.
Der Arbeit der AktivRegion liegt eine Integrierte Entwicklungsstrategie zugrunde, die auf der EU-Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) basiert. Die aktuelle IES sieht folgende Kernthemen innerhalb der Förderstrategie vor:
- Ortskerne zukunftsfähig gestalten
- Mit Ressourcen nachhaltig umgehen
- Land und Natur erleben
- Lokale Bildungslandschaften aufbauen und stärken
Durch die Mittel der EU wird den 22 AktivRegionen ein Grundbudget zur Verfügung gestellt, welches Projekte unterstützt, die die Entwicklung der ländlichen Räume voranbringen. Durch diesen flächendeckenden Ansatz erhalten die meisten Gemeinden in Schlewig-Holstein und auch private Antragsteller die Möglichkeit, Fördermittel für ihre Projekte zu beantragen. Zur Unterstützung und Beratung der Antragssteller hat die AktivRegion ein Regionalmanagement eingerichtet.
Mit Wirkung zum 01.01.2023 müssen die LAG (Landesaktionsgruppen) neu anerkannt werden. Bewerbungsschluss für die Anerkennung beim Land ist der 01.05.2022. Spätestens mit Einreichung der neuen Bewerbung muss eine neue IES vorliegen, die dann mit Anerkennung ab dem 01.01.2023 gelten soll. Die neue IES ist vorweg durch die Mitgliederversammlung zu beschließen. Um rechtzeitig ab Herbst 2021 mit der Erstellung einer neuen IES nach Vorgaben des Landes durch ein externes Büro beginnen zu können, benötigt die LAG AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest e.V. von den Mitgliedskommunen einen Grundsatzbeschluss
a) über die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln für die Erstellung der IES und
b) über die allgemeine Bereitschaft auch nach 2022 weiterhin in der AktivRegion Mitglied sein zu wollen
Die Erstellung der IES wird vom Land gefördert. Derzeit hat das Ministerium eine max. Honorarsumme i.H. von 66.000 € (brutto) je AktivRegion vorgegeben. Es kann derzeit von einer Förderung i.H. von 75% der Bruttokosten ausgegangen werden, d.h. der zu erbringende Eigenanteil beträgt 25%, 16.500 EUR.
Der Eigenanteil berechnet sich aus dem bekannten Einwohnerschlüssel, der aktuell auch für die Kofinanzierung der Kosten für die AktivRegion in der laufenden Förderperiode angewendet wird. Für die Stadt Tornesch liegt der Eigenanteil für die Kofinanzierung bei 2.823,40 EUR. Da die Leistung zur Erstellung der IES im Herbst erst noch ausgeschrieben werden muss, steht die tatsächliche Summe noch nicht fest. Damit die AktivRegion diese Leistung ausschreiben kann, muss die Finanzierung gesichert sein, d.h. die Bereitstellung der Eigenmittel muss seitens der Städte und Gemeinden beschlossen sein. Parallel muss der Förderantrag beim Land gestellt werden. Damit die Zeitschiene eingehalten werden kann, wird um Bestätigung der Mittelbereitstellung bis spätestens 31.8.2021 gebeten.
Es wird davon ausgegangen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit alle Gemeinden auch in der kommenden Förderperiode wieder an der AktivRegion teilnehmen werden. Dennoch wäre eine Rückmeldung als „allgemeine Absichtserklärung“ für die weitere Arbeit hilfreich.
Selbstverständlich bedarf es im Zuge der IES-Erstellung dann weiterer konkreter Beschlüsse, u.a. wenn es um die Kofinanzierung des „laufenden Betriebs“ der AktivRegion ab 2023 geht. Dazu können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden, weil zum einen die Förderquote des Landes und zum anderen noch keine konkreten Angebote für die Geschäftsstellentätigkeit vorliegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Die Stadt Tornesch beabsichtigt ab dem 01.01.2023 weiterhin Mitglied in der LAG AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest e.V. zu sein.
- Die notwendigen Kofinanzierungsmitteln für die Erstellung der IES 2023 in Höhe von ca. 2.823,40 EUR werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2021 bereitgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,7 kB
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