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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/103

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Kommunen, die ihren Haushalt nicht ausgleichen können, haben die Möglichkeit, Fehlbetragszuweisungen zu beantragen. Die Stadt Tornesch hat hiervon für das Haushaltsjahr 2017 erstmalig Gebrauch gemacht und am 21.03.2018 einen Antrag auf Fehlbetragszuweisung beim Land Schleswig-Holstein gestellt. Das Gemeindeprüfungsamt stellt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens den unabweisbaren Fehlbetrag fest. In dem Prüfbericht für die Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2017 des Gemeindeprüfungsamtes wurden einige freiwillige Leistungen in Abzug gebracht bzw. kritisiert.

 

Um künftig Abzüge bei den Fehlbetragszuweisungen zu vermeiden wurde mit dem Haushaltsbegleitbeschluss vom 09.12.2020 beschlossen, dass die Verwaltung gebeten wird, Vorlagen für die entsprechenden Fachausschüsse zu erarbeiten, um eine Beschlussfassung über die Beibehaltung oder Abschaffung der durch den Prüfbericht 2017 des Gemeindeprüfungsamtes in Abzug gebrachten freiwilligen Leistungen zu ermöglichen. Die Beratungen und Beschlüsse sollen bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sein.

 

Für die Haushaltsjahre 2018, 2019 sowie 2020 wurden ebenfalls Fehlbetragszuweisungen beantragt. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat für die Stadt Tornesch bisher Fehlbetragszuweisungen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 auf insgesamt 10.253.217,35 € festgesetzt.

 

Der anliegenden Tabelle können die Beschlussfassungen der jeweiligen Ausschüsse entnommen werden. Weiterhin sind die Prüfberichte des Gemeindeprüfungsamtes sowie die Bescheide für die Fehlbetragszuweisungen 2018 und 2019 beigefügt.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Anlagen

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