Beschlussvorlage - VO/21/110
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfungsanmerkungen des Gemeindeprüfungamtes zu den Fehlbetragszuweisungen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büroleitende Beamtin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.06.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Finanzausschuss hat am 09.12.2021 unter TOP 8 beschlossen, dass die Prüfbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes – GPA-, bei dem ein Betrag von der Bemessung der Fehlbedarfszuweisungen abgezogen wurde, in den Fachausschüssen politisch zu beraten, und dass bis zum 30.06.2021 entsprechende Beschlüsse zu fassen sind.
Für den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses sind folgende Punkte anzusprechen:
- Zuschüsse an politische Jugendorganisationen:
Erstmalig im Jahre 2005 hat der Finanzausschuss folgendes beschlossen:
„Auf Antrag der Jungen Union Tornesch – Uetersen sowie der Jusos Uetersen - Tornesch wird mit Zustimmung aller Fraktionen zur Haushaltsstelle 0.451100.700000 (Zuschuss an politische Jugendorganisationen) ein Betrag von 700 € eingeplant“
Seitdem stehen bei dem Produkt 362100.531860 – Außerschulische Jugendbildung - jährlich 700 € zur Verfügung, die auf Antrag bis zu einem Betrag von 350 € pro Antrag an die politischen Jugendorganisationen der Parteien ausgezahlt werden.
Dazu merkt das GPA im endgültigen Bericht unter Pkt. 3.1.1.4 an:
„Unter Beachtung der maßgeblichen haushaltspolitischen Anforderungen (siehe Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen i.V.m. mit dem Haushaltskonsolidierungserlass) wird eine Förderung der kommunalpolitischen Arbeit von politischen Jugendorganisationen als nicht relevant für Berücksichtigung im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung angesehen. Ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für eine finanzielle Unterstützung wird nicht gesehen.
Der in 20218 gewährte Zuschuss i.H.v. 350,00 € ist bei der Ermittlung der Höhe des anzuerkennenden Fehlbetrages in Abzug zu bringen.“
Natürlich darf es nicht Aufgabe der Stadt Tornesch sein, Parteien zu finanzieren. Jedoch sollte gerade der kommunalpolitische Nachwuchs aus Sicht der Verwaltung gefördert werden. Schließlich liegt in der kommunalen Ebene die Keimzelle der Demokratie und die Kommunalpolitik ist dringend auf Nachwuchs angewiesen, um die Selbstverwaltung auch zukünftig zu erhalten. Daher sollte ein Zuschuss zur außerschulischen Jugendbildung erhalten bleiben.
- Zuschüsse für Betriebsfeiern/-ausflüge der Beschäftigten
In der Vergangenheit wurden rd. 20 € pro Beschäftigten und Jahr als Zuschuss zu Betriebsfeiern/-ausflüge zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der Verwaltungsleitung war dies eine wichtige Anerkennung der Selbstverwaltung für die Arbeit der Verwaltung. Durch die durchgeführten Veranstaltungen wurde das gute Betriebsklima in der Stadtverwaltung gefördert, welches wiederum ein wichtiger Faktor war, um sich auf dem Markt als attraktive Arbeitgeberin zu behaupten.
Unter Punkt 3.1.37 führt das GPA aus:
„Unter Beachtung der maßgeblichen haushaltspolitischen Anforderungen (siehe Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen i.V.m. mit dem Haushaltskonsolidierungserlass) werden entsprechende Zuschüsse als nicht relevant für eine Berücksichtigung im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung angesehen. Ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für eine finanzielle Unterstützung wird nicht gesehen.
Die in 20218 gewährten Zuschüsse i.H.v. 3.216,50 € (2017 = 3.300 €) sind bei der Ermittlung der Höhe des anzuerkennenden Fehlbetrages in Abzug zu bringen.“
Das Produkt 111180.526100 – Betriebsveranstaltungen und Betriebssport wurde zum Haushaltsjahr 2020 bereits auf 1.700 € gekürzt, also auf rund 10 € pro Beschäftigen und Jahr. Eine weitere Kürzung ist aus Sicht der Verwaltungsleitung nicht ratsam (s.o.).
- Beitrag an die Kameradschaftskasse und Bewirtung bei Einsätzen, Übungen und Veranstaltungen der Feuerwehren.
Der Hauptausschuss hat auf Antrag der CDU-Fraktion zum Haushalt 2016 beschlossen, der Feuerwehr für die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Feuerwehrangehörigen jährlich 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Diese Haushaltsmittel sollten für die Durchführung der jährlichen Weihnachtsfeiern der Ortswehren Ahrenlohe und Esingen, sowie für Getränke bei Einsätzen und Dienstabenden verwendet werden.
Bei der späteren Budgetierung des Feuerwehrhaushaltes floss diese Summe mit ein und steht der Feuerwehr im Rahmen ihrer 400.000 €-Budgets zur Verfügung. Die sachgerechte Verwendung der Mittel weist die Feuerwehr im Rahmen der Rechnungslegung, die der Ratsversammlung vorgelegt wird, nach.
Im Rahmen der Prüfungen für 2018 kritisierte das GPA die Höhe der Bestände in den Kameradschaftskassen und zog alles, was über 20.000 € lag, von der Fehlbedarfszuweisung ab. Die Rücklagen wurden daraufhin reduziert.
In dem Bericht des GPA für das Haushaltsjahr 2019 lautet es jetzt unter Punkt 3.1.4.3 nunmehr:
„Von der Stadt wurden durch Satzungen vom 28.12.2016 für die Freiwilligen Feuerwehren
Tornesch-Ahrenlohe (Wache Ost), Tornesch-Esingen (Wache West) und der
Jugendfeuerwehr Sondervermögen (Kameradschaftskassen) gebildet. Grundlage hierfür
sind die Vorgaben des § 2 a Brandschutzgesetz (BrSchG) in Verbindung mit § 4
Gemeindeordnung (GO). Die Kameradschaftskassen bestehen zur Pflege der
Kameradschaft in den einzelnen Wehren. Durch die Kameradschaftskassen sollen
Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zur Kameradschaftspflege oder solche, die für
das Durchfuhren von Feuerwehrveranstaltungen erforderlich sind, erworben werden.
In 2019 hat die Stadt Mittel i.H.v. 20.000,00 € (2018 = 20.000,00 €) zur Finanzierung von
zwei Weihnachtsfeiern der beiden Ortswehren und der während der Ausbildungs- und
Übungsabende benötigten Getränke zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde ein Betrag
i.H.v. 4.448,59 € (2018 = 2.731,40 €) übernommen, der überwiegend für die Finanzierung
der im Rahmen der Jahreshauptversammlungen entstandenen Bewirtungskosten
eingesetzt wurde.
Die Entwicklung der Kameradschaftskassen aller Wehren stellt sich wie folgt dar:
01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020
35.419,90 32.499,01 39.374,36 22.247,59
Veränderung zum Vorjahr
-8,25% - 21,16% -43,50%
Wie bereits im Bericht des GPA zum Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung
2017 angemerkt, ist es notwendig die Rücklage auf eine angemessene Höhe zu
begrenzen. Der deutliche Abbau der Rücklage in 2019 wird demzufolge von Seiten des
GPA begrüßt.
Anzumerken ist allerdings, dass dieser nicht aufgrund einer Reduzierung der von der Stadt
zur Verfügung gestellten Mittel erfolgte, sondern auf höhere Ausgaben der Feuerwehren
zum Vorjahr zurückzuführen ist. Hierbei handelte es sich u.a. um den Erwerb von
Vermögensgegenständen (neuer Geschirrspüler und Getränkeautomat für Kantine,
Lautsprecheranlage, Dienstschuhe), die nicht zweifelsfrei ausschließlich zur
Kameradschaftspflege oder der Durchführung von Feuerwehrveranstaltungen erforderlich
sind. Es ist aus Sicht des GPA somit unwahrscheinlich, dass die Finanzierung aus Mitteln
der Kameradschaftskasse den gesetzlichen und den Vorgaben der Satzungen für
Sondervermögen entsprach. Da die Notwendigkeit einer Anschaffung dem Grunde nach
durch das GPA aber nicht in Frage gestellt wird, erfolgt kein Abzug im Rahmen der
Feststellung des unvermeidlichen Fehlbetrages.
Grundsätzlich ist aus Sicht des GPA aber anzumerken, dass im Rahmen der Prüfung der
Jahresrechnung auf die Einhaltung der gesetzlichen und per Satzung vorgegebenen
Normen zu achten ist. Dies gilt selbstverständlich auch bei einer Bezuschussung der
Kameradschaftskasse in Form einer Pauschale und hier besonders für die Entwicklung
und Vorhaltung einer Rücklage in angemessener Hohe und ihrer ausschließlichen
Verwendung im Zusammenhang mit der Pflege der Kameradschaft. Es ist demzufolge
notwendig, die Höhe der pauschalen Zuschüsse einer regelmäßigen Kontrolle zu
unterziehen und ggfs, durch eine Absenkung den städtischen Haushalt zu entlasten.“
Die Anmerkung wird beachtet. Dem Hauptausschuss obliegt als zuständigen Fachausschuss die Vorprüfung der Rechnungslegung. Allerdings wird dem GPA insofern widersprochen, als dass die o.g. Investitionen nicht der Kameradschaftspflege dienen (wird auf Wunsch im Einzelnen ausgeführt).
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| Bis zu 22.050 € weniger, wenn alles gestrichen werden soll | ||||
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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