Beschlussvorlage - VO/08/443
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.07.2008
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.07.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zu A, B+C:
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
4. Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter eingestellt, befördert oder in eine höhere Vergütungsgruppe oder Lohngruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Die beschlossenen Maßnahmen hinsichtlich des Ankaufes von Grundstücksflächen durch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein machen eine Änderung der Haushaltssatzung hinsichtlich des eingeplanten Höchstbetrages für Kassenkredite über eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 notwendig.
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.3.2008 beschlossen, den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 um 10 Mio. Euro auf 16 Mio. Euro anzuheben.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Bei einer Inanspruchnahme des vollen Kassenkredits, wobei der Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit noch abzuwarten wäre, ist mit Verlauf der 2. Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2008 mit erheblichen Mehrausgabe im Bereich des Verwaltungshaushaltes zu rechnen (Haushaltsstelle 1.910000.808100 Zinsen für laufende Konten). Durch eine 2. Nachtragssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2008, der im September 2008 verabschiedet werden soll, sind entsprechend höhere Haushaltsmittel einzuplanen. Die Deckung dieser Mehrausgaben ist durch angekündigte Mehreinnahmen im Bereich der Einkommenssteueranteile (+ 229.800 ) gewährleistet.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008.
Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe
unverändert von 17.279.500 auf 17.279.500
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe
unverändert von 2.841.100 auf 2.841.100
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 auf 0
(unverändert)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert von 1.810.000 auf 1.810.000
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 6.000.000 auf 16.000.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen (unverändert) von 89,09 Stellen auf 89,09 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)