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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/21/098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die im Jahr 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hatte zur Folge, dass viele öffentliche Veranstaltungen sowie auch schulische Aktivitäten nur noch virtuell oder unter Einhaltung der AHA-Al-Regeln mit Distanz und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden konnten. Dies bezog sich auch auf Sitzungen von Gremien. Laut  §35 der Gemeindeordnung sind alle Sitzungen der Gemeindevertretung sowie der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich abzuhalten.

Um jedoch weiterhin in Zeiten von Naturkatastrophen oder wie während der Pandemie zur Sicherung des Infektionsschutzes weiterhin durch notwendige Beschlüsse arbeitsfähig zu bleiben, wird gebeten, die angeführte Satzungsänderung anzunehmen, damit auch die Möglichkeit besteht, digitale Sitzungen abhalten zu können. 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Verbandsversammlung beschließt die  2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen in folgender Fassung:

 


2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des

Zweckverbandes „VHS Tornesch-Uetersen“

 

Aufgrund § 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 122) und § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.03.2003 (GVOBl. SH, S. 58), zuletzt jeweils geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. SH, S. 514), wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 09.06.2021 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung erlassen:

 

 

 

 

Nach § 6 wird folgender neuer § 6a eingefügt:

 

Artikel 1:

 

 

Neu: § 6a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

 

 

 

(1)   Die notwendigen Sitzungen der Verbandsversammlung können bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Verbandsmitgliedern erschwert oder verhindert, ohne Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei sind geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden.

 

(2)   Für Sitzungen der Ausschüsse gilt Absatz 1 entsprechend.

 

(3)   Ob ein Fall höherer Gewalt im Sinne des Absatzes 1 vorliegt, entscheidet die oder der/die Vorsitzende in Abstimmung mit der/dem Verbandsvorsteher*in.

 

(4)   Hinsichtlich der Durchführung der Sitzungen ist § 35 a GO zu beachten.

 

Artikel 2:

 

Diese Satzung (3. Nachtrag) tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Artikel 3:

 

Die Genehmigung nach §§ 5 Abs. 6 Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit  i.V.m. 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch die Landrätin des Kreises Pinneberg als Kommunalaufsichtsbehörde mit Verfügung vom _______ erteilt.

 

 

Tornesch, den _____

 

 

                    

Sabine Kählert

Verbandsvorsteherin


 

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