Beschlussvorlage - VO/08/381
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren K22 / Stellungnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Peter Borchert
- Beteiligt:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.04.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
1. Allgemeines / Einführung
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S.-H. hat mit Schreiben vom 18.02.08 die Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der K22 von Uetersen bis Tornesch zur öffentlichen Auslegung vom 04.03.-04.04.08 übersandt. Die öffentliche Bekanntmachung ist am 22.02.08 erfolgt. Einwendungen können bis zum 02.05.08 abgegeben werden. Die Stadt ist gehalten ihre Stellungnahme bis zum 09.05. zu erteilen. Sofern die Stadt sich den Klageweg offen halten möchte, ist die Abgabe der Stellungnahme bis zum 02.05.08 erforderlich. Im Fall einer Klage muss die Stadt eine unmittelbare Betroffenheit begründen können, die dürfte in diesem Fall nicht gegeben sein. Die Einwendungen werden in einem nichtöffentlichen Termin erörtert.
Ab Beginn der Auslegungsfrist gilt die Veränderungssperre gemäß Straßen- und Wegegesetz.
Der Ausbauentwurf entspricht im Wesentlichen dem vorherigen Planverfahren ohne die Verlegung der L107 und beinhaltet eine Gesamtstreckenlänge von rd. 4,15Km.
Die Planunterlagen sind in 7 Aktenordnern enthalten und werden für die Ausschussberatung auf das Wesentliche komprimiert.
Folgende Unterlagen wurden nach neuesten technischen und rechtlichen Erfordernissen erarbeitet:
- Straßenbauplanung mit Bauwerksverzeichnis
- Verkehrsplanerische Untersuchung
- Verkehrslärmuntersuchung
- Wassertechnische Untersuchung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Umweltverträglichkeitsstudie (UWS), FFH-Verträglichkeitsstudie S.-H.- Elbästuar
- Faunaistische Untersuchung
- Grunderwerbsplan
- Variantenuntersuchungen mit Plänen, Massen- und Kostenermittlungen
2. Rechtliches
Rechtsgrundlagen:
- Landesverwaltungsgesetz S.-H.
- Bekanntmachungsverordnung S.-H.
- Straßen- und Wegegesetz S.-H.
- Bundesimmissionsschutzgesetz mit EU-Recht
- Naturschutzgesetze Bund/Land mit EU-Recht
- Wassergesetze Bund/Land mit EU-Recht
- Vereinbarung Kreis/Uetersen/Tornesch von 1981 über den Ausbau auf vorhandener Trasse / in F- und B-Plänen festgesetzte Trasse
- Landesplanung, Regionalplan, Planungsraum I, 1998
- Kreisentwicklungsplan / KEK 2007
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan Uetersen/Tornesch/Moorrege/Heidgraben, 1971-2008 (einschl. aller Änderungen)
- Bebauungsplan 15-Tornesch, 1979-1997
- Bebauungsplan 22- 2. Änd. Tornesch, 1977-1997
Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens hat die Stadt Tornesch Stellungnahmen und Prüfaufträge an den Kreis als Planungsträger gegeben, die zum Teil nicht den vorgenannten Rechtsgrundlagen (Vereinbarung/Bauleitplanung) entsprechen.
In dem nun vorliegenden Planfeststellungsverfahren wird durch den Rahmen einschlägiger Gesetze unter Anhörung der Öffentlichkeit und Abwägung aller relevanten Aspekte mit dem Planfeststellungsbeschluss neues Recht gesetzt. Es ist daher problematisch Stellungnahmen/Anregungen in dieses Rechtsverfahren einzubringen, die nicht der eigenen städtischen Rechtssetzung entsprechen. Gemäß §43 Gemeindeordnung müsste der
Bürgermeister Widerspruch gegen derartige Beschlüsse einlegen.
Verwaltungsseitig kann es daher nur Beschlussvorschläge geben, die den Rechtsgrundlagen entsprechen.
Hinsichtlich der Entscheidung über eine Trassenwahl gilt insbesondere das Minimierungsgebot der Betroffenheit von Menschen und des Eingriffes in den Naturhaushalt. Ein Ausbau auf vorhandener und über die Bauleitplanung ausgewiesener Trassen ist daher grundsätzlich vorzuziehen, insbesondere wenn die Betroffenheiten in der Bilanzierung der Alternativen im Rahmen gesetzlicher Regelungen ausgeglichen werden können. Da mit Klagen zu jeder Planalternative gerechnet werden muss, hat in der gerichtlichen Abwägung nur die vorgelegte Planung eine Chance Rechtskraft und Rechtsbeständigkeit zu erlangen.
Die auszubauende Straße ist als Kreisstraße klassifiziert, die eine verbindende Funktion von 2 Städten hat. Regionale und überregionale Funktionen haben die Landes- und Bundesstraßen.
Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens hat der Kreis eindeutig dokumentiert, dass der Ausbau auf der weitgehend vorhandenen Trasse (Vorzugsvariante) erfolgen soll.
3. Straßenbauentwurf
Die Ausbaustrecke beginnt in Uetersen in Höhe der Gleisanlage Stora Enso und führt mit einer neuen Brücke mit südlicher Trassenverschwenkung über den Ohrtbrookgraben zur bereits 2001 ausgebauten Einmündung der L107/In de Hörn/Wischmöhlenweg (nicht Gegenstand dieses Verfahrens). Im Bereich der Trassenverschwenkung wird der Geh- und Radweg separat über den alten Wischmöhlenweg mit entsprechender Teilentsiegelung der Oberfläche geführt. Anschließend erfolgt ein Vollausbau der Kreuzung K22/L107 (Ostseite) mit Signalanlage und eine Unterführung der DB-Gleisanlagen mit Anschluss des ausgebauten Großer Moorweg (2004).
Die schienengleichen Bahnübergänge Denkmalstraße und Gärtnerweg werden geschlossen. Die Straßen Kaffetwiete und Bockhorn erhalten Wendeanlagen. Die schienengleichen Übergänge L107 und Kreyhorn verbleiben unverändert.
Zwischen dem Großer Moorweg und der K22 wird eine Geh- und Radwegverbindung hergestellt.
Der Borstelweg (Gärtnerweg) erhält eine Geh- und Radwegverbindung zur K22 mit 3% Längsneigung. Die K22 erhält einen durchgehenden Geh- und Radweg von 2,0-2,5m Breite mit einem 1,75-2,0m breiten Trennstreifen (außerhalb Unterführung) an der Westseite. Die Fahrbahn ist 6,5m breit geplant.
Die Längsneigung in der Unterführung beträgt 3%, der Geh- und Radweg ist durch eine Stützwand mit Schutzgeländer von der Fahrbahn abgegrenzt.
Zwischen der L107 und der DB sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wälle, Wände) geplant, im übrigen Bereich wurden rechnerische Nachweise hinsichtlich der Lärmschwellenwerte gemäß der Straßenlärmschutzverordnung geführt .
Für zusätzliche Versiegelungen und Landschaftseingriffe sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Vorhandener Bewuchs (Knicks etc.) wird weitgehend erhalten, Neuanpflanzungen sind geplant.
Das Oberflächenwasser wird über Gräben und Kanäle mit Rückhaltebecken einschließlich Leichtstoffabscheider abgeleitet. Im Bereich der Brücke über den Ohrtbrookgraben wird eine Fläche für Stauraumausgleich (Pinnau) geschaffen.
Die Trassenführung wird außerhalb der OD für eine Geschwindigkeit von 80km/h ausgelegt.
Die Verkehrsentlastung der K20/L110 im Stadtkern beläuft sich auf max. 3700Kfz/24h (22.400/18.700kfz/24h,Prognose 2020). Die Belastung der K22 beträgt im Prognosejahr 2020 8.400-8.700kfz/24h.
Die Kosten belaufen sich auf 19,5Mio.
4. Regionale verkehrsplanerische Betrachtungen / Auswirkungen
Die Westumgehung Pinneberg und die A20 haben keine bedeutsamen Auswirkungen auf die K22. Eine künftige planfreie Querung L107/DB hat ebenfalls für die K22 keine Bedeutung.
Bautermine sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
5. Bauabschnitte
2 Bauabschnitte der K22 sind bereits realisiert worden:
- 2001 Einmündung in de Hörn/Wischmöhlenweg/L107
- 2004 Großer Moorweg/Kreisverkehrsplatz L110
6. Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen
Neuanlagen
- Waldfläche 22.080m²
- Feldgehölze 2.540m²
- Knicks 1.140m
- Einzelbäume/Baumreihen 339St
- Kleingewässer 1.250m²
- Hochstaudenflur/Krautsäume 15.060m²
- Röhricht/Uferstauden/ feuchte Hochstaudenflur 21.210m²
- Extensiv genutztes Feuchtgrünland 55.530m²
- Entsiegelung 2.300m²
Die FFH-Verträglichkeitsstudie hat im Hinblick auf die Pinnau (Elbästuar) keine Konflikte erkennen lassen.
Die Ausgleichsflächen liegen beiderseits des Ohrtbrookgraben unterhalb der Kreuzung der K22 , östlich K22/In de Hude und südlich Forst Rantzau.
Im Bereich In de Hude und Kaffeetwiete sind Regenrückhaltebecken mit Leichtstoff-abscheidern geplant.
Stauraumausgleich ist am Ohrtbrookgraben vorgesehen.
Lärmschutzwälle/-wände sind zwischen der L107 und der DB geplant. Die Anlagen erreichen eine Höhe von 3.10-3.80m über der Straßenoberfläche. Die Trogwände der Unterführung sollen hochabsorbierend ausgeführt werden.
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UWS) behandelt die Schutzgüter Mensch, Flora, Fauna, Wasser, Boden, Luft, Klima, Landschaft und Kultur.
7. Bisherige Forderungen / Beschlüsse der Stadt
- Verknüpfung Westumgehung Pinneberg
Verkehrliche Auswirkungen sind unbedeutend. Bautermine sind nicht Gegenstand des
Verfahrens.
- Verkehrliche Auswirkungen verlegte B431
Untersuchung nicht erforderlich, da keine absehbare Planung besteht (im
Bundesverkehrswegeplan nicht enthalten)
- Anbindung G+R Gärtnerweg bei Schließung BÜ Gärtnerweg
Ist vorgesehen (über Borstelweg).
- Max. Reduzierung der Mittelinsel K22/L107
Ist erfolgt. Dieser Bereich ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens
- Prüfung Kreisverkehrsplatz K22/L107 bei gleicher Sicherheit für Fußgänger
Ist erfolgt. Entscheidung ist für Kreuzungsausbau mit Signalregelung gefallen.
- Verzicht auf 2. östlichen G+R in der Unterführung
Ist erfolgt. Anbindung G+R-Kaffetwiete an L107 ist vorgesehen.
- Verbindung G+R K22/Gr. Moorweg mit FgLSA
Ist vorgesehen, aber nur mit Leerrohren für Verkabelung FgLSA. Entscheidung nach
Verkehrszählung vorbehalten.
- Verkehrsgerechter Anschluss Gr. Moorweg/K22 für LKW-Züge
Ist bereits gebaut und berücksichtigt, nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens.
- RHB Kaffeetwiete als Nassbecken
Ist berücksichtigt.
- Großzügige Umfahrung des Ortsteiles Esingen
Wurde geprüft und aus verkehrplanerischen, ökologischen und ökonomischen
Gründen nicht gewählt.
- Anbindung vorgenannter Umfahrung an die A23
Kann nur Gegenstand einer regionalen Verkehrsplanung (Konzept) sein, die mit
Umlandkommunen (Prisdorf, Kummerfeld etc.) Kreis, Land und Bund abgestimmt ist.
- Anbindung vorgenannter Umfahrung an eine verlegte L107
Wie vor, die Belegenheitskommune Prisdorf, Land und Kreis müssten zustimmen.
- Abdeckelung der Trogstrecke südlich der DB
2 Varianten wurden untersucht und im Wesentlichen aus Kostengründen verworfen.
- Bau-PlanA 03.09.07
1. Die alleinige Fertigstellung der K22 kann die verkehrliche Situation langfristig in Tornesch nicht lösen. Allenfalls wird hiermit kurzfristig eine leichte Entspannung im Ortskern geschaffen, die bereits in wenigen Jahren aufgebraucht ist. Tornesch besteht deshalb weiterhin darauf, die K22 erst fertig zu stellen, wenn die Westumgehung Pinneberg im Bau ist.
2. Die Stadt Tornesch präferiert eine großzügige Südumgehung Tornesch, die auch die Möglichkeit beinhalten sollte, eine weitere Anbindung an die A23 in Höhe der GAB zu realisieren, da die L110 bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenze gelangt ist.
3. Die vom Kreis geplante Vorzugsvariante in offener Bauweise ist für die Stadt Tornesch auf keinen Fall tragbar. Eine denkbare kurzfristige Lösung, die bis zur Realisierung eines vernünftigen Verkehrskonzeptes (siehe Pkt. 1+2) zum Tragen kommen könnte, wäre der Bau auf der vorgesehenen Trasse in Trogbauweise mit Unterführung unter der L107, um den durchfließenden Verkehr so emissionsarm wie möglich zu gestalten.
4. Der Ausbau der K22 im Abschnitt Wischmöhlenweg/Große Twiete (2.BA) darf erst begonnen werden, wenn der Bau des Mittelstückes zwischen Großer Moorweg von Hawesko bis zur Pinneberger Straße (3.BA) unumkehrbar begonnen ist.
In der Stellungnahme des Kreises Pinneberg vom 20.11.07 wird diesem Beschluss nicht gefolgt.
- Beschluss des Kreistages vom 19.12.07
Der Kreis ist bereit, den Bauabschnitt Wischmöhlenweg jetzt auszubauen. Ziel muss
es dabei sein, dass sich Uetersen mit 10% an den Kosten beteiligt. Eine neue
Trassenführung, die Tornesch-Esingen umgeht, wird vom Kreis nur dann gebaut, wenn
sich Tornesch mit 10% an den Kosten beteiligt. Die Stadt Tornesch wird aufgefordert,
im 1.Quartal verbindlich zu erklären, welche Trassenführung sie aus ihrer Sicht für die
optimale hält. Die im Haushalt vorgesehenen 3.000.000,- für die K22 werden solange
mit einem Sperrvermerk versehen Freigabe durch den Hauptausschuss-.
- Beschluss Bau-PlanA 04.02.08
1. Der Bürgermeister wird gebeten, die Verwaltung des Kreises erneut auf den
Beschluss des Tornescher Bauausschusses vom 03.09.07 hinzuweisen und hier insbesondere auf den Pkt. 2.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, vom Kreis Pinneberg detaillierte Informationen
zum Planungsstand zur nächsten Sitzung des Bauausschusses einzuholen, damit
ggf. über eine Kostenbeteiligung beraten werden kann. Dazu gehören u.a.
Kostenschätzungen der einzelnen Alternativen, Realisierungsprüfungen der
einzelnen Alternativen, Stellungnahmen von Bund, Land und Bahn zu den
Alternativen.
- Beschluss Bau-PlanA 03.03.08
1. Der Bürgermeister wird gebeten auf den Kreis einzuwirken, dass die im Beschluss
vom 04.02.08 des Tornescher Bauausschuss erbetenen Unterlagen den Fraktionen spätestens zum 15.03.08 zur Verfügung stehen. Angesicht der Tragweite einer evtl. finanziellen Beteiligung der Stadt an den Baumaßnahmen, bitten wir darum die Vorlage diesmal frühzeitiger zur Verfügung zu stellen, um eine sorgfältige Beratung zu ermöglichen.
2. Der Bürgermeister wird gebeten den Kreis um eine Terminverlängerung zu bitten,
damit keine Fristen versäumt werden. Eine Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung kann erst nach Lieferung der Unterlagen durch den Kreis, frühestens jedoch auf der Sitzung des Bauausschusses am 07.04.08 fallen
- Ortsbesichtigung und Anhörung des Petitionsausschusses des Landtages am
03.03.08
Auf Antrag der IGK22 hat der Petitionsausschuss (Vorsitzender und Berichterstatter)
am 03.03.08 in Tornesch getagt. Folgendes ist festzuhalten:
1. Der Vertreter des Kreises erklärte, dass an der Vorzugsvariante festgehalten wird
und die Kreisstraße nur eine die Städte verbindende Funktion hat und kein Autobahnzubringer ist.
2. Der Vertreter des Landes erklärte, dass die Südumgehung gem. GVFG nicht
förderfähig sei, die Verlegung der B431 nicht im Bundesverkehrswegeplan
enthalten ist und die planfreie Querung L107/DB vom Land bis 2015 geplant
werde. Die Kosten würden sich auf ca. 9,-Mio belaufen.
8. Variantenuntersuchungen
- Kreisverkehrsplatz K22/L107
Untersucht wurde ein Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 40m. Mit
Umbau der Einmündung K22/L107 betragen die Kosten hierfür 350.000,-. Im Rahmen
der Schulwegsicherung wurde durch MP-Entscheidung 2001 die Einmündung
K22/L107 entsprechend der K22-Planung für 220.000,- durch Land und Kreis
ausgebaut. Wenn vor Ablauf der Sperrfrist von 20 Jahren wieder umgebaut werden
soll, gehen die Fördermittel für den Kreis verloren und die Stadt müsste die gesamten
Kosten tragen. Von besonderer Bedeutung war und ist die Signalregelung für die
Kinder. Das wäre bei einem Kreisverkehrsplatz nicht gegeben. Die Kosten für den
Kreuzungsausbau belaufen sich auf 241.000,-
- Querung Ohrtbrookgraben
Der Kurvenradius im Bereich der Brücke ist zu klein, dass 2 alternative Trassen (südl.
u. nördl.) untersucht wurden. Aus Gründen einer weitgehenden Umfahrung der
Papierschlammdeponie, Reduzierung des Grunderwerbs und Kosteneinsparung in
Höhe von 310.000,- wurde die südliche Trasse gewählt. Die vorhandene Trasse wird
als G+R genutzt und teilentsiegelt. Die Brücke erhält eine Spannweite von 7m und eine
lichte Höhe von 1,8m.
- Ortsumgehung Esingen
Der Hauptentwurf beinhaltet Kosten in Höhe von 19,48Mio, die Umgehung mit einer
weitgehend parallel zur DB verlegten L107 27,94Mio. Die Verkehrsentlastung des
Stadtkernes wird mit dieser Lösung nur unzureichend (2-3%) vorgenommen. Der
vorgelegte Hauptentwurf erreicht eine Reduzierung von 15-20% im Prognosejahr
2020. Auf Grund der Mehrkosten von 8,46Mio, des wesentlich geringeren
Verkehrswertes, der Mehrlänge von rd. 2km ( Neubautrasse 850m) , des zusätzlichen
Landschaftsverbrauches und der wesentlich höheren Anzahl betroffener
Grundeigentümer ist diese Alternative gemäß GVFG nicht förderfähig und rechtlich
nicht durchsetzbar. Die Stadt müsste diese Kosten selber tragen und gemäß
Vereinbarung mit dem Kreis zusätzlich die Kosten für den fertig gestellten
Nordabschnitt , da die gesamte Maßnahme nicht förderfähig wäre.
Die vom Kreis untersuchte Trasse der L107 parallel zur DB wurde von der Stadt bereits
im vorherigen Verfahren abgelehnt, da Optionsflächen für Gewerbeerweiterungen
zerschnitten werden. Die IG-K22 hat eine noch großzügigere Trasse mit einem
Anschluss nördlich des Lindenweges vorgeschlagen ( ca. 1.000m länger).Diese Lösung
ist noch wesentlich ungünstiger. Eine nähere Betrachtung erübrigt sich daher.
Die Trasse der IG-K22 kreuzt die DB ca. 1km von der Kreuzung des Hauptentwurfes
entfernt. Für Fußgänger im Bereich Gärtnerweg ist ein entsprechender Umweg nicht
zumutbar. Im Gärtnerweg wird daher ein G+R-Tunnel (2,5Mio), evtl. auch nutzbar für
kleine Rettungsfahrzeuge, zusätzlich erforderlich. Auf Grund der beengten
Verhältnisse würde das Rampengefälle 8,75% betragen. Auf der Nordseite entstünden
Anbindungsprobleme für die Bauhof- und Papierfabrikzufahrt. Auch aus diesem Grund
ist die IG-K22-Trasse nicht akzeptabel.
Die IG-K22- Variante führt die K22 und L107 zu einer Unterführung der DB zusammen.
Das Argument, dass dadurch Kosten eingespart werden können, kann nur bei kurz- bis
mittelfristiger Betrachtung bestätigt werden. Längerfristig wird auf Grund der
Verkehrszunahme eine 2. planfreie Ouerung, also die der L107, erforderlich werden.
Die Stadt Tornesch liegt in der Metropolregion Hamburg, für die trotz der rückläufigen
demografischen Entwicklung in Deutschland auf der Grundlage des LEP 2009-
Entwurfes (stimmt mit der Bertelsmann-Prognose überein) ein Bevölkerungszuwachs
prognostiziert wird. Die Motorisierungsdichte hat in den vergangenen Jahren stark
zugenommen und liegt jetzt im Hamburger Umland bei rd. 1Kfz/Einwohner (1:1).
- Tunnelvarianten
0. Unterführung DB mit anschließendem Trog, Hauptentwurf
Vorteile: geringere Kosten 18,5Mio, keine mechanische Be- und Entlüftung, geringere
Unterhaltungs -und Betriebskosten, geringeres Rampengefälle (4%). Geringe Energie-
Aufwendungen für Herstellung, Unterhaltung und Betrieb. Damit Beitrag zum
Klimaschutz, CO²-Reduzierung. Weniger Belastung von Fußgängern, Radfahrern und
Kfz-Insassen durch Abgase, Lärm und Feinstaub.
Nachteil : UWS 2.Rang. Allerdings ist in der UWS folgendes nicht
berücksichtigt :
- Wesentlich geringerer Ressourcenverbrauch, Kies, Sand, Zement, Stahl, etc.
mit der Einsparung/Reduzierung von Energie und Umweltbeeinträchtigung
- Keine mechanische Be- und Entlüftung erforderlich, damit Einsparung von
Energie
- Wesentlich weniger Beleuchtung, damit Einsparung von Energie
- Wesentlich weniger Unterhaltungs- und Betriebsaufwand, damit
Energieeinsparung
- In der CO²-Bilanzierung über einen Zeitraum von z.B. 70 Jahren
voraussichtlicher Erhaltungsdauer wird diese Lösung den 1.Rang
einnehmen
1. Tunnel bis Kaffeetwiete / Trog bis L107
Vorteil: Mehr Lärmschutz, weniger Trennwirkung.
Nachteile: Höhere Kosten: 30,4Mio, ca. 100m längerer Tunnel, aufwändigere
Bauweise, Inanspruchnahme von Grundstücken während der Bauzeit, lange
Tunnelstrecke für Fußgänger und Radfahrer, erweitertes RW-Pumpwerk, mechanische
Be- und Entlüftung, hohe Unterhaltungs- und Betriebskosten insbesondere für
Beleuchtung und Belüftung und Reinigung. Belastung der Fußgänger, Radfahrer und
Kfz-Insassen durch Abgase, Lärm und Feinstaub. Daher bauliche Trennung (Wand)
zwischen Fahrbahn und Gehweg erforderlich. UWS 3..Rang
2. Tunnel bis In de Hörn / Unterfahrung L107 / anschließend Trog
Vorteil: Mehr Lärmschutz, weniger Trennwirkung, UWS 1.Rang.
Nachteile: Höhere Kosten: 51,9Mio, sehr aufwändig, Zufahrten aus L107 sowie
Abfahrt K22 sehr lang, Überwindung großer Höhenunterschiede auf kurzer Strecke,
L-Spuren K22 nur durch zusätzlichen Grunderwerb möglich, Leitungsumlegungen
aufwändig und teuer, SW-Pumpwerk erforderlich, sehr lange Tunnelstrecke für
Fußgänger und Radfahrer (ca. 400m), wesentlich höherer Aufwand für Beleuchtung,
Belüftung, Unterhaltung Betrieb und Reinigung (Kosten, Energie CO²,Klima!).
Belastung der Fußgänger, Radfahrer und Kfz-Insassen durch Abgase, Lärm und
Feinstaub. Daher bauliche Trennung (Wand) zwischen Fahrbahn und Gehweg
erforderlich.
Im Rahmen einer Ausführungsplanung müssten die besonders kostenrelevanten
betrieblichen Einrichtungen nicht nur hinsichtlich der Investition, sondern auch
hinsichtlich der Abschreibung, Verzinsung, Prüfung, Wartung, Unterhaltung und
Energiekosten untersucht werden:
:
- Beleuchtung, mind. 5-facher Anschlusswert und doppelte Betriebsstunden im
Verhältnis zu einer normalen Straßenbeleuchtung.
- CO-gesteuerte Lüftungsanlage
- Überwachungsanlage (Video)
- Brandmeldeanlage
- Fluchtwegbeschilderung, Notaufstiege zum höher gelegenen Gehweg
- Feuerlöscheinrichtungen
- Notrufeinrichtungen
- Höhenkontrolle
- Automatisch signalgeregelte Tunnelsperrung
3. Schienengleiche Querung auf der Hauptentwurf-Trasse
Vorteil: Kosten. 1,63Mio.
Nachteile: Keine Verkehrsverbesserung für Schiene und Straße, DB-Strecke zu stark befahren, hohe Umweltbelastung, UWS 4.Rang.
4. Überführung auf der Hauptentwurf-Trasse
Vorteil: Kosten 5,92Mio
Nachteile: 7m hohe Brücke und entsprechendes Dammbauwerk. Wurde schon im 1. Verfahren insbesondere aus städtebaulichen Gründen von der Stadt abgelehnt, hohe Umweltbelastung, UWS 4. Rang.
Die Untersuchungen der Varianten 3 und 4 sind insbesondere in der gerichtlichen Abwägungsbeurteilung (mögliche Alternativen) von Bedeutung.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
s.o.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt