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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Finanzausschuss hat am 09.12.2021 unter TOP 8 beschlossen, dass die Prüfbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes – GPA-, bei dem ein Betrag von der Bemessung der Fehlbedarfszuweisungen abgezogen wurde, in den Fachausschüssen politisch zu beraten, und dass bis zum 30.06.2021 entsprechende Beschlüsse zu fassen sind.

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses sind folgende Punkte anzusprechen:

 

  1. Zuschüsse an politische Jugendorganisationen:

 

Erstmalig im Jahre 2005 hat der Finanzausschuss folgendes beschlossen:

 

„Auf Antrag der Jungen Union Tornesch – Uetersen sowie der Jusos Uetersen - Tornesch wird mit Zustimmung aller Fraktionen zur Haushaltsstelle 0.451100.700000 (Zuschuss an politische Jugendorganisationen) ein Betrag von 700 € eingeplant“

 

Seitdem stehen bei dem Produkt 362100.531860 – Außerschulische Jugendbildung - jährlich 700 € zur Verfügung, die auf Antrag bis zu einem Betrag von 350 € pro Antrag an die politischen Jugendorganisationen der Parteien ausgezahlt werden.

 

Dazu merkt das GPA im endgültigen Bericht unter Pkt. 3.1.1.4 an:

 

„Unter Beachtung der maßgeblichen haushaltspolitischen Anforderungen (siehe Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen i.V.m. mit dem Haushaltskonsolidierungserlass) wird eine Förderung der kommunalpolitischen Arbeit von politischen Jugendorganisationen als nicht relevant für Berücksichtigung im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung angesehen. Ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für eine finanzielle Unterstützung wird nicht gesehen.

 

Der in 20218 gewährte Zuschuss i.H.v. 350,00 € ist bei der Ermittlung der Höhe des anzuerkennenden Fehlbetrages in Abzug zu bringen.“

 

Natürlich darf es nicht Aufgabe der Stadt Tornesch sein, Parteien zu finanzieren. Jedoch sollte gerade der kommunalpolitische Nachwuchs aus Sicht der Verwaltung gefördert werden. Schließlich liegt in der kommunalen Ebene die Keimzelle der Demokratie und die Kommunalpolitik ist dringend auf Nachwuchs angewiesen, um die Selbstverwaltung auch zukünftig zu erhalten. Daher sollte ein Zuschuss zur außerschulischen Jugendbildung erhalten bleiben.

 

  1. Zuschüsse für Betriebsfeiern/-ausflüge der Beschäftigten

 

In der Vergangenheit wurden rd. 20 € pro Beschäftigten und Jahr als Zuschuss zu Betriebsfeiern/-ausflüge zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der Verwaltungsleitung war dies eine wichtige Anerkennung der Selbstverwaltung für die Arbeit der Verwaltung. Durch die durchgeführten Veranstaltungen wurde das gute Betriebsklima in der Stadtverwaltung gefördert, welches wiederum ein wichtiger Faktor war, um sich auf dem Markt als attraktive Arbeitgeberin zu behaupten.

 

Unter Punkt 3.1.37 führt das GPA aus:

 

„Unter Beachtung der maßgeblichen haushaltspolitischen Anforderungen (siehe Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen i.V.m. mit dem Haushaltskonsolidierungserlass) werden entsprechende Zuschüsse als nicht relevant für eine Berücksichtigung im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung angesehen. Ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für eine finanzielle Unterstützung wird nicht gesehen.

 

Die in 20218 gewährten Zuschüsse i.H.v. 3.216,50 € (2017 = 3.300 €) sind bei der Ermittlung der Höhe des anzuerkennenden Fehlbetrages in Abzug zu bringen.“

 

Das Produkt 111180.526100 – Betriebsveranstaltungen und Betriebssport wurde zum Haushaltsjahr 2020 bereits auf 1.700 € gekürzt, also auf rund 10 € pro Beschäftigen und Jahr. Eine weitere Kürzung ist aus Sicht der Verwaltungsleitung nicht ratsam (s.o.).

 

  1. Beitrag an die Kameradschaftskasse und Bewirtung bei Einsätzen, Übungen und Veranstaltungen der Feuerwehren.

 

Der Hauptausschuss hat auf Antrag der CDU-Fraktion zum Haushalt 2016 beschlossen, der Feuerwehr für die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Feuerwehrangehörigen jährlich 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Diese Haushaltsmittel sollten für die Durchführung der jährlichen Weihnachtsfeiern der Ortswehren Ahrenlohe und Esingen, sowie für Getränke bei Einsätzen und Dienstabenden verwendet werden.

 

Bei der späteren Budgetierung des Feuerwehrhaushaltes floss diese Summe mit ein und steht der Feuerwehr im Rahmen ihrer 400.000 €-Budgets zur Verfügung. Die sachgerechte Verwendung der Mittel weist die Feuerwehr im Rahmen der Rechnungslegung, die der Ratsversammlung vorgelegt wird, nach.

 

Im Rahmen der Prüfungen für 2018 kritisierte das GPA die Höhe der Bestände in den Kameradschaftskassen und zog alles, was über 20.000 € lag, von der Fehlbedarfszuweisung ab. Die Rücklagen wurden daraufhin reduziert.

 

In dem Bericht des GPA für das Haushaltsjahr 2019 lautet es jetzt unter Punkt 3.1.4.3 nunmehr:

 

Von der Stadt wurden durch Satzungen vom 28.12.2016 für die Freiwilligen Feuerwehren

Tornesch-Ahrenlohe (Wache Ost), Tornesch-Esingen (Wache West) und der

Jugendfeuerwehr Sondervermögen (Kameradschaftskassen) gebildet. Grundlage hierfür

sind die Vorgaben des § 2 a Brandschutzgesetz (BrSchG) in Verbindung mit § 4

Gemeindeordnung (GO). Die Kameradschaftskassen bestehen zur Pflege der

Kameradschaft in den einzelnen Wehren. Durch die Kameradschaftskassen sollen

Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zur Kameradschaftspflege oder solche, die für

das Durchfuhren von Feuerwehrveranstaltungen erforderlich sind, erworben werden.

In 2019 hat die Stadt Mittel i.H.v. 20.000,00 € (2018 = 20.000,00 €) zur Finanzierung von

zwei Weihnachtsfeiern der beiden Ortswehren und der während der Ausbildungs- und

Übungsabende benötigten Getränke zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde ein Betrag

i.H.v. 4.448,59 € (2018 = 2.731,40 €) übernommen, der überwiegend für die Finanzierung

der im Rahmen der Jahreshauptversammlungen entstandenen Bewirtungskosten

eingesetzt wurde.

Die Entwicklung der Kameradschaftskassen aller Wehren stellt sich wie folgt dar:

01.01.2017  01.01.2018  01.01.2019  01.01.2020

35.419,90  32.499,01  39.374,36  22.247,59

Veränderung zum Vorjahr

-8,25%  - 21,16%  -43,50%

 

Wie bereits im Bericht des GPA zum Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung

2017 angemerkt, ist es notwendig die Rücklage auf eine angemessene Höhe zu

begrenzen. Der deutliche Abbau der Rücklage in 2019 wird demzufolge von Seiten des

GPA begrüßt.

Anzumerken ist allerdings, dass dieser nicht aufgrund einer Reduzierung der von der Stadt

zur Verfügung gestellten Mittel erfolgte, sondern auf höhere Ausgaben der Feuerwehren

zum Vorjahr zurückzuführen ist. Hierbei handelte es sich u.a. um den Erwerb von

Vermögensgegenständen (neuer Geschirrspüler und Getränkeautomat für Kantine,

Lautsprecheranlage, Dienstschuhe), die nicht zweifelsfrei ausschließlich zur

Kameradschaftspflege oder der Durchführung von Feuerwehrveranstaltungen erforderlich

sind. Es ist aus Sicht des GPA somit unwahrscheinlich, dass die Finanzierung aus Mitteln

der Kameradschaftskasse den gesetzlichen und den Vorgaben der Satzungen für

Sondervermögen entsprach. Da die Notwendigkeit einer Anschaffung dem Grunde nach

durch das GPA aber nicht in Frage gestellt wird, erfolgt kein Abzug im Rahmen der

Feststellung des unvermeidlichen Fehlbetrages.

Grundsätzlich ist aus Sicht des GPA aber anzumerken, dass im Rahmen der Prüfung der

Jahresrechnung auf die Einhaltung der gesetzlichen und per Satzung vorgegebenen

Normen zu achten ist. Dies gilt selbstverständlich auch bei einer Bezuschussung der

Kameradschaftskasse in Form einer Pauschale und hier besonders für die Entwicklung

und Vorhaltung einer Rücklage in angemessener Hohe und ihrer ausschließlichen

Verwendung im Zusammenhang mit der Pflege der Kameradschaft. Es ist demzufolge

notwendig, die Höhe der pauschalen Zuschüsse einer regelmäßigen Kontrolle zu

unterziehen und ggfs, durch eine Absenkung den städtischen Haushalt zu entlasten.

 

Die Anmerkung wird beachtet. Dem Hauptausschuss obliegt als zuständigen Fachausschuss die Vorprüfung der Rechnungslegung. Allerdings wird dem GPA insofern widersprochen, als dass die o.g. Investitionen nicht der Kameradschaftspflege dienen (wird auf Wunsch im Einzelnen ausgeführt).

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

Bis zu 22.050 € weniger, wenn alles gestrichen werden soll

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Es werden keine weiteren Kürzungen bei den Punkten 1 bis 3 vorgenommen.

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