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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/05/029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu A:

Der B-Plan wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 27.09.04 mit der Abwägung zur öffentlichen Auslegung und dem Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung.

 

Die erneute öffentliche Auslegung fand statt vom 17.01.05 bis 17.02.05.

 

Aus der Öffentlichkeit kommen Anregungen von:

§         Giesela und Siegfried Hoffmann, Liebermannweg 5

§         Anja und Holger Blaschke, Liebermannweg 6

§         Wolfgang  Griesing, Barlachring 16

 

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange melden Anregungen:

§         BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen

 

 

Zu B:

Für die erforderliche Abwägung der Stellungnahmen werden zunächst die Einwender mit ihren Anregungen zitiert und dann die Abwägung vorgeschlagen. (Gleichlautende Abwägungsvorschläge sind kursiv markiert.)

 

Giesela und Siegfried Hoffmann, Liebermannweg 5, vom 10.02.05:

„Unter Hinweis auf unser grundsätzliches Scheiben vom 6. September 2004 sind wir nicht bereit, die geplante Änderung der Ausweisung für das Grundstück Liebermannweg 4 zu akzeptieren. Die Ausweisung in ein WA-Gebiet für nur dieses eine Grundstück bedeutet eine Insel im WR-Gebiet, von dem dann für die angrenzenden Grundstücke höhere Lärmbelästigungen zu erwarten sind. Durch die WA-Ausweisung wäre die Möglichkeit, auf dem Grundstück Liebermannweg 4 einen Laden, einen Kiosk oder sogar eine kleine Gaststätte zu errichten, rechtlich möglich. Da dieses Grundstück direkt an den Schulweg und die Schule grenzt, liegt es auf der Hand, dass dort so ein Gewerbebetrieb errichtet wird, zumal die jetzigen Bewohner schon älter sind und bei einem Verkauf sofort ein entsprechender Investor zur Verfügung stünde.

Wir müssen schon jetzt einen erhöhten Verkehrslärm durch den zunehmenden Schulbetrieb ertragen. Wenn die Schule einmal fertig sein wird, werden Hunderte von Schülern diesen Schulweg wählen, besonders dann, wenn sie wissen, dass direkt vor ihrer Schule noch eine Einkaufsmöglichkeit (und zwar dann die Einzige im gesamten Einzugsbereich der Schule!) existiert (auch in den Schulpausen dürfte sich dann dort etliches abspielen....). Diese sich abzeichnende Entwicklung ist für unsere Wohngegend und auch für den Schulträger nicht hinnehmbar. Es ist nicht einsehbar, dass die durch die jetzige Ausweisung garantierte Wohnqualität geändert und verschlechtert werden soll, da sich seit der damaligen Aufstellung des B-Planes nichts Grundlegendes geändert hat: Der jetzt als Änderungsgrund aufgeführte Tennisplatz war bereits vorhanden, die Schule, wenn auch nicht so groß, war auch schon da, die Schulerweiterungsflächen waren ebenfalls schon ausgewiesen. Darauf konnte und durfte sich der bauwillige Bürger einstellen und durfte dem Bebauungsplan vertrauen.

 

Wenn das jetzt vorliegende Lärmgutachten für das Grundstück Liebermannweg 4 höhere Lärmwerte prognostiziert, sollte die Stadt Tornesch nicht die Ausweisung dieses Grundstückes ändern, sondern Voraussetzungen schaffen, wonach die jetzige Ausweisung erhalten bleiben kann: Dieses wäre unsere Meinung nach leicht möglich, wenn die jetzige Durchgangsmöglichkeit vom Liebermannweg zum Schulgelände um einige Meter Richtung Tennisplatz verschwenkt würde. Da das neue Schulgebäude sowieso eine Verschwenkung des Schulweges erfordert, liegt es doch auf der Hand, den gesamten Schulweg um einige Meter zu verlagern. Dadurch könnte der schon vorhandene Lärmschutzwall auch einige Meter Richtung Tennisplatz verlängert werden und das Grundstück Liebermannweg 4 läge nicht mehr im direkten Lärmeinwirkungsbereich der Schule. Die neue Wegführung wäre auch ausweisungstechnisch ohne zusätzliche Änderungen möglich, da die dort angrenzenden Häuser eine WA-Ausweisung erhalten sollen.

Die unsinnige WA-Insel im Liebermannweg wäre damit vom Tisch und eine Einheitlichkeit des Gebietes gewährleistet.

 

Wir bitten Sie dringend, unsere Einwendungen zu berücksichtigen, da wir sonst -wie schon im Schreiben vom 6.9.04 erwähnt- das gesamte Änderungsverfahren gerichtlich überprüfen lassen werden.

 

Abwägungsvorschlag:              Die Bedenken gegen eine „Kioskentwicklung“ an jener Stelle könnten in der Tat Realität werden. Städtischerseits wird solche Entwicklung jedoch nicht angestrebt. Dies sicherzustellen, wird von der Möglichkeit des § 1 Abs. 5 BauNVO Gebrauch gemacht und für das Grundstück Liebermannweg 4 festgesetzt, dass die im Allgemeinen Wohngebiet zulässige Nutzung (§ 4 Abs. 2 Pkt. 2. BauNVO) „die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften“ hier nicht zugelassen wird.

 

Der angeregten Maßnahme einer Verschwenkung der Durchgangsmöglichkeit bedarf es dann nicht.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

 

Anja und Holger Blaschke, Liebermannweg 6, vom 14.02.05

Das Schreiben ist identisch mit dem der Eheleute Hoffmann vom 10.02.05 (s.o.)

 

Abwägungsvorschlag:              Die Bedenken gegen eine „Kioskentwicklung“ an jener Stelle könnten in der Tat Realität werden. Städtischerseits wird solche Entwicklung jedoch nicht angestrebt. Dies sicherzustellen, wird von der Möglichkeit des § 1 Abs. 5 BauNVO Gebrauch gemacht und für das Grundstück Liebermannweg 4 festgesetzt, dass die im Allgemeinen Wohngebiet zulässige Nutzung (§ 4 Abs. 2 Pkt. 2. BauNVO) „die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften“ hier nicht zugelassen wird.

 

Der angeregten Maßnahme einer Verschwenkung der Durchgangsmöglichkeit bedarf es dann nicht.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

 

Wolfgang  Griesing, Barlachring 16 vom 29.01.05:

„Am Freitag. 28.01.2005., hatte ich Gelegenheit, den geänderten und erneut ausgelegten B-Planentwurf 67 bei Herrn Oppermann einzusehen.

Den in meinem/unserem Schreiben vom 09.9.2004 gemachten Einwendungen zum ersten Entwurf konnte entsprochen werden:

die Bebauung (u.a.) östlich der bestehenden (ehem. Real-) Schule wird/bleibt reines Wohngebiet (WR). (Anlieger Barlachring/Slevogtweg ...)

 

In einem weiteren Schreiben (vom 17.10.2004) hatte ich nach vorheriger Einsichtnahme in den „Gestaltungsplan zur Verkehrssituation“ (hier: Anlieferung Mensa) bei Herrn Borchert nachfolgenden Punkt angesprochen:

„als geplante Anlieferungszufahrt zu der auf der nördlichen Seite des neuen Schulkomplexes befindlichen Mensa soll der unbefestigte Fuß- und Radweg zwischen Barlachring und Paul-Klee-Weg dienen (Teil des Slevogtweges)“ und dazu angemerkt: „die Mensa-Anlieferung per Kfz würde über einen Weg verlaufen, der bisher allein Fußgängern und Radfahrern vorbehalten war Z 240/241, Kfz. ... nicht erlaubt!“

 

-              „dies entspräche einer signifikanten Zunahme der Verkehrsbelastung des vom Kfz- Verkehr bisher unbelasteten Wegeabschnittes im WR, auch wenn zunächst nur mit einer max. (??) einmaligen Zufahrt/Tag gerechnet wird.“

 

-              „der jetzige Grandweg müßte befestigt werden;

dazu mein Hinweis: bei der seinerzeitigen Ausbauplanung 1982/83 (im Rahmen des B-Planes 25) wurde ausdrücklich - trotz gegenteiligen Wunsches eines einzelnen Anliegers -der Slevogtweg mit Rücksicht auf die Bewässerung und Bewurzelung des wertvollen Eichenbestandes mit einer wasserdurchlässigen, unbefestigten Decke versehen.“

 

-              „Ich bitte, die Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung „Anlieferung Mensa“ unter den Aspekten des nachhaltigen Naturschutzes, aber auch den praktischen Erwägungen einer Infrastruktur der KGS, die ihre hauptsächliche Verkehrserschließung von der Friedlandstraße/Klaus-Groth-Straße erfährt, zu verwirklichen. Hierbei sind selbstverständlich Feuerwehrzufahrten ausgenommen!“

 

Ich erlaube mir, auf vorgenannte Planung, - die insofern (doch) Gegenstand des Bebauungsplanes ist, weil der angesprochene Abschnitt des Slevogtweges in diese Grenzen durch deutliche Markierung aufgenommen ist -, erneut hinzuweisen und meinen Alternativvorschlag „Anlieferung zur Mensa über den für die Verkehrserschließung der KGS sinnvollen Weg über die Friedlandstraße/Klaus-Groth-Straße“ bei der weiteren Ausarbeitung zu verfolgen. Fragen bzgl. des Naturschutzes würden sich hierbei wohl nicht stellen.“

 

Abwägungsvorschlag:              Es ist nicht angedacht, den Slevogtweg, der als Fuß- und Radweg mit begleitendem Knick besteht, zu verändern. Er kann lediglich als Notweg für Rettungsfahrzeuge genutzt werden. Um alle Zweifel auszuräumen, wird der Slevogtweg planungsrechtlich analog zum Paul-Klee-Weg als Fuß- und Radweg mit begleitender Grünfläche festgesetzt.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen vom 10.02.05:

„im Zuge der Erörterungen und gemeindlichen Beschlüsse anlässlich der ersten Auslegung des B-Plans 67 führt die Stadt Tornesch z.Zt. eine erneute Auslegung des B-Plans durch.

 

Mir zugegangene Informationen veranlassten mich zu einem Gespräch mit Herrn Borchert am 2.2.2005 in Ihrem Hause. Hierbei ging es mir um umwelt- und naturschutzrechtliche Fragen, zumal der BUND bisher nicht über das Ergebnis Ihrer Beratungen anlässlich der ersten Auslegung informiert wurde.

 

Anlass für die nachfolgenden Darlegungen ist der mir von Herrn Borchert erläuterte Gestaltungsplan der Außenanlagen des Schulzentrums, der nach Herrn Borchert auch jetzt noch nicht als endgültig betrachtet werden kann. Insbesondere wegen der angedachten Zu- und Abfahrtswege in und offenbar auch außerhalb des Schulgeländes befürchtet der BUND weitergehende negative Auswirkungen auf den Baumbestand über die nach dem B-Plan bisher geplanten Veränderungen hinaus.

 

Herr Borchert legte dar, dass es gewisse Zufahrtsprobleme für das alte Jugendzentrum und die neue Mensa gäbe der Lage der neuen Sporthalle wegen. Es sei dennoch weiterhin geplant, die Zuwegung von der Klaus-Groth-Straße her südlich an der neuen Sporthalle vorbei zu führen, wie dies bisher zum Jugendzentrum erfolgte.

 

Es solle jedoch auch Überlegungen gegeben haben, die Zuwegung von Osten her durch das WR am Barlachring zu führen, evtl. über den Liebermannweg oder den Slevogtweg, was ja der Ausweisung dieses Gebietes als WR mit verkehrsberuhigten Wegeflächen widersprechen würde.

 

Obgleich Herr Borchert eine Einbeziehung des Slevogtweges mit den Worten: „Nein, dort nicht!“ ausschloß, macht der BUND im Falle einer Einbeziehung ausdrücklich auf nachhaltige negative Umweltauswirkungen in diesem Bereich aufmerksam.

 

Der Slevogtweg Flurstücke 114/63 und 114/64, der vom Pinnauring bis zum Paul-Klee-Weg am Schulgelände führt, besteht in seiner Ost-West-Längsrichtung in der nördlichen Flächenhälfte aus einem alten Knick mit darin stehenden alten Eichen, südlich daneben begleitet von einem festen, wasserdurchlässigen Sandweg, der offensichtlich nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Der alte Eichenbestand dieses alten Knicks setzt sich deutlich erkennbar nach Westen entlang fort, südlich am Schulgebäude vorbei. Es war seinerzeit bei Ausweisung und Anlage des Wohngebietes umweltpolitischer Beschluss, diesen Weg zum Schutz der Eichen nicht zu versiegeln. Dazu gab es auch Stellungnahmen des Landesamtes für Natur- und Umweltschutz in Kiel. Auf die z.Zt. im Kieler Umweltministerium erarbeiteten neuen Richtlinien zum besseren Schutz von Knicks mache ich aufmerksam.

 

Es kann dieser Weg nicht für den Verkehr freigegeben oder gar versiegelt werden.

 

Ich weise hierbei auf Abschnitt 6 ,,Natur und Landschaft“ in den Begründungen zum B-Plan vom 23.7.04 und vom 6.1.05 durch die Stadt Tornesch hin. In den Abschnitten 6.3, 6.5 und insbesondere 6.6 wird vom Erhaltungsgebot von Einzelbäumen und Knicks gesprochen und erklärt, dass es keine über den Schul-, Tennis- und Sportplatzbereich hinausgehende zusätzliche und ausgleichspflichtige Neuversiegelung im übrigen B-Planbereich geben wird. Der BUND hofft, ja er geht davon aus, dass die Stadt Tornesch diese Zusage auch einhält.

 

Fazit:

Eine Zuwegung zum Jugendzentrum und zur Mensa sollte ausschließlich von der Klaus-Groth-Straße her erfolgen.

 

Erfreulich ist im Übrigen die Tatsache, dass die Stadt Tornesch im Abschnitt 6.6 „Eingriffsregelung“ der Begründung vom 6.1.05 nunmehr sich zur beabsichtigten Ausgleichsmaßnahme (Aufforstungsflächen) äußert.“

 

Abwägungsvorschlag:                            Es ist nicht angedacht, den Slevogtweg, der als Fuß- und Radweg mit begleitendem Knick besteht, zu verändern. Er kann lediglich als Notweg für Rettungsfahrzeuge genutzt werden. Um alle Zweifel auszuräumen, wird der Slevogtweg planungsrechtlich analog zum Paul-Klee-Weg als Fuß- und Radweg mit begleitender Grünfläche festgesetzt.

 

Auch der Liebermannweg kommt in dem Abschnitt zum Paul-Klee-Weg lediglich für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen in Betracht.

 

Abwägungsergebnis:                            Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„1.   Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 67 „Klaus-Groth-Straße“ vorgebrachten Anregungen hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH

Staatliches Umweltamt Itzehoe

Forstamt Rantzau

BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen

 

Karin und Klaus Kopf, Theodor-Storm-Ring 32

Florian Kopf, Theodor-Storm-Ring 32

Monika und Peter Gowitzke, Kokoschkaweg 8a

Claudia und Michael Fehse, Noldering 22a

Solveig Kroeger-Wilke, Noldering 54

Wolfgang und Sigrid Griesing, Barlachring 16

 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

Maria-Theresia Fischer, Claudiusweg 3

Giesela und Siegfried Hoffmann, Liebermannweg 5

Martensen

Rainer

Noldering 8

Asmussen

Dieter

Noldering 12 a

Vogt

Pascal

Noldering 1

Schreck

Beate

Noldering 6

Cornils

Arne

Noldering 3

Reichert

Heico

Noldering 5

Blunck-Schmitt

Sibille

Noldering 10

Müsebeck

Ralf

Noldering 8 a

Blaschke

Anja

Liebermannweg 6

Kröger

Gudrun

Barlachring 8 a

Kröger

Uwe

Barlachring 8 a

Schweizer

Kerstin

Barlachring 8

Schweizer

Joachim

Barlachring 8

Jeromin

Ralf

Barlachring 6

Jeromin

Elke

Barlachring 6

Plapp

Wolfgang

Barlachring 7

Plapp

Gisela

Barlachring 7

Harder

Rita

Barlachring 9

Vogel

Inge

Barlachring 11

Ohff

Peter

Barlachring 11 a

Weingärtner

Georg

Barlachring 12

Weingärtner

Heike

Barlachring 12

Schröder

Rolf

Barlachring 13 a

Conradt

Anneliese

Barlachring 15 a

Conradt

Reimer

Barlachring 15 a

Sahbudak

Süleymann

Barlachring 18

Sahbudak

Güldane

Barlachring 18

Irrgang

ohne

Barlachring 17

Karstaedt

Jürgen

Barlachring 20

Karstaedt

Bärbel

Barlachring 20

Neubauer

Caren

Barlachring 19

Witte

Cornelia

Barlachring 19 a

Witte

Henning

Barlachring 19 a

Hiort

Joachim

Barlachring 22

Sahbudak

Sultan

Barlachring 21

Reimer

Heike

Barlachring 24

Anger

Ulrich

Barlachring 26

Heidorn

Ute

Barlachring 30

Ewert

Alexander

Barlachring 36

Ewert

Anja

Barlachring 36

Klüß

Hiltrud

Barlachring 38

Klüß

Sven

Barlachring 38

 

 

 

Blaschke

Anja

Liebermannweg 6

Störling

ohne

Liebermannweg 2

Bitterlich

ohne

Liebermannweg 3

Siebert

Peter

Liebermannweg 1

Marquardt

Brigitte

Liebermannweg 1

Meyer

Dieter

Noldering 28

Meyer

Gesine

Noldering 28

Wurl

Kirsten

Noldering 30

Wurl

Wolfgang

Noldering 30

Poppe

Steffen

Noldering 32 a

Warnstedt-Poppe

Karen

Noldering 32 a

Poppe

Peter

Noldering 32 a

Bubolz

Monika

Noldering 34 a

Bubolz

Thomas

Noldering 34 a

Cord

Rainer

Noldering 40

Schur

Rosemarie

Noldering 36

Schur

Horst

Noldering 36

Schur

Jennifer

Noldering 36

Schur

Norman

Noldering 36

Loos

Helmut

Sompweg 12

Zimmermann

Inga

Noldering 34

Zimmermann

Hans-Peter

Noldering 34

 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

Wurl

Wolfgang

Noldering 30

Poppe

Peter

Noldering 32 a

Hoffmann

Siegfried

Liebermannweg 5

Schweizer

Joachim

Barlachring 8

Kröger

Uwe

Barlachring 8 a

Herzog

Edeltraut

Barlachring 14 a

Kondraciuk

Yvonne

Noldering 25

Cord

Rainer

Noldering 40

Cord

Brigitte

Noldering 40

Cord

Randi

Noldering 40

Naus

Hedwig

Noldering 40

Meyer

Dieter

Noldering 28

Bubolz

Thomas

Noldering 34 a

Bubolz

Monika

Noldering 34 a

Warnstedt-Poppe

Karen

Noldering 32 a

Poppe

Peter

Noldering 32 a

Reiniger

Günter

Noldering 28 a

Reiniger

Christel

Noldering 28 a

Schur

Horst

Noldering 36

Schur

Rosemarie

Noldering 36

Schur

Jennifer

Noldering 36

Schur

Norman

Noldering 36

Loos

Helmut

Sompweg 12

Zimmermann

Inga

Noldering 34

Zimmermann

Hans-Peter

Noldering 34

 

Die Abwägung aus B der Vorlage vom 09.09.04 wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen.

 

2.  Die zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 67 „Klaus-Groth-Straße“ vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

Wolfgang  Griesing, Barlachring 16

Giesela und Siegfried Hoffmann, Liebermannweg 5

Anja und Holger Blaschke, Liebermannweg 6

BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen

 

Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen.

 

3.  Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan 67 „Klaus-Groth-Straße“ als Satzung.

 

4.  Die Begründung wird gebilligt.

 

5.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 67 ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

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