Beschlussvorlage - VO/08/415
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der/des Vorsitzenden (Bürgervorsteher/in) unter Leitung des ältesten anwesenden Mitgliedes (§ 33 GO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.06.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Wahl leitet das älteste anwesende Mitglied. Vorschlagsberechtigt ist jede/r Ratsfrau/Ratsherr.
Als Wahlverfahren für die/den Bürgervorsteher/in und ihre/seine Stellvertreter/innen ist grundsätzlich das Meiststimmenverfahren (nur Ja-Stimmen und Enthaltungen) anzuwenden, auf Verlangen einer Fraktion ist das gebundene Vorschlagsrecht anzuwenden. Dann steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung ihrer Sitzzahlen ergibt. Haben zwei oder mehrere Fraktionen die gleiche Höchstzahl, so sind alle gleichwertig vorschlagsberechtigt; es findet also kein Losentscheid statt. Liegen für die Besetzung einer Stelle zwei oder mehr Vorschläge vor, weil mehrere Fraktionen vorschlagsberechtigt sind, so erfolgt die Abstimmung gemäß § 39 Abs. 1 GO mit Ja- und Nein-Stimmen, dass Meiststimmenverfahren ist dann ausgeschlossen. Der Wahlvorgang ist dann abgeschlossen, wenn eine der vorgeschlagenen Personen mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Über die Reihenfolge der Abstimmung der Vorgeschlagenen sollte ein Beschluss gefasst werden.
Demnach steht das Vorschlagsrecht folgenden Fraktionen zu:
Bürgervorsteher/in: CDU- und SPD-Fraktion
1. Stellvertreter/in: je nach Wahl des Vorsitzenden CDU- oder SPD-Fraktion
2. Stellvertreter/in: Fraktion Bündnis 90/GRÜNE.
Findet eine vorgeschlagene Person nicht die erforderliche Mehrheit, verbleibt das Vorschlagsrecht unentziehbar bei der berechtigten Fraktion.
Geheime Wahl ist auf Antrag möglich.
Die vorschlagsberechtigte CDU-Fraktion hat für das Amt der Bürgervorsteherin Ratsfrau Heide-Marie Plambeck vorgeschlagen. Die ebenfalls vorschlagsberechtigte SPD-Fraktion macht keinen Vorschlag.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt